Damit alte Wasserrechte nicht verfallen, müssen diese spätestens bis zum 01. März 2013 bei den Wasserbehörden angemeldet werden.
Zu den alten Wasserrechten zählen unter bestimmten Umständen beispielsweise:
– Abwasserent- und Brauchwasserversorgung,
– die Trinkwasserversorgung,
– Grundwasserhaltung,
– Energiegewinnung durch Wasserkraft,
– Staubewässerung.
Genaue Informationen zu den Eintragungsvoraussetzungen und ein Anmeldeformular, welches direkt online an das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz übermittelt werden kann, finden Sie unter www.wasserbuch.brandenburg.de.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
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