Nach monatelangem Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes konnte in Cottbus nun eine Einigung erzielt werden. Wie die Stadt heute mitteilte, haben sich Kommune und Krankenkassen auf einen Kompromiss verständigt. Damit entfällt der zuvor diskutierte Schritt, Gebührenbescheide direkt an Patientinnen und Patienten zu versenden (wie berichtet). Noch im März hatte die Stadt angekündigt, Betroffene entsprechend anzuschreiben, nachdem eine Einigung mit den Krankenkassen zunächst ausgeblieben war. Hintergrund war ein Konflikt über nicht vollständig übernommene Rettungsdienstkosten. Für die kommenden Jahre soll nun eine neue Gebührensatzung erarbeitet und rückwirkend zum 1. Januar 2026 beschlossen werden.
Kompromiss bei Rettungsdienstkosten in Cottbus
Die Stadt Cottbus und die Krankenkassen haben sich nach Angaben der Stadtverwaltung auf eine gemeinsame Lösung bei der Finanzierung des Rettungsdienstes verständigt. Die Gespräche wurden durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt moderiert. Ziel sei es gewesen, eine tragfähige Lösung für beide Seiten zu finden und gleichzeitig zusätzliche Belastungen für Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Im Ergebnis der Verhandlungen werden die Kosten weiterhin auf Basis der bestehenden Gebührensatzung aus dem Jahr 2025 abgerechnet. Damit entfällt der zuvor diskutierte Schritt, Gebührenbescheide direkt an Patientinnen und Patienten zu versenden.
Streit um Millionenkosten führte zu Eskalation
Hintergrund der Einigung ist ein seit Monaten andauernder Konflikt zwischen der Stadt und den Krankenkassen über die Höhe der Rettungsdienstkosten. Nach Angaben der Stadt hatten die Kassen zuletzt nur rund 80 Prozent der Kosten anerkannt. Dadurch entstand eine Finanzierungslücke in Millionenhöhe.
Ende März hatte die Stadt deshalb angekündigt, erstmals Gebührenbescheide direkt an Betroffene zu verschicken. Rund 1.000 Personen sollten zunächst angeschrieben werden. Die Bescheide sollten als Nachweis dienen, damit die Patienten die Kosten selbst bei ihren Krankenkassen geltend machen können. Mit der jetzt erzielten Einigung ist dieser Schritt laut Stadt nicht mehr erforderlich. Neue Bescheide sollen nicht versendet werden.
Neue Satzung für Rettungsdienst ab 2026 geplant
Gesundheitsminister René Wilke erklärte laut Mitteilung, Ziel der Gespräche sei es gewesen, Gebührenbescheide von den Bürgerinnen und Bürgern fernzuhalten. Für Cottbus sei dies nun gelungen. Die gefundene Lösung könne zudem Signalwirkung für andere Regionen in Brandenburg haben. Auch Oberbürgermeister Tobias Schick verwies auf die langen Verhandlungen und betonte, dass die Stadt die in der Satzung 2025 festgelegten Beträge von den Krankenkassen erhalte. Für die kommenden Jahre soll eine neue Gebührensatzung erarbeitet werden. Diese soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten und die künftige Finanzierung des Rettungsdienstes regeln. Nach Angaben der beteiligten Krankenkassen liege nun eine rechtssichere und nachvollziehbare Lösung vor. Gleichzeitig solle die Notfallversorgung auf hohem Niveau gesichert bleiben, ohne dass Bürger durch zusätzliche Gebühren verunsichert werden.
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Red. / Presseinformation




