Damit alte Wasserrechte nicht verfallen, müssen diese spätestens bis zum 01. März 2013 bei den Wasserbehörden angemeldet werden.
Zu den alten Wasserrechten zählen unter bestimmten Umständen beispielsweise:
– Abwasserent- und Brauchwasserversorgung,
– die Trinkwasserversorgung,
– Grundwasserhaltung,
– Energiegewinnung durch Wasserkraft,
– Staubewässerung.
Genaue Informationen zu den Eintragungsvoraussetzungen und ein Anmeldeformular, welches direkt online an das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz übermittelt werden kann, finden Sie unter www.wasserbuch.brandenburg.de.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Newsletter
Die Lausitz am Abend – in zwei Minuten
Jeden Abend das Wichtigste aus der Region – und donnerstags die Veranstaltungstipps fürs Wochenende. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Uns bei Google als bevorzugte Quelle festlegen
Wer etwas googelt, bekommt neben den normalen Treffern eine Box mit aktuellen
Nachrichten. Legen Sie NIEDERLAUSITZ aktuell als bevorzugte Quelle fest,
erscheinen unsere Beiträge dort häufiger für Sie – und in den KI-Übersichten
von Google. Ein Klick genügt, danach sind Sie sofort wieder hier.
Falls der Knopf nicht angezeigt wird: niederlausitz-aktuell.de bei Google als bevorzugte Quelle hinzufügen












