Im Landkreis Spree-Neiße kommt es seit dem 19. Mai 2025 zu erheblichen Ausfällen im Regionalbusverkehr. Hintergrund sind Konflikte zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung der Spree-Neiße-Cottbusverkehr GmbH über Dienstpläne. Ein Gerichtsbeschluss untersagt Fahrten ohne Zustimmung des Betriebsrats.
Umfangreiche Busausfälle im Landkreis Spree-Neiße
Seit dem 19. Mai 2025 verzeichnet die Spree-Neiße-Cottbusverkehr GmbH erhebliche betriebsbedingte Ausfälle im Regionalverkehr. Betroffen sind insbesondere Verbindungen zwischen den Städten Cottbus, Döbern, Forst, Guben sowie Spremberg. Allein am Montag (19.05.) fielen auf 19 Linien Fahrten aus, was erhebliche Auswirkungen auf Pendler und Schüler hatte. Am frühen Abend veröffentlichte das Unternehmen eine weitere Ausfallliste die vom 20.05. – 23.05.2025 gilt und 20 Linien im Spree-Neiße Kreis betroffen sind.
In einer Mitteilung des Unternehmens vom Montagabend macht das Unternehmen den Betriebsrat der Spree-Neiße-Cottbusverkehr GmbH mit seinem Vorsitzenden René Henneberg für die Ausfälle verantwortlich. Der Geschäftsführer, Ralf Thalmann, schreibt: “Seit geraumer Zeit befinden sich der Betriebsrat und die Geschäftsführung von Spree-Neiße-Cottbusverkehr in engem Austausch und Verhandlungen zu Regelungen und Umsetzungen in der aktuellen Dienstplangestaltung. In konstruktiven Gesprächen führten diese zwischenzeitlich zu einer Einigung unter Inanspruchnahme einer Einigungsstelle. Die durch den Betriebsrat kurzfristige und einseitige Aufkündigung dieser Einigung mit neuen Forderungen, führte schlussendlich zu den nun ausfallenden Fahrten.”
Gerichtliche Verfügung untersagt Fahrten ohne Betriebsratszustimmung
Laut Aushängen in Betriebsstätten, die Niederlausitz aktuell vorliegen, hat das Arbeitsgericht Cottbus eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen erlassen und einen Beschluss gefasst, dass das Unternehmen es zu unterlassen hat, die Wochenpläne für die Turnusgruppen Cottbus, Forst, Döbern, Guben und Schwarze Pumpe für die KW 20/2025 anzuwenden, solange die Zustimmung des Betriebsrates nicht vorliegt oder ersetzt worden ist. Es wird weiterhin ein Ordnungsgeld bis zu 10.000 Euro bei jeder Zuwiderhandlung angedroht. Ohne gültige Dienstpläne dürfen Busfahrer rechtlich nicht eingesetzt werden.
Am 22.05.2025 sollen weitere Gespräche mit den Konfliktparteien stattfinden.
Das Verkehrsunternehmen bittet Fahrgäste, sich vor Fahrtantritt über aktuelle Änderungen auf der Website des Unternehmens oder über den WhatsApp-Kanal zu informieren. Für Eltern, deren Kinder aufgrund der Ausfälle keine alternative Beförderung haben, bietet das Unternehmen die Möglichkeit, einen Schülerspezialverkehr zu beantragen.
Erst seit 2025 zuständig
Die Spree-Neiße-Cottbusverkehr GmbH, eine Tochtergesellschaft der Cottbusverkehr GmbH, ist seit dem 1. Januar 2025 für den Regionalverkehr im gesamten Landkreis Spree-Neiße zuständig, nachdem sie die Leistungen von der DB Regio Bus Ost GmbH übernommen hat.
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Red. / Presseinformation