Gemäß § 45 Abs. 2 BbgWG in Verbindung mit § 44 BbgWG wird die am 17.7.2010 erlassene befristete Einschränkung des Anliegergebrauchs zur Entnahme von Wasser aus der Spree und ihren Zuflüssen mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
NL-Eventtipps für das Wochenende in der Lausitz
Hier bekommt ihr unsere Eventübersicht für das Wochenende in unserer Lausitzer und Südbrandenburger Region. Vollständigkeit ist natürlich nicht garantiert. Viel...