Im Anschluss an die Informationsberatung des Landrates mit den Hauptverwaltungsbeamten wurde am heutigen Nachmittag (06.07.2018) die künftige Zusammenarbeit im Vollstreckungsbereich mit der Stadt Senftenberg und dem Amt Ruhland vereinbart. Nachdem bereits der Kreistag OSL, die Stadtverordnetenversammlung Senftenberg sowie der Amtsausschuss Ruhland der Zusammenarbeit zustimmten, konnte nun die Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarungen erfolgen.
Die Beitreibung offener Forderungen im Stadtgebiet Senftenberg wird zukünftig durch die Vollstreckungsmitarbeiter der Kreisverwaltung durchgeführt, während im Amtsgebiet Ruhland die Vollstreckungsaufträge der Kreisverwaltung zukünftig durch das Amt Ruhland umgesetzt werden.
Neben der Bündelung von Kompetenzen erhoffen sich die Vertragspartner in der Abwicklung der Vollstreckungsaufträge auch mehr Bürgerfreundlichkeit. „Der Vorteil besteht insbesondere darin, dass durch ein und denselben Vollstreckungsaußendienstmitarbeiter sowohl Forderungen der kommunalen Seite als auch des Landkreises beigetrieben werden“, so Landrat Heinze. Auch Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich begrüßt die Zusammenarbeit. „Kräfte können gebündelt und damit Ressourcen für andere wichtige Tätigkeiten geschaffen werden. Davon profitieren also alle beteiligten Partner“, so das Stadtoberhaupt.
Christian Konzack, stellvertretender Amtsdirektor des Amtes Ruhland, kann der Zusammenarbeit ebenfalls nur Positives abgewinnen: „Die interkommunale Zusammenarbeit ist ein adäquates Mittel, auch zukünftig die öffentlichen Aufgaben vollumfänglich zu erfüllen. Daher freue ich mich, dass wir die Vereinbarung heute unterzeichnet haben“. Die Vereinbarungen wurden zunächst für ein Jahr geschlossen und können per Option jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Hintergrundinformationen zum Forderungsmanagement:
Gegenwärtig befinden sich beim Landkreis ca. 1.400 Vorgänge mit offenen Forderungen von rund 735.000 Euro. Hierbei sind sowohl eigene Forderungen des Landkreises enthalten, aber auch Amtshilfeersuchen so zum Beispiel aus der Geschwindigkeitsüberwachung vom Zentraldienst der Polizei oder Forderungen der Industrie- und Handelskammer. Für den Amtsbereich Ruhland sind gegenwärtig 49 Vollstreckungsfälle mit einem Forderungssaldo von knapp 20.000 Euro beim Landkreis registriert.
Hierzu bestehen aktuell 9 Vollstreckungsaufträge für den Außendienst, die nun durch die Amtsverwaltung Ruhland wahrgenommen werden. Für die Stadt Senftenberg sind beim Landkreis 271 offene Vorgänge erfasst, die ein Forderungsvolumen von ca. 168.000 Euro umfassen. An den Außendienst sind davon gegenwärtig 58 Aufträge erteilt. Hier verbleibt die Zuständigkeit des Außendienstes beim Landkreis.
Durch die Vereinbarungen kommen hier die Vollstreckungsaufträge für den Außendienst der Stadt Senftenberg hinzu, im vergangenen Jahr waren das nach Angaben der Stadt Senftenberg ca. 200 Aufträge.
Bild: Bei der Unterzeichnung der Vereinbarung: Landrat Siegurd Heinze (li.) und der stellvertretende Amtsdirektor des Amtes Ruhland, Christian Konzack (re.); Foto: Landkreis
pm/red