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Streichung von Einzelfallhelfern in Cottbus: Grundgesetz 3 Absatz, 3. Artikel: “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

17:43 Uhr | 10. Oktober 2013
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In der Debatte um die Streichung von Einzelfallhelfern bei Kindern mit Pflege- und Betreuungsbedarf, über die wir bereits berichteten, erreichte uns ein Leserbrief mit folgendem Inhalt:
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes Cottbus,
was zur Hölle ist los mit Ihnen? Sie streichen ab Oktober 2013 nahezu alle Einzelfallhelfer in den Förderschulen der Stadt Cottbus und Sie hegen in keiner Sekunde irgendwelche Zweifel an diesem Schritt? Vielleicht haben Sie schonmal was von einem \”Ding\” namens Grundgesetz gehört. In diesem Grundgesetz steht im 3. Absatz des 3. Artikels ein schöner Satz: \”Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.\”. Man muss schon eine ziemlich gestörte Wahrnehmung der Realität haben, wenn man meint Ihr drastischer Schritt würde die betroffenen Kinder an den Förderschulen, gegenüber anderen Kindern dieser Gesellschaft nicht benachteiligen.
Wie glauben Sie denn, kann unter diesen durch Sie geschaffenen Rahmenbedingungen, den Kindern das Recht auf Teilhabe am Schulalltag gewährleistet werden? 3 mal am Tag führt irgendeine Hilfskraft mit den Kindern die Toilettengänge durch und den Rest werden die Lehrer schon irgendwie richten? Das kann und wird so einfach nicht funktionieren und wenn Sie sich im Vorfeld persönlich ein umfassendes Bild vom Alltag in einer der betroffenen Förderschulen gemacht hätten, wüssten Sie das auch. Da Sie sich aber lieber hinter Ihren Schreibtischen verstecken und die Situation nach auf Papier gedruckten Informationen beurteilen, haben Sie nicht die leiseste Ahnung worüber Sie da eigentlich urteilen. Dies hat wiederum etwas Gutes für Sie… \”Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss\” und das kann in Ihrem Fall nur gut für das eigene Gewissen sein.
Man möge mir verzeihen wenn ich falsch liege, aber ich unterstelle Ihnen bei einer derartigen Herangehensweise schon ein gewisses Kalkül. So wie man Ihnen auch bei Ihrer Informationspolitik gegenüber der betroffenen Eltern, Kalkül unterstellen darf. Oder warum zögern sie die Informationsvergabe an die Eltern immer wieder bis kurz vor den Schulbeginn nach Sommer-/Herbstferien hinaus? Sie spielen schlicht und einfach auf Zeit, so das die Schule unter diesen neuen Bedingungen erst einmal anlaufen muss, bevor evtl. irgendwelchen Widersprüchen der Eltern stattgegeben wird. Wenn es denn überhaupt zu Widersprüchen durch die Eltern kommen wird. Denn ich wette Sie werden ihre Briefe an die Eltern mit Schachtelsätzen und aufgeblasenen Formulierungen derartig zukleistern, das nur die wenigsten davon in der Lage sind, den kompletten Inhalt und die für sie und ihre Kinder entstehenden Konsequenzen, zu erfassen.
Ich erspare mir an dieser Stelle den Appell an ihr Gewissen, denn Ihr Handeln in den vergangenen Wochen und Monaten hat gezeigt, das dies reine Zeitverschwendung wäre.
Ich kann nur im Interesse aller betroffenen Kinder, Eltern, Lehrer und Einzelfallhelfer hoffen, das es Widersprüche von den Eltern hageln wird und das sich viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cottbus für dieses Thema sensibilisieren lassen und in welcher Form auch immer, gegen diesen krassen Einschnitt aktiv werden. Und Ihnen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes Cottbus, wünsche ich schlaflose Nächte bis zu dem Punkt an dem Sie erkennen, das Ihr Handeln gegenüber den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, diskriminierend und absolut falsch ist und sie zurückrudern…
Anm. der Redaktion: Der Name des Autors ist uns bekannt, der Inhalt des Briefes spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wieder, wir veröffentlichen ihn unkommentiert.
Abbildung: Wikipedia, public domain

In der Debatte um die Streichung von Einzelfallhelfern bei Kindern mit Pflege- und Betreuungsbedarf, über die wir bereits berichteten, erreichte uns ein Leserbrief mit folgendem Inhalt:
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes Cottbus,
was zur Hölle ist los mit Ihnen? Sie streichen ab Oktober 2013 nahezu alle Einzelfallhelfer in den Förderschulen der Stadt Cottbus und Sie hegen in keiner Sekunde irgendwelche Zweifel an diesem Schritt? Vielleicht haben Sie schonmal was von einem \”Ding\” namens Grundgesetz gehört. In diesem Grundgesetz steht im 3. Absatz des 3. Artikels ein schöner Satz: \”Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.\”. Man muss schon eine ziemlich gestörte Wahrnehmung der Realität haben, wenn man meint Ihr drastischer Schritt würde die betroffenen Kinder an den Förderschulen, gegenüber anderen Kindern dieser Gesellschaft nicht benachteiligen.
Wie glauben Sie denn, kann unter diesen durch Sie geschaffenen Rahmenbedingungen, den Kindern das Recht auf Teilhabe am Schulalltag gewährleistet werden? 3 mal am Tag führt irgendeine Hilfskraft mit den Kindern die Toilettengänge durch und den Rest werden die Lehrer schon irgendwie richten? Das kann und wird so einfach nicht funktionieren und wenn Sie sich im Vorfeld persönlich ein umfassendes Bild vom Alltag in einer der betroffenen Förderschulen gemacht hätten, wüssten Sie das auch. Da Sie sich aber lieber hinter Ihren Schreibtischen verstecken und die Situation nach auf Papier gedruckten Informationen beurteilen, haben Sie nicht die leiseste Ahnung worüber Sie da eigentlich urteilen. Dies hat wiederum etwas Gutes für Sie… \”Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss\” und das kann in Ihrem Fall nur gut für das eigene Gewissen sein.
Man möge mir verzeihen wenn ich falsch liege, aber ich unterstelle Ihnen bei einer derartigen Herangehensweise schon ein gewisses Kalkül. So wie man Ihnen auch bei Ihrer Informationspolitik gegenüber der betroffenen Eltern, Kalkül unterstellen darf. Oder warum zögern sie die Informationsvergabe an die Eltern immer wieder bis kurz vor den Schulbeginn nach Sommer-/Herbstferien hinaus? Sie spielen schlicht und einfach auf Zeit, so das die Schule unter diesen neuen Bedingungen erst einmal anlaufen muss, bevor evtl. irgendwelchen Widersprüchen der Eltern stattgegeben wird. Wenn es denn überhaupt zu Widersprüchen durch die Eltern kommen wird. Denn ich wette Sie werden ihre Briefe an die Eltern mit Schachtelsätzen und aufgeblasenen Formulierungen derartig zukleistern, das nur die wenigsten davon in der Lage sind, den kompletten Inhalt und die für sie und ihre Kinder entstehenden Konsequenzen, zu erfassen.
Ich erspare mir an dieser Stelle den Appell an ihr Gewissen, denn Ihr Handeln in den vergangenen Wochen und Monaten hat gezeigt, das dies reine Zeitverschwendung wäre.
Ich kann nur im Interesse aller betroffenen Kinder, Eltern, Lehrer und Einzelfallhelfer hoffen, das es Widersprüche von den Eltern hageln wird und das sich viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cottbus für dieses Thema sensibilisieren lassen und in welcher Form auch immer, gegen diesen krassen Einschnitt aktiv werden. Und Ihnen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes Cottbus, wünsche ich schlaflose Nächte bis zu dem Punkt an dem Sie erkennen, das Ihr Handeln gegenüber den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, diskriminierend und absolut falsch ist und sie zurückrudern…
Anm. der Redaktion: Der Name des Autors ist uns bekannt, der Inhalt des Briefes spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wieder, wir veröffentlichen ihn unkommentiert.
Abbildung: Wikipedia, public domain

In der Debatte um die Streichung von Einzelfallhelfern bei Kindern mit Pflege- und Betreuungsbedarf, über die wir bereits berichteten, erreichte uns ein Leserbrief mit folgendem Inhalt:
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes Cottbus,
was zur Hölle ist los mit Ihnen? Sie streichen ab Oktober 2013 nahezu alle Einzelfallhelfer in den Förderschulen der Stadt Cottbus und Sie hegen in keiner Sekunde irgendwelche Zweifel an diesem Schritt? Vielleicht haben Sie schonmal was von einem \”Ding\” namens Grundgesetz gehört. In diesem Grundgesetz steht im 3. Absatz des 3. Artikels ein schöner Satz: \”Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.\”. Man muss schon eine ziemlich gestörte Wahrnehmung der Realität haben, wenn man meint Ihr drastischer Schritt würde die betroffenen Kinder an den Förderschulen, gegenüber anderen Kindern dieser Gesellschaft nicht benachteiligen.
Wie glauben Sie denn, kann unter diesen durch Sie geschaffenen Rahmenbedingungen, den Kindern das Recht auf Teilhabe am Schulalltag gewährleistet werden? 3 mal am Tag führt irgendeine Hilfskraft mit den Kindern die Toilettengänge durch und den Rest werden die Lehrer schon irgendwie richten? Das kann und wird so einfach nicht funktionieren und wenn Sie sich im Vorfeld persönlich ein umfassendes Bild vom Alltag in einer der betroffenen Förderschulen gemacht hätten, wüssten Sie das auch. Da Sie sich aber lieber hinter Ihren Schreibtischen verstecken und die Situation nach auf Papier gedruckten Informationen beurteilen, haben Sie nicht die leiseste Ahnung worüber Sie da eigentlich urteilen. Dies hat wiederum etwas Gutes für Sie… \”Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss\” und das kann in Ihrem Fall nur gut für das eigene Gewissen sein.
Man möge mir verzeihen wenn ich falsch liege, aber ich unterstelle Ihnen bei einer derartigen Herangehensweise schon ein gewisses Kalkül. So wie man Ihnen auch bei Ihrer Informationspolitik gegenüber der betroffenen Eltern, Kalkül unterstellen darf. Oder warum zögern sie die Informationsvergabe an die Eltern immer wieder bis kurz vor den Schulbeginn nach Sommer-/Herbstferien hinaus? Sie spielen schlicht und einfach auf Zeit, so das die Schule unter diesen neuen Bedingungen erst einmal anlaufen muss, bevor evtl. irgendwelchen Widersprüchen der Eltern stattgegeben wird. Wenn es denn überhaupt zu Widersprüchen durch die Eltern kommen wird. Denn ich wette Sie werden ihre Briefe an die Eltern mit Schachtelsätzen und aufgeblasenen Formulierungen derartig zukleistern, das nur die wenigsten davon in der Lage sind, den kompletten Inhalt und die für sie und ihre Kinder entstehenden Konsequenzen, zu erfassen.
Ich erspare mir an dieser Stelle den Appell an ihr Gewissen, denn Ihr Handeln in den vergangenen Wochen und Monaten hat gezeigt, das dies reine Zeitverschwendung wäre.
Ich kann nur im Interesse aller betroffenen Kinder, Eltern, Lehrer und Einzelfallhelfer hoffen, das es Widersprüche von den Eltern hageln wird und das sich viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cottbus für dieses Thema sensibilisieren lassen und in welcher Form auch immer, gegen diesen krassen Einschnitt aktiv werden. Und Ihnen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes Cottbus, wünsche ich schlaflose Nächte bis zu dem Punkt an dem Sie erkennen, das Ihr Handeln gegenüber den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, diskriminierend und absolut falsch ist und sie zurückrudern…
Anm. der Redaktion: Der Name des Autors ist uns bekannt, der Inhalt des Briefes spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wieder, wir veröffentlichen ihn unkommentiert.
Abbildung: Wikipedia, public domain

In der Debatte um die Streichung von Einzelfallhelfern bei Kindern mit Pflege- und Betreuungsbedarf, über die wir bereits berichteten, erreichte uns ein Leserbrief mit folgendem Inhalt:
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes Cottbus,
was zur Hölle ist los mit Ihnen? Sie streichen ab Oktober 2013 nahezu alle Einzelfallhelfer in den Förderschulen der Stadt Cottbus und Sie hegen in keiner Sekunde irgendwelche Zweifel an diesem Schritt? Vielleicht haben Sie schonmal was von einem \”Ding\” namens Grundgesetz gehört. In diesem Grundgesetz steht im 3. Absatz des 3. Artikels ein schöner Satz: \”Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.\”. Man muss schon eine ziemlich gestörte Wahrnehmung der Realität haben, wenn man meint Ihr drastischer Schritt würde die betroffenen Kinder an den Förderschulen, gegenüber anderen Kindern dieser Gesellschaft nicht benachteiligen.
Wie glauben Sie denn, kann unter diesen durch Sie geschaffenen Rahmenbedingungen, den Kindern das Recht auf Teilhabe am Schulalltag gewährleistet werden? 3 mal am Tag führt irgendeine Hilfskraft mit den Kindern die Toilettengänge durch und den Rest werden die Lehrer schon irgendwie richten? Das kann und wird so einfach nicht funktionieren und wenn Sie sich im Vorfeld persönlich ein umfassendes Bild vom Alltag in einer der betroffenen Förderschulen gemacht hätten, wüssten Sie das auch. Da Sie sich aber lieber hinter Ihren Schreibtischen verstecken und die Situation nach auf Papier gedruckten Informationen beurteilen, haben Sie nicht die leiseste Ahnung worüber Sie da eigentlich urteilen. Dies hat wiederum etwas Gutes für Sie… \”Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss\” und das kann in Ihrem Fall nur gut für das eigene Gewissen sein.
Man möge mir verzeihen wenn ich falsch liege, aber ich unterstelle Ihnen bei einer derartigen Herangehensweise schon ein gewisses Kalkül. So wie man Ihnen auch bei Ihrer Informationspolitik gegenüber der betroffenen Eltern, Kalkül unterstellen darf. Oder warum zögern sie die Informationsvergabe an die Eltern immer wieder bis kurz vor den Schulbeginn nach Sommer-/Herbstferien hinaus? Sie spielen schlicht und einfach auf Zeit, so das die Schule unter diesen neuen Bedingungen erst einmal anlaufen muss, bevor evtl. irgendwelchen Widersprüchen der Eltern stattgegeben wird. Wenn es denn überhaupt zu Widersprüchen durch die Eltern kommen wird. Denn ich wette Sie werden ihre Briefe an die Eltern mit Schachtelsätzen und aufgeblasenen Formulierungen derartig zukleistern, das nur die wenigsten davon in der Lage sind, den kompletten Inhalt und die für sie und ihre Kinder entstehenden Konsequenzen, zu erfassen.
Ich erspare mir an dieser Stelle den Appell an ihr Gewissen, denn Ihr Handeln in den vergangenen Wochen und Monaten hat gezeigt, das dies reine Zeitverschwendung wäre.
Ich kann nur im Interesse aller betroffenen Kinder, Eltern, Lehrer und Einzelfallhelfer hoffen, das es Widersprüche von den Eltern hageln wird und das sich viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cottbus für dieses Thema sensibilisieren lassen und in welcher Form auch immer, gegen diesen krassen Einschnitt aktiv werden. Und Ihnen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes Cottbus, wünsche ich schlaflose Nächte bis zu dem Punkt an dem Sie erkennen, das Ihr Handeln gegenüber den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, diskriminierend und absolut falsch ist und sie zurückrudern…
Anm. der Redaktion: Der Name des Autors ist uns bekannt, der Inhalt des Briefes spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wieder, wir veröffentlichen ihn unkommentiert.
Abbildung: Wikipedia, public domain

In der Debatte um die Streichung von Einzelfallhelfern bei Kindern mit Pflege- und Betreuungsbedarf, über die wir bereits berichteten, erreichte uns ein Leserbrief mit folgendem Inhalt:
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes Cottbus,
was zur Hölle ist los mit Ihnen? Sie streichen ab Oktober 2013 nahezu alle Einzelfallhelfer in den Förderschulen der Stadt Cottbus und Sie hegen in keiner Sekunde irgendwelche Zweifel an diesem Schritt? Vielleicht haben Sie schonmal was von einem \”Ding\” namens Grundgesetz gehört. In diesem Grundgesetz steht im 3. Absatz des 3. Artikels ein schöner Satz: \”Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.\”. Man muss schon eine ziemlich gestörte Wahrnehmung der Realität haben, wenn man meint Ihr drastischer Schritt würde die betroffenen Kinder an den Förderschulen, gegenüber anderen Kindern dieser Gesellschaft nicht benachteiligen.
Wie glauben Sie denn, kann unter diesen durch Sie geschaffenen Rahmenbedingungen, den Kindern das Recht auf Teilhabe am Schulalltag gewährleistet werden? 3 mal am Tag führt irgendeine Hilfskraft mit den Kindern die Toilettengänge durch und den Rest werden die Lehrer schon irgendwie richten? Das kann und wird so einfach nicht funktionieren und wenn Sie sich im Vorfeld persönlich ein umfassendes Bild vom Alltag in einer der betroffenen Förderschulen gemacht hätten, wüssten Sie das auch. Da Sie sich aber lieber hinter Ihren Schreibtischen verstecken und die Situation nach auf Papier gedruckten Informationen beurteilen, haben Sie nicht die leiseste Ahnung worüber Sie da eigentlich urteilen. Dies hat wiederum etwas Gutes für Sie… \”Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss\” und das kann in Ihrem Fall nur gut für das eigene Gewissen sein.
Man möge mir verzeihen wenn ich falsch liege, aber ich unterstelle Ihnen bei einer derartigen Herangehensweise schon ein gewisses Kalkül. So wie man Ihnen auch bei Ihrer Informationspolitik gegenüber der betroffenen Eltern, Kalkül unterstellen darf. Oder warum zögern sie die Informationsvergabe an die Eltern immer wieder bis kurz vor den Schulbeginn nach Sommer-/Herbstferien hinaus? Sie spielen schlicht und einfach auf Zeit, so das die Schule unter diesen neuen Bedingungen erst einmal anlaufen muss, bevor evtl. irgendwelchen Widersprüchen der Eltern stattgegeben wird. Wenn es denn überhaupt zu Widersprüchen durch die Eltern kommen wird. Denn ich wette Sie werden ihre Briefe an die Eltern mit Schachtelsätzen und aufgeblasenen Formulierungen derartig zukleistern, das nur die wenigsten davon in der Lage sind, den kompletten Inhalt und die für sie und ihre Kinder entstehenden Konsequenzen, zu erfassen.
Ich erspare mir an dieser Stelle den Appell an ihr Gewissen, denn Ihr Handeln in den vergangenen Wochen und Monaten hat gezeigt, das dies reine Zeitverschwendung wäre.
Ich kann nur im Interesse aller betroffenen Kinder, Eltern, Lehrer und Einzelfallhelfer hoffen, das es Widersprüche von den Eltern hageln wird und das sich viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cottbus für dieses Thema sensibilisieren lassen und in welcher Form auch immer, gegen diesen krassen Einschnitt aktiv werden. Und Ihnen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes Cottbus, wünsche ich schlaflose Nächte bis zu dem Punkt an dem Sie erkennen, das Ihr Handeln gegenüber den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, diskriminierend und absolut falsch ist und sie zurückrudern…
Anm. der Redaktion: Der Name des Autors ist uns bekannt, der Inhalt des Briefes spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wieder, wir veröffentlichen ihn unkommentiert.
Abbildung: Wikipedia, public domain

In der Debatte um die Streichung von Einzelfallhelfern bei Kindern mit Pflege- und Betreuungsbedarf, über die wir bereits berichteten, erreichte uns ein Leserbrief mit folgendem Inhalt:
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes Cottbus,
was zur Hölle ist los mit Ihnen? Sie streichen ab Oktober 2013 nahezu alle Einzelfallhelfer in den Förderschulen der Stadt Cottbus und Sie hegen in keiner Sekunde irgendwelche Zweifel an diesem Schritt? Vielleicht haben Sie schonmal was von einem \”Ding\” namens Grundgesetz gehört. In diesem Grundgesetz steht im 3. Absatz des 3. Artikels ein schöner Satz: \”Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.\”. Man muss schon eine ziemlich gestörte Wahrnehmung der Realität haben, wenn man meint Ihr drastischer Schritt würde die betroffenen Kinder an den Förderschulen, gegenüber anderen Kindern dieser Gesellschaft nicht benachteiligen.
Wie glauben Sie denn, kann unter diesen durch Sie geschaffenen Rahmenbedingungen, den Kindern das Recht auf Teilhabe am Schulalltag gewährleistet werden? 3 mal am Tag führt irgendeine Hilfskraft mit den Kindern die Toilettengänge durch und den Rest werden die Lehrer schon irgendwie richten? Das kann und wird so einfach nicht funktionieren und wenn Sie sich im Vorfeld persönlich ein umfassendes Bild vom Alltag in einer der betroffenen Förderschulen gemacht hätten, wüssten Sie das auch. Da Sie sich aber lieber hinter Ihren Schreibtischen verstecken und die Situation nach auf Papier gedruckten Informationen beurteilen, haben Sie nicht die leiseste Ahnung worüber Sie da eigentlich urteilen. Dies hat wiederum etwas Gutes für Sie… \”Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss\” und das kann in Ihrem Fall nur gut für das eigene Gewissen sein.
Man möge mir verzeihen wenn ich falsch liege, aber ich unterstelle Ihnen bei einer derartigen Herangehensweise schon ein gewisses Kalkül. So wie man Ihnen auch bei Ihrer Informationspolitik gegenüber der betroffenen Eltern, Kalkül unterstellen darf. Oder warum zögern sie die Informationsvergabe an die Eltern immer wieder bis kurz vor den Schulbeginn nach Sommer-/Herbstferien hinaus? Sie spielen schlicht und einfach auf Zeit, so das die Schule unter diesen neuen Bedingungen erst einmal anlaufen muss, bevor evtl. irgendwelchen Widersprüchen der Eltern stattgegeben wird. Wenn es denn überhaupt zu Widersprüchen durch die Eltern kommen wird. Denn ich wette Sie werden ihre Briefe an die Eltern mit Schachtelsätzen und aufgeblasenen Formulierungen derartig zukleistern, das nur die wenigsten davon in der Lage sind, den kompletten Inhalt und die für sie und ihre Kinder entstehenden Konsequenzen, zu erfassen.
Ich erspare mir an dieser Stelle den Appell an ihr Gewissen, denn Ihr Handeln in den vergangenen Wochen und Monaten hat gezeigt, das dies reine Zeitverschwendung wäre.
Ich kann nur im Interesse aller betroffenen Kinder, Eltern, Lehrer und Einzelfallhelfer hoffen, das es Widersprüche von den Eltern hageln wird und das sich viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cottbus für dieses Thema sensibilisieren lassen und in welcher Form auch immer, gegen diesen krassen Einschnitt aktiv werden. Und Ihnen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes Cottbus, wünsche ich schlaflose Nächte bis zu dem Punkt an dem Sie erkennen, das Ihr Handeln gegenüber den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, diskriminierend und absolut falsch ist und sie zurückrudern…
Anm. der Redaktion: Der Name des Autors ist uns bekannt, der Inhalt des Briefes spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wieder, wir veröffentlichen ihn unkommentiert.
Abbildung: Wikipedia, public domain

In der Debatte um die Streichung von Einzelfallhelfern bei Kindern mit Pflege- und Betreuungsbedarf, über die wir bereits berichteten, erreichte uns ein Leserbrief mit folgendem Inhalt:
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes Cottbus,
was zur Hölle ist los mit Ihnen? Sie streichen ab Oktober 2013 nahezu alle Einzelfallhelfer in den Förderschulen der Stadt Cottbus und Sie hegen in keiner Sekunde irgendwelche Zweifel an diesem Schritt? Vielleicht haben Sie schonmal was von einem \”Ding\” namens Grundgesetz gehört. In diesem Grundgesetz steht im 3. Absatz des 3. Artikels ein schöner Satz: \”Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.\”. Man muss schon eine ziemlich gestörte Wahrnehmung der Realität haben, wenn man meint Ihr drastischer Schritt würde die betroffenen Kinder an den Förderschulen, gegenüber anderen Kindern dieser Gesellschaft nicht benachteiligen.
Wie glauben Sie denn, kann unter diesen durch Sie geschaffenen Rahmenbedingungen, den Kindern das Recht auf Teilhabe am Schulalltag gewährleistet werden? 3 mal am Tag führt irgendeine Hilfskraft mit den Kindern die Toilettengänge durch und den Rest werden die Lehrer schon irgendwie richten? Das kann und wird so einfach nicht funktionieren und wenn Sie sich im Vorfeld persönlich ein umfassendes Bild vom Alltag in einer der betroffenen Förderschulen gemacht hätten, wüssten Sie das auch. Da Sie sich aber lieber hinter Ihren Schreibtischen verstecken und die Situation nach auf Papier gedruckten Informationen beurteilen, haben Sie nicht die leiseste Ahnung worüber Sie da eigentlich urteilen. Dies hat wiederum etwas Gutes für Sie… \”Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss\” und das kann in Ihrem Fall nur gut für das eigene Gewissen sein.
Man möge mir verzeihen wenn ich falsch liege, aber ich unterstelle Ihnen bei einer derartigen Herangehensweise schon ein gewisses Kalkül. So wie man Ihnen auch bei Ihrer Informationspolitik gegenüber der betroffenen Eltern, Kalkül unterstellen darf. Oder warum zögern sie die Informationsvergabe an die Eltern immer wieder bis kurz vor den Schulbeginn nach Sommer-/Herbstferien hinaus? Sie spielen schlicht und einfach auf Zeit, so das die Schule unter diesen neuen Bedingungen erst einmal anlaufen muss, bevor evtl. irgendwelchen Widersprüchen der Eltern stattgegeben wird. Wenn es denn überhaupt zu Widersprüchen durch die Eltern kommen wird. Denn ich wette Sie werden ihre Briefe an die Eltern mit Schachtelsätzen und aufgeblasenen Formulierungen derartig zukleistern, das nur die wenigsten davon in der Lage sind, den kompletten Inhalt und die für sie und ihre Kinder entstehenden Konsequenzen, zu erfassen.
Ich erspare mir an dieser Stelle den Appell an ihr Gewissen, denn Ihr Handeln in den vergangenen Wochen und Monaten hat gezeigt, das dies reine Zeitverschwendung wäre.
Ich kann nur im Interesse aller betroffenen Kinder, Eltern, Lehrer und Einzelfallhelfer hoffen, das es Widersprüche von den Eltern hageln wird und das sich viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cottbus für dieses Thema sensibilisieren lassen und in welcher Form auch immer, gegen diesen krassen Einschnitt aktiv werden. Und Ihnen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes Cottbus, wünsche ich schlaflose Nächte bis zu dem Punkt an dem Sie erkennen, das Ihr Handeln gegenüber den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, diskriminierend und absolut falsch ist und sie zurückrudern…
Anm. der Redaktion: Der Name des Autors ist uns bekannt, der Inhalt des Briefes spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wieder, wir veröffentlichen ihn unkommentiert.
Abbildung: Wikipedia, public domain

In der Debatte um die Streichung von Einzelfallhelfern bei Kindern mit Pflege- und Betreuungsbedarf, über die wir bereits berichteten, erreichte uns ein Leserbrief mit folgendem Inhalt:
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes Cottbus,
was zur Hölle ist los mit Ihnen? Sie streichen ab Oktober 2013 nahezu alle Einzelfallhelfer in den Förderschulen der Stadt Cottbus und Sie hegen in keiner Sekunde irgendwelche Zweifel an diesem Schritt? Vielleicht haben Sie schonmal was von einem \”Ding\” namens Grundgesetz gehört. In diesem Grundgesetz steht im 3. Absatz des 3. Artikels ein schöner Satz: \”Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.\”. Man muss schon eine ziemlich gestörte Wahrnehmung der Realität haben, wenn man meint Ihr drastischer Schritt würde die betroffenen Kinder an den Förderschulen, gegenüber anderen Kindern dieser Gesellschaft nicht benachteiligen.
Wie glauben Sie denn, kann unter diesen durch Sie geschaffenen Rahmenbedingungen, den Kindern das Recht auf Teilhabe am Schulalltag gewährleistet werden? 3 mal am Tag führt irgendeine Hilfskraft mit den Kindern die Toilettengänge durch und den Rest werden die Lehrer schon irgendwie richten? Das kann und wird so einfach nicht funktionieren und wenn Sie sich im Vorfeld persönlich ein umfassendes Bild vom Alltag in einer der betroffenen Förderschulen gemacht hätten, wüssten Sie das auch. Da Sie sich aber lieber hinter Ihren Schreibtischen verstecken und die Situation nach auf Papier gedruckten Informationen beurteilen, haben Sie nicht die leiseste Ahnung worüber Sie da eigentlich urteilen. Dies hat wiederum etwas Gutes für Sie… \”Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss\” und das kann in Ihrem Fall nur gut für das eigene Gewissen sein.
Man möge mir verzeihen wenn ich falsch liege, aber ich unterstelle Ihnen bei einer derartigen Herangehensweise schon ein gewisses Kalkül. So wie man Ihnen auch bei Ihrer Informationspolitik gegenüber der betroffenen Eltern, Kalkül unterstellen darf. Oder warum zögern sie die Informationsvergabe an die Eltern immer wieder bis kurz vor den Schulbeginn nach Sommer-/Herbstferien hinaus? Sie spielen schlicht und einfach auf Zeit, so das die Schule unter diesen neuen Bedingungen erst einmal anlaufen muss, bevor evtl. irgendwelchen Widersprüchen der Eltern stattgegeben wird. Wenn es denn überhaupt zu Widersprüchen durch die Eltern kommen wird. Denn ich wette Sie werden ihre Briefe an die Eltern mit Schachtelsätzen und aufgeblasenen Formulierungen derartig zukleistern, das nur die wenigsten davon in der Lage sind, den kompletten Inhalt und die für sie und ihre Kinder entstehenden Konsequenzen, zu erfassen.
Ich erspare mir an dieser Stelle den Appell an ihr Gewissen, denn Ihr Handeln in den vergangenen Wochen und Monaten hat gezeigt, das dies reine Zeitverschwendung wäre.
Ich kann nur im Interesse aller betroffenen Kinder, Eltern, Lehrer und Einzelfallhelfer hoffen, das es Widersprüche von den Eltern hageln wird und das sich viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cottbus für dieses Thema sensibilisieren lassen und in welcher Form auch immer, gegen diesen krassen Einschnitt aktiv werden. Und Ihnen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes Cottbus, wünsche ich schlaflose Nächte bis zu dem Punkt an dem Sie erkennen, das Ihr Handeln gegenüber den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, diskriminierend und absolut falsch ist und sie zurückrudern…
Anm. der Redaktion: Der Name des Autors ist uns bekannt, der Inhalt des Briefes spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wieder, wir veröffentlichen ihn unkommentiert.
Abbildung: Wikipedia, public domain

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