Gemäß § 45 Abs. 2 BbgWG in Verbindung mit § 44 BbgWG wird die am 17.7.2010 erlassene befristete Einschränkung des Anliegergebrauchs zur Entnahme von Wasser aus der Spree und ihren Zuflüssen mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Neue Blühwiese in Terpe: Projekt für mehr Artenvielfalt
Zu Beginn des Jahres haben Einwohnerinnen und Einwohner des Spremberger Ortsteils Terpe mit Unterstützung des Heimatvereins eine neue Blühwiese an...