Streichung von Einzelfallhelfern in Cottbus: Grundgesetz 3 Absatz, 3. Artikel: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
In der Debatte um die Streichung von Einzelfallhelfern bei Kindern mit Pflege- und Betreuungsbedarf, über die wir bereits berichteten, erreichte...




