Der Bürgerinitiative „Klinger Runde“ hat den vorgelegten Entwurf des Braunkohleplans Tagebau Welzow Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitten II und Änderungen im räumlichen Teilabschnitt I zur Kenntnis genommen. Nach gründlicher Beratung sind wir zu folgender Stellungnahme gekommen, die am 27.November 2011 einstimmig beschlossen wurde.
1 Allgemein
Die Bürgerinitiative „Klinger Runde“ lehnt die Planung neuer Tagebaue grundsätzlich ab und fordert eine Einstellung des Vorhabens. In unserer Forderung fühlen wir uns der Landesverfassung Artikel 39 Absatz 1 verpflichtet, wo es heißt: „Der Schutz der Natur, der Umwelt und der gewachsenen Kulturlandschaften als Grundlage gegenwärtigen und künftigen Lebens ist Pflicht des Landes und aller Menschen.“ Schon der lange Zeitraum dieser Braunkohlenplanung hat massive Einflüsse auf die Sozial- und Wirtschaftsstrukturen und die Lebensverhältnisse der Betroffenen. Die durch die Planung ausgelösten Konflikte sind derart massiv, dass die kommunalen Vertreter der betroffenen Bürger eine Wiederherstellung des örtlichen Friedens und der Abwehr von Schaden an den Kommunen nur in der Umsetzung ihrer Beschlüsse zum Erhalt der Siedlungsstrukturen sehen. Insbesondere die in der „Klinger Runde“ organisierten kommunalen Vertreterinnen und Vertreter unterstützen deren Bestreben für den Erhalt ihrer Heimat. Sollte unserer Forderung nicht entgegen gekommen werden, halten wir zur objektiven Bewertung der Umstände folgende Änderungen und Erweiterungen für unabdingbar.
2 Zum Braunkohlenplan
Aus den ausgelegten Dokumenten geht die Notwendigkeit eines neuen Tagebaus nicht hervor, da u.a. die Versorgung des Standortes „Schwarze Pumpe“ auf Grund der noch vorhandenen Menge von 367 Mio. t an Braunkohle im Teilfeld I gesichert ist. Zudem ist es in Anbetracht der Folgen der Klimaerwärmung angebracht, dem Kohlendioxidausstoß als Hauptursache wirksam zu begegnen. Die Umsetzung dieses Verfahrens hätte einen zusätzlichen Ausstoß von fast 200 Mio. t Kohlendioxid zur Folge. Eine hochtechnisierte Volkswirtschaft, die seit mehr als 100 Jahren einen erheblichen Anteil an den fossilen Technologien und deren Folgen hat steht in der Pflicht, den Schwellen- und Entwicklungsländern Alternativen vorzuleben. Technologien, die dem Kreislaufprinzip widersprechen, führen ökonomisch, ökologisch und ordnungspolitisch in eine Sackgasse. Die von der Bundesregierung geplante Substituierung dieser Technologien sollen die Kosten und Folgen des Klimawandels begrenzen. Dieser Braunkohlenplan widerspricht den globalen Notwendigkeiten einer generationengerechten Nachhaltigkeit. Die Gründe, die zur lokalen Unverzichtbarkeit aufgeführt werden, sind zynisch, wenn die Risiken und Nebenwirkungen der Braunkohleverstromung auf die Region und global ausgeblendet werden. Der Strom aus Braunkohle ist nur deshalb billig, weil gegenwärtige Kosten für den Ressourcenverbrauch nicht einberechnet werden (Förder- und Feldesabgabe, Wassergeld) und zukünftige Kosten (Sanierung, Klimaschäden etc.) von der Allgemeinheit getragen werden müssen.
Der Braunkohlenplan ist deshalb um folgende Aspekte zu ändern und zu ergänzen:
1. Eine reale Ermittlung des Bedarfes des Kraftwerkes Schwarze Pumpe an Braunkohle unter der Berücksichtigung des Anstieges des Anteils der Erneuerbaren Energie an der Stromversorgung über die gesamte Laufzeit.
2. Nachzubringen ist der Nachweis, dass das Kraftwerk „Schwarze Pumpe“ über seine Laufzeit die Fluktuation der Erneuerbaren dahingehend ausgleichen kann, dass es nicht zur Abschaltung von erneuerbaren Anlagen kommt und die Versorgungssicherheit Deutschlands nicht gefährdet ist. Unsere Heimat steht für Stromexporte ins Ausland nicht zur Verfügung, da diese Länder dadurch von der Notwendigkeit der Umgestaltung ihrer eigenen Energieversorgung entlastet werden.
3. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass durch steigenden Ressourcenverbrauch und Verlust ökologischer und sozialer Systeme, die Berechnungen von Wohlstand und Wertschöpfung generationen- und zukunftsgerecht sind. Die Europäische Umweltagentur beziffert für 2009 die Emissionsschäden vom Kraftwerk Schwarze Pumpe auf 495 Mio. € im Jahr. Es ist daher nachzuweisen, wie die Folgen der Braunkohleverstromung sich unter einer umweltökonomischen Gesamtrechnung auf das BIP auswirken.
4. Vom Antragsteller sind die Bestrebungen nachzubringen, wie er seinen Anteil der Erneuerbaren an seinem Portfolio bis 2020 erhöht und damit auf die geplanten 40% EE in Deutschland beitragen wird. Parallel dazu ist die regionale Entwicklung der Beschäftigten unter diesem Aspekt aufzuführen.
Zum Umweltbericht
Der Bericht ist in seiner ausgelegten Variante weder vom Umfang noch vom Inhalt her dazu geeignet, dass Dritte den Grad der Betroffenheit und das Ausmaß der Umweltauswirkungen beurteilen können. Es fehlen umfangreiche Angaben, inwieweit eine Nullvariante (Status Quo-Prognose) oder eine Alternativvariante möglich sind. Aus unserer Erfahrung sind die Menschen und das sorbische Siedlungsgebiet von den Auswirkungen der Flächeninanspruchnahme besonders betroffen. Wie oben erwähnt verringert sich die Lebensqualität schon durch die Einleitung des Braunkohlenverfahrens. Der Erfolg einer Umsiedlung und der Erhalt der sorbischen Kultur werden unterstellt, aber nicht nachgewiesen. Es geht auf der Ebene der SUP ebenfalls nicht darum, genehmigungserforderliche Werte zu überprüfen, sondern es geht darum für eine Abwägung alle Umweltwirkungen (einschl. Summenwirkungen, Wechselwirkungen und kumulativen Wirkungen) fachlich fundiert zu untersuchen. Es muss eine schutzgutbezogene Gesamtbeurteilung aller Wirkungen unter Einbeziehung der Vorbelastungen und der zu erwartenden Zusatzbelastungen erfolgen
Der Umweltbericht ist deshalb um folgende Aspekte zu ändern und zu ergänzen:
1. Um die Notwendigkeit des Verfahrens überprüfen und bewerten zu können, sind sowohl dessen Nichtumsetzung und eine Alternativumsetzung umfangreicher zu analysieren und darzustellen.
2. Um die Folgen der Umsetzung bewerten zu können ist konkret und tiefgründig nachzuweisen, mit welchen Maßnahmen welche Umweltauswirkungen vermieden oder ausgeglichen werden. Der Zeithorizont ist bis zur Wiederherstellung der vorbergbaulichen Zustandes zu erweitern
3. Hinsichtlich der Folgen auf die menschliche Gesundheit und deren Bewertung sind Gutachten beizubringen, die die Folgen der Eröffnung des Verfahrens und den Erfolg bisheriger Umsiedlungen, insbesondere unter psychischen Aspekten, umfangreich nachweisen und nicht nur zu unterstellen.
Hinsichtlich der Bewertung der Einwirkungen auf die Natur- und Umweltbelange des Braunkohleplans schließen wir uns der Stellungnahme der „Anerkannten Verbände des Naturschutzes“ an und hinsichtlich der Einwirkungen auf die sorbische Kultur und Identität der Stellungnahme der DOMOWINA Regionalverband Niederlausitz e.V.
Quelle: „Klinger Runde“ – Netzwerk für den Erhalt der Heimat
Der Bürgerinitiative „Klinger Runde“ hat den vorgelegten Entwurf des Braunkohleplans Tagebau Welzow Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitten II und Änderungen im räumlichen Teilabschnitt I zur Kenntnis genommen. Nach gründlicher Beratung sind wir zu folgender Stellungnahme gekommen, die am 27.November 2011 einstimmig beschlossen wurde.
1 Allgemein
Die Bürgerinitiative „Klinger Runde“ lehnt die Planung neuer Tagebaue grundsätzlich ab und fordert eine Einstellung des Vorhabens. In unserer Forderung fühlen wir uns der Landesverfassung Artikel 39 Absatz 1 verpflichtet, wo es heißt: „Der Schutz der Natur, der Umwelt und der gewachsenen Kulturlandschaften als Grundlage gegenwärtigen und künftigen Lebens ist Pflicht des Landes und aller Menschen.“ Schon der lange Zeitraum dieser Braunkohlenplanung hat massive Einflüsse auf die Sozial- und Wirtschaftsstrukturen und die Lebensverhältnisse der Betroffenen. Die durch die Planung ausgelösten Konflikte sind derart massiv, dass die kommunalen Vertreter der betroffenen Bürger eine Wiederherstellung des örtlichen Friedens und der Abwehr von Schaden an den Kommunen nur in der Umsetzung ihrer Beschlüsse zum Erhalt der Siedlungsstrukturen sehen. Insbesondere die in der „Klinger Runde“ organisierten kommunalen Vertreterinnen und Vertreter unterstützen deren Bestreben für den Erhalt ihrer Heimat. Sollte unserer Forderung nicht entgegen gekommen werden, halten wir zur objektiven Bewertung der Umstände folgende Änderungen und Erweiterungen für unabdingbar.
2 Zum Braunkohlenplan
Aus den ausgelegten Dokumenten geht die Notwendigkeit eines neuen Tagebaus nicht hervor, da u.a. die Versorgung des Standortes „Schwarze Pumpe“ auf Grund der noch vorhandenen Menge von 367 Mio. t an Braunkohle im Teilfeld I gesichert ist. Zudem ist es in Anbetracht der Folgen der Klimaerwärmung angebracht, dem Kohlendioxidausstoß als Hauptursache wirksam zu begegnen. Die Umsetzung dieses Verfahrens hätte einen zusätzlichen Ausstoß von fast 200 Mio. t Kohlendioxid zur Folge. Eine hochtechnisierte Volkswirtschaft, die seit mehr als 100 Jahren einen erheblichen Anteil an den fossilen Technologien und deren Folgen hat steht in der Pflicht, den Schwellen- und Entwicklungsländern Alternativen vorzuleben. Technologien, die dem Kreislaufprinzip widersprechen, führen ökonomisch, ökologisch und ordnungspolitisch in eine Sackgasse. Die von der Bundesregierung geplante Substituierung dieser Technologien sollen die Kosten und Folgen des Klimawandels begrenzen. Dieser Braunkohlenplan widerspricht den globalen Notwendigkeiten einer generationengerechten Nachhaltigkeit. Die Gründe, die zur lokalen Unverzichtbarkeit aufgeführt werden, sind zynisch, wenn die Risiken und Nebenwirkungen der Braunkohleverstromung auf die Region und global ausgeblendet werden. Der Strom aus Braunkohle ist nur deshalb billig, weil gegenwärtige Kosten für den Ressourcenverbrauch nicht einberechnet werden (Förder- und Feldesabgabe, Wassergeld) und zukünftige Kosten (Sanierung, Klimaschäden etc.) von der Allgemeinheit getragen werden müssen.
Der Braunkohlenplan ist deshalb um folgende Aspekte zu ändern und zu ergänzen:
1. Eine reale Ermittlung des Bedarfes des Kraftwerkes Schwarze Pumpe an Braunkohle unter der Berücksichtigung des Anstieges des Anteils der Erneuerbaren Energie an der Stromversorgung über die gesamte Laufzeit.
2. Nachzubringen ist der Nachweis, dass das Kraftwerk „Schwarze Pumpe“ über seine Laufzeit die Fluktuation der Erneuerbaren dahingehend ausgleichen kann, dass es nicht zur Abschaltung von erneuerbaren Anlagen kommt und die Versorgungssicherheit Deutschlands nicht gefährdet ist. Unsere Heimat steht für Stromexporte ins Ausland nicht zur Verfügung, da diese Länder dadurch von der Notwendigkeit der Umgestaltung ihrer eigenen Energieversorgung entlastet werden.
3. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass durch steigenden Ressourcenverbrauch und Verlust ökologischer und sozialer Systeme, die Berechnungen von Wohlstand und Wertschöpfung generationen- und zukunftsgerecht sind. Die Europäische Umweltagentur beziffert für 2009 die Emissionsschäden vom Kraftwerk Schwarze Pumpe auf 495 Mio. € im Jahr. Es ist daher nachzuweisen, wie die Folgen der Braunkohleverstromung sich unter einer umweltökonomischen Gesamtrechnung auf das BIP auswirken.
4. Vom Antragsteller sind die Bestrebungen nachzubringen, wie er seinen Anteil der Erneuerbaren an seinem Portfolio bis 2020 erhöht und damit auf die geplanten 40% EE in Deutschland beitragen wird. Parallel dazu ist die regionale Entwicklung der Beschäftigten unter diesem Aspekt aufzuführen.
Zum Umweltbericht
Der Bericht ist in seiner ausgelegten Variante weder vom Umfang noch vom Inhalt her dazu geeignet, dass Dritte den Grad der Betroffenheit und das Ausmaß der Umweltauswirkungen beurteilen können. Es fehlen umfangreiche Angaben, inwieweit eine Nullvariante (Status Quo-Prognose) oder eine Alternativvariante möglich sind. Aus unserer Erfahrung sind die Menschen und das sorbische Siedlungsgebiet von den Auswirkungen der Flächeninanspruchnahme besonders betroffen. Wie oben erwähnt verringert sich die Lebensqualität schon durch die Einleitung des Braunkohlenverfahrens. Der Erfolg einer Umsiedlung und der Erhalt der sorbischen Kultur werden unterstellt, aber nicht nachgewiesen. Es geht auf der Ebene der SUP ebenfalls nicht darum, genehmigungserforderliche Werte zu überprüfen, sondern es geht darum für eine Abwägung alle Umweltwirkungen (einschl. Summenwirkungen, Wechselwirkungen und kumulativen Wirkungen) fachlich fundiert zu untersuchen. Es muss eine schutzgutbezogene Gesamtbeurteilung aller Wirkungen unter Einbeziehung der Vorbelastungen und der zu erwartenden Zusatzbelastungen erfolgen
Der Umweltbericht ist deshalb um folgende Aspekte zu ändern und zu ergänzen:
1. Um die Notwendigkeit des Verfahrens überprüfen und bewerten zu können, sind sowohl dessen Nichtumsetzung und eine Alternativumsetzung umfangreicher zu analysieren und darzustellen.
2. Um die Folgen der Umsetzung bewerten zu können ist konkret und tiefgründig nachzuweisen, mit welchen Maßnahmen welche Umweltauswirkungen vermieden oder ausgeglichen werden. Der Zeithorizont ist bis zur Wiederherstellung der vorbergbaulichen Zustandes zu erweitern
3. Hinsichtlich der Folgen auf die menschliche Gesundheit und deren Bewertung sind Gutachten beizubringen, die die Folgen der Eröffnung des Verfahrens und den Erfolg bisheriger Umsiedlungen, insbesondere unter psychischen Aspekten, umfangreich nachweisen und nicht nur zu unterstellen.
Hinsichtlich der Bewertung der Einwirkungen auf die Natur- und Umweltbelange des Braunkohleplans schließen wir uns der Stellungnahme der „Anerkannten Verbände des Naturschutzes“ an und hinsichtlich der Einwirkungen auf die sorbische Kultur und Identität der Stellungnahme der DOMOWINA Regionalverband Niederlausitz e.V.
Quelle: „Klinger Runde“ – Netzwerk für den Erhalt der Heimat
Der Bürgerinitiative „Klinger Runde“ hat den vorgelegten Entwurf des Braunkohleplans Tagebau Welzow Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitten II und Änderungen im räumlichen Teilabschnitt I zur Kenntnis genommen. Nach gründlicher Beratung sind wir zu folgender Stellungnahme gekommen, die am 27.November 2011 einstimmig beschlossen wurde.
1 Allgemein
Die Bürgerinitiative „Klinger Runde“ lehnt die Planung neuer Tagebaue grundsätzlich ab und fordert eine Einstellung des Vorhabens. In unserer Forderung fühlen wir uns der Landesverfassung Artikel 39 Absatz 1 verpflichtet, wo es heißt: „Der Schutz der Natur, der Umwelt und der gewachsenen Kulturlandschaften als Grundlage gegenwärtigen und künftigen Lebens ist Pflicht des Landes und aller Menschen.“ Schon der lange Zeitraum dieser Braunkohlenplanung hat massive Einflüsse auf die Sozial- und Wirtschaftsstrukturen und die Lebensverhältnisse der Betroffenen. Die durch die Planung ausgelösten Konflikte sind derart massiv, dass die kommunalen Vertreter der betroffenen Bürger eine Wiederherstellung des örtlichen Friedens und der Abwehr von Schaden an den Kommunen nur in der Umsetzung ihrer Beschlüsse zum Erhalt der Siedlungsstrukturen sehen. Insbesondere die in der „Klinger Runde“ organisierten kommunalen Vertreterinnen und Vertreter unterstützen deren Bestreben für den Erhalt ihrer Heimat. Sollte unserer Forderung nicht entgegen gekommen werden, halten wir zur objektiven Bewertung der Umstände folgende Änderungen und Erweiterungen für unabdingbar.
2 Zum Braunkohlenplan
Aus den ausgelegten Dokumenten geht die Notwendigkeit eines neuen Tagebaus nicht hervor, da u.a. die Versorgung des Standortes „Schwarze Pumpe“ auf Grund der noch vorhandenen Menge von 367 Mio. t an Braunkohle im Teilfeld I gesichert ist. Zudem ist es in Anbetracht der Folgen der Klimaerwärmung angebracht, dem Kohlendioxidausstoß als Hauptursache wirksam zu begegnen. Die Umsetzung dieses Verfahrens hätte einen zusätzlichen Ausstoß von fast 200 Mio. t Kohlendioxid zur Folge. Eine hochtechnisierte Volkswirtschaft, die seit mehr als 100 Jahren einen erheblichen Anteil an den fossilen Technologien und deren Folgen hat steht in der Pflicht, den Schwellen- und Entwicklungsländern Alternativen vorzuleben. Technologien, die dem Kreislaufprinzip widersprechen, führen ökonomisch, ökologisch und ordnungspolitisch in eine Sackgasse. Die von der Bundesregierung geplante Substituierung dieser Technologien sollen die Kosten und Folgen des Klimawandels begrenzen. Dieser Braunkohlenplan widerspricht den globalen Notwendigkeiten einer generationengerechten Nachhaltigkeit. Die Gründe, die zur lokalen Unverzichtbarkeit aufgeführt werden, sind zynisch, wenn die Risiken und Nebenwirkungen der Braunkohleverstromung auf die Region und global ausgeblendet werden. Der Strom aus Braunkohle ist nur deshalb billig, weil gegenwärtige Kosten für den Ressourcenverbrauch nicht einberechnet werden (Förder- und Feldesabgabe, Wassergeld) und zukünftige Kosten (Sanierung, Klimaschäden etc.) von der Allgemeinheit getragen werden müssen.
Der Braunkohlenplan ist deshalb um folgende Aspekte zu ändern und zu ergänzen:
1. Eine reale Ermittlung des Bedarfes des Kraftwerkes Schwarze Pumpe an Braunkohle unter der Berücksichtigung des Anstieges des Anteils der Erneuerbaren Energie an der Stromversorgung über die gesamte Laufzeit.
2. Nachzubringen ist der Nachweis, dass das Kraftwerk „Schwarze Pumpe“ über seine Laufzeit die Fluktuation der Erneuerbaren dahingehend ausgleichen kann, dass es nicht zur Abschaltung von erneuerbaren Anlagen kommt und die Versorgungssicherheit Deutschlands nicht gefährdet ist. Unsere Heimat steht für Stromexporte ins Ausland nicht zur Verfügung, da diese Länder dadurch von der Notwendigkeit der Umgestaltung ihrer eigenen Energieversorgung entlastet werden.
3. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass durch steigenden Ressourcenverbrauch und Verlust ökologischer und sozialer Systeme, die Berechnungen von Wohlstand und Wertschöpfung generationen- und zukunftsgerecht sind. Die Europäische Umweltagentur beziffert für 2009 die Emissionsschäden vom Kraftwerk Schwarze Pumpe auf 495 Mio. € im Jahr. Es ist daher nachzuweisen, wie die Folgen der Braunkohleverstromung sich unter einer umweltökonomischen Gesamtrechnung auf das BIP auswirken.
4. Vom Antragsteller sind die Bestrebungen nachzubringen, wie er seinen Anteil der Erneuerbaren an seinem Portfolio bis 2020 erhöht und damit auf die geplanten 40% EE in Deutschland beitragen wird. Parallel dazu ist die regionale Entwicklung der Beschäftigten unter diesem Aspekt aufzuführen.
Zum Umweltbericht
Der Bericht ist in seiner ausgelegten Variante weder vom Umfang noch vom Inhalt her dazu geeignet, dass Dritte den Grad der Betroffenheit und das Ausmaß der Umweltauswirkungen beurteilen können. Es fehlen umfangreiche Angaben, inwieweit eine Nullvariante (Status Quo-Prognose) oder eine Alternativvariante möglich sind. Aus unserer Erfahrung sind die Menschen und das sorbische Siedlungsgebiet von den Auswirkungen der Flächeninanspruchnahme besonders betroffen. Wie oben erwähnt verringert sich die Lebensqualität schon durch die Einleitung des Braunkohlenverfahrens. Der Erfolg einer Umsiedlung und der Erhalt der sorbischen Kultur werden unterstellt, aber nicht nachgewiesen. Es geht auf der Ebene der SUP ebenfalls nicht darum, genehmigungserforderliche Werte zu überprüfen, sondern es geht darum für eine Abwägung alle Umweltwirkungen (einschl. Summenwirkungen, Wechselwirkungen und kumulativen Wirkungen) fachlich fundiert zu untersuchen. Es muss eine schutzgutbezogene Gesamtbeurteilung aller Wirkungen unter Einbeziehung der Vorbelastungen und der zu erwartenden Zusatzbelastungen erfolgen
Der Umweltbericht ist deshalb um folgende Aspekte zu ändern und zu ergänzen:
1. Um die Notwendigkeit des Verfahrens überprüfen und bewerten zu können, sind sowohl dessen Nichtumsetzung und eine Alternativumsetzung umfangreicher zu analysieren und darzustellen.
2. Um die Folgen der Umsetzung bewerten zu können ist konkret und tiefgründig nachzuweisen, mit welchen Maßnahmen welche Umweltauswirkungen vermieden oder ausgeglichen werden. Der Zeithorizont ist bis zur Wiederherstellung der vorbergbaulichen Zustandes zu erweitern
3. Hinsichtlich der Folgen auf die menschliche Gesundheit und deren Bewertung sind Gutachten beizubringen, die die Folgen der Eröffnung des Verfahrens und den Erfolg bisheriger Umsiedlungen, insbesondere unter psychischen Aspekten, umfangreich nachweisen und nicht nur zu unterstellen.
Hinsichtlich der Bewertung der Einwirkungen auf die Natur- und Umweltbelange des Braunkohleplans schließen wir uns der Stellungnahme der „Anerkannten Verbände des Naturschutzes“ an und hinsichtlich der Einwirkungen auf die sorbische Kultur und Identität der Stellungnahme der DOMOWINA Regionalverband Niederlausitz e.V.
Quelle: „Klinger Runde“ – Netzwerk für den Erhalt der Heimat
Der Bürgerinitiative „Klinger Runde“ hat den vorgelegten Entwurf des Braunkohleplans Tagebau Welzow Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitten II und Änderungen im räumlichen Teilabschnitt I zur Kenntnis genommen. Nach gründlicher Beratung sind wir zu folgender Stellungnahme gekommen, die am 27.November 2011 einstimmig beschlossen wurde.
1 Allgemein
Die Bürgerinitiative „Klinger Runde“ lehnt die Planung neuer Tagebaue grundsätzlich ab und fordert eine Einstellung des Vorhabens. In unserer Forderung fühlen wir uns der Landesverfassung Artikel 39 Absatz 1 verpflichtet, wo es heißt: „Der Schutz der Natur, der Umwelt und der gewachsenen Kulturlandschaften als Grundlage gegenwärtigen und künftigen Lebens ist Pflicht des Landes und aller Menschen.“ Schon der lange Zeitraum dieser Braunkohlenplanung hat massive Einflüsse auf die Sozial- und Wirtschaftsstrukturen und die Lebensverhältnisse der Betroffenen. Die durch die Planung ausgelösten Konflikte sind derart massiv, dass die kommunalen Vertreter der betroffenen Bürger eine Wiederherstellung des örtlichen Friedens und der Abwehr von Schaden an den Kommunen nur in der Umsetzung ihrer Beschlüsse zum Erhalt der Siedlungsstrukturen sehen. Insbesondere die in der „Klinger Runde“ organisierten kommunalen Vertreterinnen und Vertreter unterstützen deren Bestreben für den Erhalt ihrer Heimat. Sollte unserer Forderung nicht entgegen gekommen werden, halten wir zur objektiven Bewertung der Umstände folgende Änderungen und Erweiterungen für unabdingbar.
2 Zum Braunkohlenplan
Aus den ausgelegten Dokumenten geht die Notwendigkeit eines neuen Tagebaus nicht hervor, da u.a. die Versorgung des Standortes „Schwarze Pumpe“ auf Grund der noch vorhandenen Menge von 367 Mio. t an Braunkohle im Teilfeld I gesichert ist. Zudem ist es in Anbetracht der Folgen der Klimaerwärmung angebracht, dem Kohlendioxidausstoß als Hauptursache wirksam zu begegnen. Die Umsetzung dieses Verfahrens hätte einen zusätzlichen Ausstoß von fast 200 Mio. t Kohlendioxid zur Folge. Eine hochtechnisierte Volkswirtschaft, die seit mehr als 100 Jahren einen erheblichen Anteil an den fossilen Technologien und deren Folgen hat steht in der Pflicht, den Schwellen- und Entwicklungsländern Alternativen vorzuleben. Technologien, die dem Kreislaufprinzip widersprechen, führen ökonomisch, ökologisch und ordnungspolitisch in eine Sackgasse. Die von der Bundesregierung geplante Substituierung dieser Technologien sollen die Kosten und Folgen des Klimawandels begrenzen. Dieser Braunkohlenplan widerspricht den globalen Notwendigkeiten einer generationengerechten Nachhaltigkeit. Die Gründe, die zur lokalen Unverzichtbarkeit aufgeführt werden, sind zynisch, wenn die Risiken und Nebenwirkungen der Braunkohleverstromung auf die Region und global ausgeblendet werden. Der Strom aus Braunkohle ist nur deshalb billig, weil gegenwärtige Kosten für den Ressourcenverbrauch nicht einberechnet werden (Förder- und Feldesabgabe, Wassergeld) und zukünftige Kosten (Sanierung, Klimaschäden etc.) von der Allgemeinheit getragen werden müssen.
Der Braunkohlenplan ist deshalb um folgende Aspekte zu ändern und zu ergänzen:
1. Eine reale Ermittlung des Bedarfes des Kraftwerkes Schwarze Pumpe an Braunkohle unter der Berücksichtigung des Anstieges des Anteils der Erneuerbaren Energie an der Stromversorgung über die gesamte Laufzeit.
2. Nachzubringen ist der Nachweis, dass das Kraftwerk „Schwarze Pumpe“ über seine Laufzeit die Fluktuation der Erneuerbaren dahingehend ausgleichen kann, dass es nicht zur Abschaltung von erneuerbaren Anlagen kommt und die Versorgungssicherheit Deutschlands nicht gefährdet ist. Unsere Heimat steht für Stromexporte ins Ausland nicht zur Verfügung, da diese Länder dadurch von der Notwendigkeit der Umgestaltung ihrer eigenen Energieversorgung entlastet werden.
3. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass durch steigenden Ressourcenverbrauch und Verlust ökologischer und sozialer Systeme, die Berechnungen von Wohlstand und Wertschöpfung generationen- und zukunftsgerecht sind. Die Europäische Umweltagentur beziffert für 2009 die Emissionsschäden vom Kraftwerk Schwarze Pumpe auf 495 Mio. € im Jahr. Es ist daher nachzuweisen, wie die Folgen der Braunkohleverstromung sich unter einer umweltökonomischen Gesamtrechnung auf das BIP auswirken.
4. Vom Antragsteller sind die Bestrebungen nachzubringen, wie er seinen Anteil der Erneuerbaren an seinem Portfolio bis 2020 erhöht und damit auf die geplanten 40% EE in Deutschland beitragen wird. Parallel dazu ist die regionale Entwicklung der Beschäftigten unter diesem Aspekt aufzuführen.
Zum Umweltbericht
Der Bericht ist in seiner ausgelegten Variante weder vom Umfang noch vom Inhalt her dazu geeignet, dass Dritte den Grad der Betroffenheit und das Ausmaß der Umweltauswirkungen beurteilen können. Es fehlen umfangreiche Angaben, inwieweit eine Nullvariante (Status Quo-Prognose) oder eine Alternativvariante möglich sind. Aus unserer Erfahrung sind die Menschen und das sorbische Siedlungsgebiet von den Auswirkungen der Flächeninanspruchnahme besonders betroffen. Wie oben erwähnt verringert sich die Lebensqualität schon durch die Einleitung des Braunkohlenverfahrens. Der Erfolg einer Umsiedlung und der Erhalt der sorbischen Kultur werden unterstellt, aber nicht nachgewiesen. Es geht auf der Ebene der SUP ebenfalls nicht darum, genehmigungserforderliche Werte zu überprüfen, sondern es geht darum für eine Abwägung alle Umweltwirkungen (einschl. Summenwirkungen, Wechselwirkungen und kumulativen Wirkungen) fachlich fundiert zu untersuchen. Es muss eine schutzgutbezogene Gesamtbeurteilung aller Wirkungen unter Einbeziehung der Vorbelastungen und der zu erwartenden Zusatzbelastungen erfolgen
Der Umweltbericht ist deshalb um folgende Aspekte zu ändern und zu ergänzen:
1. Um die Notwendigkeit des Verfahrens überprüfen und bewerten zu können, sind sowohl dessen Nichtumsetzung und eine Alternativumsetzung umfangreicher zu analysieren und darzustellen.
2. Um die Folgen der Umsetzung bewerten zu können ist konkret und tiefgründig nachzuweisen, mit welchen Maßnahmen welche Umweltauswirkungen vermieden oder ausgeglichen werden. Der Zeithorizont ist bis zur Wiederherstellung der vorbergbaulichen Zustandes zu erweitern
3. Hinsichtlich der Folgen auf die menschliche Gesundheit und deren Bewertung sind Gutachten beizubringen, die die Folgen der Eröffnung des Verfahrens und den Erfolg bisheriger Umsiedlungen, insbesondere unter psychischen Aspekten, umfangreich nachweisen und nicht nur zu unterstellen.
Hinsichtlich der Bewertung der Einwirkungen auf die Natur- und Umweltbelange des Braunkohleplans schließen wir uns der Stellungnahme der „Anerkannten Verbände des Naturschutzes“ an und hinsichtlich der Einwirkungen auf die sorbische Kultur und Identität der Stellungnahme der DOMOWINA Regionalverband Niederlausitz e.V.
Quelle: „Klinger Runde“ – Netzwerk für den Erhalt der Heimat