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Objekt des Monats Mai im Museum: Arbeitsordnung der Wilke-Hutfabrik

12:12 Uhr | 26. Mai 2012
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Im Monat Mai war das „Objekt des Monats“ im Stadt- und Industriemuseum die Arbeitsordnung der Hutfabrik von C. G. Wilke. Sie stammt vom 15. Dezember 1908. Dieses Dokument war für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtsverbindlich. Sie beinhaltet Ausführungen über Arbeitsaufnahme, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Arbeits- und Ruhetage, Arbeitszeit, Verhaltensmaßregeln während der Arbeitszeit, Betriebsvorschriften, Lohnberechnungen und Lohnzahlungen, Ordnungsstrafen, Arbeitsausschluss
Unter dem Abschnitt „Arbeitszeit“ ist folgendes zu lesen:
Die Arbeitszeit dauert für sämtliche Meister, männliche, weibliche und Jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von 7 Uhr früh bis 6 Uhr abends.
Allgemeine Frühstückspause ¼ Stunde von 9 – 9.15 Uhr
Allgemeine Vesperpause ¼ Stunde von 4 – 4.15 Uhr
Allgemeine Mittagspause 1 ½ Stunde von 12 – 1.30 Uhr
Nur während der letzteren sind die Fabrikräume geschlossen und die Speiseräume geöffnet.
Ich erwarte in dieser Verkürzung der Arbeitszeit eine umso größere Pünktlichkeit, insbesondere auch von meinen Meistern. Wem durch die Kontrolluhren eine Verspätung von 5 und mehr Minuten nachgewiesen wird, zahlt für jeden Verspätungsausfall 10 Pfennige an die Krankenkasse.
Die Meister sollen die ersten und die letzten in der Fabrik sein.
An Sonnabenden, sowie an den Tagen vor den gesetzlichen Festtagen endet die Arbeitszeit um 4 ¾ Uhr nachmittags. Eine Vesperpause findet an diesen Tagen nicht statt. Wöchnerinnen dürfen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß während 6 Wochen nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden.
Eine Vermehrung oder Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit ist statthaft und wird durch Anschlag bekannt gegeben.
Beginn und Ende der Arbeitszeit wird durch die Dampfpfeife angezeigt.
Wer mehr über den Inhalt erfahren möchte, kann dies in einer Kopie nachlesen, die im Tresen-Bereich für Besucher des Museums zur Verfügung gestellt wird.
Alle Besucher des Museums können dieses Objekt bewerten, indem sie Ihre Meinung und ihre Gedanken dazu äußern. Vielleicht hat jemand auch eine Geschichte dazu – die Mitarbeiter würden sich darüber freuen. Am Ende des Jahres wählen die Museumsbesucher dann aus den jeweiligen „Objekten des Monats“ das „Objekt des Jahres“. Und natürlich winkt hierfür auch ein Preis.
Quelle: Stadt Guben

Im Monat Mai war das „Objekt des Monats“ im Stadt- und Industriemuseum die Arbeitsordnung der Hutfabrik von C. G. Wilke. Sie stammt vom 15. Dezember 1908. Dieses Dokument war für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtsverbindlich. Sie beinhaltet Ausführungen über Arbeitsaufnahme, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Arbeits- und Ruhetage, Arbeitszeit, Verhaltensmaßregeln während der Arbeitszeit, Betriebsvorschriften, Lohnberechnungen und Lohnzahlungen, Ordnungsstrafen, Arbeitsausschluss
Unter dem Abschnitt „Arbeitszeit“ ist folgendes zu lesen:
Die Arbeitszeit dauert für sämtliche Meister, männliche, weibliche und Jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von 7 Uhr früh bis 6 Uhr abends.
Allgemeine Frühstückspause ¼ Stunde von 9 – 9.15 Uhr
Allgemeine Vesperpause ¼ Stunde von 4 – 4.15 Uhr
Allgemeine Mittagspause 1 ½ Stunde von 12 – 1.30 Uhr
Nur während der letzteren sind die Fabrikräume geschlossen und die Speiseräume geöffnet.
Ich erwarte in dieser Verkürzung der Arbeitszeit eine umso größere Pünktlichkeit, insbesondere auch von meinen Meistern. Wem durch die Kontrolluhren eine Verspätung von 5 und mehr Minuten nachgewiesen wird, zahlt für jeden Verspätungsausfall 10 Pfennige an die Krankenkasse.
Die Meister sollen die ersten und die letzten in der Fabrik sein.
An Sonnabenden, sowie an den Tagen vor den gesetzlichen Festtagen endet die Arbeitszeit um 4 ¾ Uhr nachmittags. Eine Vesperpause findet an diesen Tagen nicht statt. Wöchnerinnen dürfen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß während 6 Wochen nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden.
Eine Vermehrung oder Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit ist statthaft und wird durch Anschlag bekannt gegeben.
Beginn und Ende der Arbeitszeit wird durch die Dampfpfeife angezeigt.
Wer mehr über den Inhalt erfahren möchte, kann dies in einer Kopie nachlesen, die im Tresen-Bereich für Besucher des Museums zur Verfügung gestellt wird.
Alle Besucher des Museums können dieses Objekt bewerten, indem sie Ihre Meinung und ihre Gedanken dazu äußern. Vielleicht hat jemand auch eine Geschichte dazu – die Mitarbeiter würden sich darüber freuen. Am Ende des Jahres wählen die Museumsbesucher dann aus den jeweiligen „Objekten des Monats“ das „Objekt des Jahres“. Und natürlich winkt hierfür auch ein Preis.
Quelle: Stadt Guben

Im Monat Mai war das „Objekt des Monats“ im Stadt- und Industriemuseum die Arbeitsordnung der Hutfabrik von C. G. Wilke. Sie stammt vom 15. Dezember 1908. Dieses Dokument war für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtsverbindlich. Sie beinhaltet Ausführungen über Arbeitsaufnahme, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Arbeits- und Ruhetage, Arbeitszeit, Verhaltensmaßregeln während der Arbeitszeit, Betriebsvorschriften, Lohnberechnungen und Lohnzahlungen, Ordnungsstrafen, Arbeitsausschluss
Unter dem Abschnitt „Arbeitszeit“ ist folgendes zu lesen:
Die Arbeitszeit dauert für sämtliche Meister, männliche, weibliche und Jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von 7 Uhr früh bis 6 Uhr abends.
Allgemeine Frühstückspause ¼ Stunde von 9 – 9.15 Uhr
Allgemeine Vesperpause ¼ Stunde von 4 – 4.15 Uhr
Allgemeine Mittagspause 1 ½ Stunde von 12 – 1.30 Uhr
Nur während der letzteren sind die Fabrikräume geschlossen und die Speiseräume geöffnet.
Ich erwarte in dieser Verkürzung der Arbeitszeit eine umso größere Pünktlichkeit, insbesondere auch von meinen Meistern. Wem durch die Kontrolluhren eine Verspätung von 5 und mehr Minuten nachgewiesen wird, zahlt für jeden Verspätungsausfall 10 Pfennige an die Krankenkasse.
Die Meister sollen die ersten und die letzten in der Fabrik sein.
An Sonnabenden, sowie an den Tagen vor den gesetzlichen Festtagen endet die Arbeitszeit um 4 ¾ Uhr nachmittags. Eine Vesperpause findet an diesen Tagen nicht statt. Wöchnerinnen dürfen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß während 6 Wochen nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden.
Eine Vermehrung oder Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit ist statthaft und wird durch Anschlag bekannt gegeben.
Beginn und Ende der Arbeitszeit wird durch die Dampfpfeife angezeigt.
Wer mehr über den Inhalt erfahren möchte, kann dies in einer Kopie nachlesen, die im Tresen-Bereich für Besucher des Museums zur Verfügung gestellt wird.
Alle Besucher des Museums können dieses Objekt bewerten, indem sie Ihre Meinung und ihre Gedanken dazu äußern. Vielleicht hat jemand auch eine Geschichte dazu – die Mitarbeiter würden sich darüber freuen. Am Ende des Jahres wählen die Museumsbesucher dann aus den jeweiligen „Objekten des Monats“ das „Objekt des Jahres“. Und natürlich winkt hierfür auch ein Preis.
Quelle: Stadt Guben

Im Monat Mai war das „Objekt des Monats“ im Stadt- und Industriemuseum die Arbeitsordnung der Hutfabrik von C. G. Wilke. Sie stammt vom 15. Dezember 1908. Dieses Dokument war für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtsverbindlich. Sie beinhaltet Ausführungen über Arbeitsaufnahme, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Arbeits- und Ruhetage, Arbeitszeit, Verhaltensmaßregeln während der Arbeitszeit, Betriebsvorschriften, Lohnberechnungen und Lohnzahlungen, Ordnungsstrafen, Arbeitsausschluss
Unter dem Abschnitt „Arbeitszeit“ ist folgendes zu lesen:
Die Arbeitszeit dauert für sämtliche Meister, männliche, weibliche und Jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von 7 Uhr früh bis 6 Uhr abends.
Allgemeine Frühstückspause ¼ Stunde von 9 – 9.15 Uhr
Allgemeine Vesperpause ¼ Stunde von 4 – 4.15 Uhr
Allgemeine Mittagspause 1 ½ Stunde von 12 – 1.30 Uhr
Nur während der letzteren sind die Fabrikräume geschlossen und die Speiseräume geöffnet.
Ich erwarte in dieser Verkürzung der Arbeitszeit eine umso größere Pünktlichkeit, insbesondere auch von meinen Meistern. Wem durch die Kontrolluhren eine Verspätung von 5 und mehr Minuten nachgewiesen wird, zahlt für jeden Verspätungsausfall 10 Pfennige an die Krankenkasse.
Die Meister sollen die ersten und die letzten in der Fabrik sein.
An Sonnabenden, sowie an den Tagen vor den gesetzlichen Festtagen endet die Arbeitszeit um 4 ¾ Uhr nachmittags. Eine Vesperpause findet an diesen Tagen nicht statt. Wöchnerinnen dürfen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß während 6 Wochen nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden.
Eine Vermehrung oder Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit ist statthaft und wird durch Anschlag bekannt gegeben.
Beginn und Ende der Arbeitszeit wird durch die Dampfpfeife angezeigt.
Wer mehr über den Inhalt erfahren möchte, kann dies in einer Kopie nachlesen, die im Tresen-Bereich für Besucher des Museums zur Verfügung gestellt wird.
Alle Besucher des Museums können dieses Objekt bewerten, indem sie Ihre Meinung und ihre Gedanken dazu äußern. Vielleicht hat jemand auch eine Geschichte dazu – die Mitarbeiter würden sich darüber freuen. Am Ende des Jahres wählen die Museumsbesucher dann aus den jeweiligen „Objekten des Monats“ das „Objekt des Jahres“. Und natürlich winkt hierfür auch ein Preis.
Quelle: Stadt Guben

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