Inhaber von Fischereischeinen, welche zum 31.12.2008 ablaufen, können ab 01.12.2008 bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz) gegen Vorlage eines Passfotos und Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 25,00 EUR den neuen unbefristeten Fischereischein erwerben.
Um die Angelfischerei im Land Brandenburg ausüben zu können, ist neben dem Fischereischein die Entrichtung einer Fischereiabgabe notwendig. Diese kann ebenfalls bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde erworben werden und wird in Form einer Fischereiabgabemarke in einem Nachweisheft eingeklebt.
Die Höhe der Kosten für die Fischereiabgabe beträgt:
für Personen nach dem vollendetem 18. Lebensjahr
– für das Kalenderjahr 2009 – 12,00 EUR
– für die Kalenderjahre 2009 bis 2013 – 40,00 EUR
für Kinder und Jugendliche (8. – 18. Lebensjahr)
– für das Kalenderjahr 2009 – 2,50 EUR
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Inhaber von Fischereischeinen, welche zum 31.12.2008 ablaufen, können ab 01.12.2008 bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz) gegen Vorlage eines Passfotos und Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 25,00 EUR den neuen unbefristeten Fischereischein erwerben.
Um die Angelfischerei im Land Brandenburg ausüben zu können, ist neben dem Fischereischein die Entrichtung einer Fischereiabgabe notwendig. Diese kann ebenfalls bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde erworben werden und wird in Form einer Fischereiabgabemarke in einem Nachweisheft eingeklebt.
Die Höhe der Kosten für die Fischereiabgabe beträgt:
für Personen nach dem vollendetem 18. Lebensjahr
– für das Kalenderjahr 2009 – 12,00 EUR
– für die Kalenderjahre 2009 bis 2013 – 40,00 EUR
für Kinder und Jugendliche (8. – 18. Lebensjahr)
– für das Kalenderjahr 2009 – 2,50 EUR
Quelle: Landkreis Spree-Neiße