Nach intensiven internen Diskussionen und einer Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gegen das Options-Modell bei der Betreuung von Arbeitsuchenden nach dem SGB II entschieden. „Nach der sehr ausführlichen Auseinandersetzung mit dem Thema sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass wir uns nicht als Optionskommune bewerben werden, sondern die Aufgaben in einer gemeinsamen Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen möchten“, fasst Landrat Siegurd Heinze die Gespräche der vergangenen Wochen zusammen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird den Abgeordneten im Kreistag am 30. September zur Entscheidung vorgelegt. Mit dem Ältestenrat des Kreistages, der sich aus dem Vorstand und den Fraktionsvorsitzenden zusammensetzt, wurde in dieser Woche das Thema ebenfalls eingehend diskutiert. Der Ältestenrat stimmte dabei den Vorstellungen der Verwaltung zu.
Hintergrund:
Gegenwärtig betreiben die Bundesagentur für Arbeit und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Job Center (ARGE), um die Betreuung der Arbeitsuchenden nach dem SGB II gemeinsam zu organisieren. Im Zuge der Grundgesetzänderung des Bundes im Juli dieses Jahres haben Landkreise die Möglichkeit, sich als sogenannte Optionskommune zu bewerben und ab 1. Januar 2012 diese Aufgaben in Eigenregie zu erfüllen. Auf der anderen Seite ist eine gemeinsame Einrichtung und Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit möglich.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Nach intensiven internen Diskussionen und einer Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gegen das Options-Modell bei der Betreuung von Arbeitsuchenden nach dem SGB II entschieden. „Nach der sehr ausführlichen Auseinandersetzung mit dem Thema sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass wir uns nicht als Optionskommune bewerben werden, sondern die Aufgaben in einer gemeinsamen Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen möchten“, fasst Landrat Siegurd Heinze die Gespräche der vergangenen Wochen zusammen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird den Abgeordneten im Kreistag am 30. September zur Entscheidung vorgelegt. Mit dem Ältestenrat des Kreistages, der sich aus dem Vorstand und den Fraktionsvorsitzenden zusammensetzt, wurde in dieser Woche das Thema ebenfalls eingehend diskutiert. Der Ältestenrat stimmte dabei den Vorstellungen der Verwaltung zu.
Hintergrund:
Gegenwärtig betreiben die Bundesagentur für Arbeit und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Job Center (ARGE), um die Betreuung der Arbeitsuchenden nach dem SGB II gemeinsam zu organisieren. Im Zuge der Grundgesetzänderung des Bundes im Juli dieses Jahres haben Landkreise die Möglichkeit, sich als sogenannte Optionskommune zu bewerben und ab 1. Januar 2012 diese Aufgaben in Eigenregie zu erfüllen. Auf der anderen Seite ist eine gemeinsame Einrichtung und Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit möglich.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Nach intensiven internen Diskussionen und einer Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gegen das Options-Modell bei der Betreuung von Arbeitsuchenden nach dem SGB II entschieden. „Nach der sehr ausführlichen Auseinandersetzung mit dem Thema sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass wir uns nicht als Optionskommune bewerben werden, sondern die Aufgaben in einer gemeinsamen Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen möchten“, fasst Landrat Siegurd Heinze die Gespräche der vergangenen Wochen zusammen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird den Abgeordneten im Kreistag am 30. September zur Entscheidung vorgelegt. Mit dem Ältestenrat des Kreistages, der sich aus dem Vorstand und den Fraktionsvorsitzenden zusammensetzt, wurde in dieser Woche das Thema ebenfalls eingehend diskutiert. Der Ältestenrat stimmte dabei den Vorstellungen der Verwaltung zu.
Hintergrund:
Gegenwärtig betreiben die Bundesagentur für Arbeit und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Job Center (ARGE), um die Betreuung der Arbeitsuchenden nach dem SGB II gemeinsam zu organisieren. Im Zuge der Grundgesetzänderung des Bundes im Juli dieses Jahres haben Landkreise die Möglichkeit, sich als sogenannte Optionskommune zu bewerben und ab 1. Januar 2012 diese Aufgaben in Eigenregie zu erfüllen. Auf der anderen Seite ist eine gemeinsame Einrichtung und Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit möglich.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Nach intensiven internen Diskussionen und einer Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gegen das Options-Modell bei der Betreuung von Arbeitsuchenden nach dem SGB II entschieden. „Nach der sehr ausführlichen Auseinandersetzung mit dem Thema sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass wir uns nicht als Optionskommune bewerben werden, sondern die Aufgaben in einer gemeinsamen Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen möchten“, fasst Landrat Siegurd Heinze die Gespräche der vergangenen Wochen zusammen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird den Abgeordneten im Kreistag am 30. September zur Entscheidung vorgelegt. Mit dem Ältestenrat des Kreistages, der sich aus dem Vorstand und den Fraktionsvorsitzenden zusammensetzt, wurde in dieser Woche das Thema ebenfalls eingehend diskutiert. Der Ältestenrat stimmte dabei den Vorstellungen der Verwaltung zu.
Hintergrund:
Gegenwärtig betreiben die Bundesagentur für Arbeit und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Job Center (ARGE), um die Betreuung der Arbeitsuchenden nach dem SGB II gemeinsam zu organisieren. Im Zuge der Grundgesetzänderung des Bundes im Juli dieses Jahres haben Landkreise die Möglichkeit, sich als sogenannte Optionskommune zu bewerben und ab 1. Januar 2012 diese Aufgaben in Eigenregie zu erfüllen. Auf der anderen Seite ist eine gemeinsame Einrichtung und Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit möglich.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Nach intensiven internen Diskussionen und einer Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gegen das Options-Modell bei der Betreuung von Arbeitsuchenden nach dem SGB II entschieden. „Nach der sehr ausführlichen Auseinandersetzung mit dem Thema sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass wir uns nicht als Optionskommune bewerben werden, sondern die Aufgaben in einer gemeinsamen Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen möchten“, fasst Landrat Siegurd Heinze die Gespräche der vergangenen Wochen zusammen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird den Abgeordneten im Kreistag am 30. September zur Entscheidung vorgelegt. Mit dem Ältestenrat des Kreistages, der sich aus dem Vorstand und den Fraktionsvorsitzenden zusammensetzt, wurde in dieser Woche das Thema ebenfalls eingehend diskutiert. Der Ältestenrat stimmte dabei den Vorstellungen der Verwaltung zu.
Hintergrund:
Gegenwärtig betreiben die Bundesagentur für Arbeit und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Job Center (ARGE), um die Betreuung der Arbeitsuchenden nach dem SGB II gemeinsam zu organisieren. Im Zuge der Grundgesetzänderung des Bundes im Juli dieses Jahres haben Landkreise die Möglichkeit, sich als sogenannte Optionskommune zu bewerben und ab 1. Januar 2012 diese Aufgaben in Eigenregie zu erfüllen. Auf der anderen Seite ist eine gemeinsame Einrichtung und Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit möglich.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Nach intensiven internen Diskussionen und einer Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gegen das Options-Modell bei der Betreuung von Arbeitsuchenden nach dem SGB II entschieden. „Nach der sehr ausführlichen Auseinandersetzung mit dem Thema sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass wir uns nicht als Optionskommune bewerben werden, sondern die Aufgaben in einer gemeinsamen Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen möchten“, fasst Landrat Siegurd Heinze die Gespräche der vergangenen Wochen zusammen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird den Abgeordneten im Kreistag am 30. September zur Entscheidung vorgelegt. Mit dem Ältestenrat des Kreistages, der sich aus dem Vorstand und den Fraktionsvorsitzenden zusammensetzt, wurde in dieser Woche das Thema ebenfalls eingehend diskutiert. Der Ältestenrat stimmte dabei den Vorstellungen der Verwaltung zu.
Hintergrund:
Gegenwärtig betreiben die Bundesagentur für Arbeit und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Job Center (ARGE), um die Betreuung der Arbeitsuchenden nach dem SGB II gemeinsam zu organisieren. Im Zuge der Grundgesetzänderung des Bundes im Juli dieses Jahres haben Landkreise die Möglichkeit, sich als sogenannte Optionskommune zu bewerben und ab 1. Januar 2012 diese Aufgaben in Eigenregie zu erfüllen. Auf der anderen Seite ist eine gemeinsame Einrichtung und Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit möglich.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Nach intensiven internen Diskussionen und einer Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gegen das Options-Modell bei der Betreuung von Arbeitsuchenden nach dem SGB II entschieden. „Nach der sehr ausführlichen Auseinandersetzung mit dem Thema sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass wir uns nicht als Optionskommune bewerben werden, sondern die Aufgaben in einer gemeinsamen Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen möchten“, fasst Landrat Siegurd Heinze die Gespräche der vergangenen Wochen zusammen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird den Abgeordneten im Kreistag am 30. September zur Entscheidung vorgelegt. Mit dem Ältestenrat des Kreistages, der sich aus dem Vorstand und den Fraktionsvorsitzenden zusammensetzt, wurde in dieser Woche das Thema ebenfalls eingehend diskutiert. Der Ältestenrat stimmte dabei den Vorstellungen der Verwaltung zu.
Hintergrund:
Gegenwärtig betreiben die Bundesagentur für Arbeit und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Job Center (ARGE), um die Betreuung der Arbeitsuchenden nach dem SGB II gemeinsam zu organisieren. Im Zuge der Grundgesetzänderung des Bundes im Juli dieses Jahres haben Landkreise die Möglichkeit, sich als sogenannte Optionskommune zu bewerben und ab 1. Januar 2012 diese Aufgaben in Eigenregie zu erfüllen. Auf der anderen Seite ist eine gemeinsame Einrichtung und Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit möglich.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Nach intensiven internen Diskussionen und einer Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gegen das Options-Modell bei der Betreuung von Arbeitsuchenden nach dem SGB II entschieden. „Nach der sehr ausführlichen Auseinandersetzung mit dem Thema sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass wir uns nicht als Optionskommune bewerben werden, sondern die Aufgaben in einer gemeinsamen Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen möchten“, fasst Landrat Siegurd Heinze die Gespräche der vergangenen Wochen zusammen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird den Abgeordneten im Kreistag am 30. September zur Entscheidung vorgelegt. Mit dem Ältestenrat des Kreistages, der sich aus dem Vorstand und den Fraktionsvorsitzenden zusammensetzt, wurde in dieser Woche das Thema ebenfalls eingehend diskutiert. Der Ältestenrat stimmte dabei den Vorstellungen der Verwaltung zu.
Hintergrund:
Gegenwärtig betreiben die Bundesagentur für Arbeit und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Job Center (ARGE), um die Betreuung der Arbeitsuchenden nach dem SGB II gemeinsam zu organisieren. Im Zuge der Grundgesetzänderung des Bundes im Juli dieses Jahres haben Landkreise die Möglichkeit, sich als sogenannte Optionskommune zu bewerben und ab 1. Januar 2012 diese Aufgaben in Eigenregie zu erfüllen. Auf der anderen Seite ist eine gemeinsame Einrichtung und Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit möglich.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz