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NIEDERLAUSITZ aktuell

Grünabfälle, Kompostierung und das Verbot zum Verbrennen von Grünabfällen im Freien

10:56 Uhr | 13. Oktober 2010
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Im Land Brandenburg ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Freien verboten. Die den älteren Bürgern noch bekannten Regelungen mit den festgelegten Verbrennungszeiträumen und Verbrennungszeiten wurden abgeschafft.

Alljährlich im Frühling und Herbst sind dennoch immer wieder weithin sicht- und riechbare Feuer festzustellen. Reste der letzten Strauchschnittaktion, Gras und Laub werden auf diese Weise entsorgt. Dabei werden umweltschädliche Gase freigesetzt und durch die starke Rauchentwicklung wird zudem auch die Nachbarschaft stark belastet und belästigt. Auch werden durch das Verbrennen in nicht unerheblichen Maß Kleintiere getötet, die sich in den aufgeschichteten Grünschnitthaufen sehr schnell einnisten. Gartenabfälle, wie Rasenschnitt, frischer Baum- und Strauchschnitt und Laub, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden. Es liegt eine Beseitigungspflicht von Abfällen vor, die nach 27 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nur in zugelassenen Anlagen erfolgen darf.

Es ist ein Irrtum, diese Beseitigung von Abfall mit dem so genannten „Kleinen Feuer“ (Größe von 1 m³) gleichzusetzen. Diese Feuer dürfen nur mit naturbelassenem und trocknem Holz betrieben werden. Ihnen wird ein Nutz- oder Unterhaltungszweck, wie z. B. der Betreibung von Kochstellen, Gartenpartys oder geselligen Lagerfeuern, zugeordnet und nur dafür sind sie gestattet. Diese Regelung auf Feuer mit pflanzlichen Abfällen auszulegen, wird mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet! Entsprechende Kontrollen werden von der zuständigen Behörde durchgeführt!

Kompostieren bringt Vorteile, erspart Ärger und schont die Umwelt!

Grünabfälle sind verwertbar, denn durch die Kompostierung und Verwertung des Kompostes können die enthaltenen Nährstoffe wieder genutzt werden. Ökologische Gartenbewirtschaftung beinhaltet, dass pflanzliche Abfälle kompostiert werden. Wer dies im eigenen Garten machen kann, wird den Kompost als Bodenverbesserungsmittel und eventuell geschreddertes Holzmaterial und Laub zum Abdecken der Beete verwenden. Kann die Verwertung von pflanzlichen Abfällen nicht im eigenen Garten stattfinden, können diese dem Landkreis Spree-Neiße zur Verwertung kostenpflichtig überlassen werden.

Hierfür stehen den Bürgern folgende Recyclinghöfe zur Verfügung:

03149 Forst (Lausitz), Zur Deponie 1
Telefon: (035695) 9040
Januar – Dezember:
Montag bis Freitag, 08:00 – 16:00 Uhr
Samstag, 08:00 – 13:00 Uhr

03130 Spremberg, Buckower Weg
Telefon: (03563) 601991
Dezember – März
Montag und Samstag, 10:00 – 16:00 Uhr
April – November
Montag und Samstag, 08:00 – 17:00 Uhr

03096 Werben, Cottbuser Straße 35
Telefon: (035603) 759880
Januar – Dezember
Freitag, 10.00 – 18.00 Uhr

03119 Welzow, Steinweg
Telefon: (035751) 15198
Dezember – März
Freitag, 12:00 – 18:00 Uhr
April – November
Freitag, 09:00 – 18:00 Uhr

03172 Guben, Wilschwitzer Weg
Telefon: (03561) 52337
Dezember – März
Montag und Samstag, 10:00 – 16:00 Uhr
April – November
Montag und Samstag, 08:00 – 17:00 Uhr

Größere Mengen können auch direkt bei den folgenden, im Landkreis Spree-Neiße zugelassenen Kompostieranlagen angeliefert werden:

Reterra Service GmbH
OT Bärenbrück, Watowainz 1, 03185 Teichland
Telefon: (035601) 82192
Montag – Freitag, 07:00 – 15:30 Uhr

Gartenbau und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Wolfgang Brünsch,
OT Sellessen, Sportplatz, 03130 Spremberg
Telefon: (03563) 603766
Montag, Mittwoch, Freitag, 12:00 – 18:00 Uhr

Niederlausitzer Kompostwerke GmbH
Niederlassung Guben,
Siloanlage Schenkendöbern
Dubrauweg 6, 03172 Guben
Telefon: (03561) 551128
Dienstag, 08:00 – 10:00 Uhr
Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr

Börner Transport und Handels GmbH
Roitzer Straße 10, 03130 Spremberg
Telefon: (03563) 600660
wochentags, 07:00 – 18:00 Uhr
Die Nutzung der Restmülltonne steht zusätzlich jedem Bürger frei!

Quelle: Doris Holtz , Fachbereichsleiterin Umwelt des Landkreises Spree-Neiße

Im Land Brandenburg ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Freien verboten. Die den älteren Bürgern noch bekannten Regelungen mit den festgelegten Verbrennungszeiträumen und Verbrennungszeiten wurden abgeschafft.

Alljährlich im Frühling und Herbst sind dennoch immer wieder weithin sicht- und riechbare Feuer festzustellen. Reste der letzten Strauchschnittaktion, Gras und Laub werden auf diese Weise entsorgt. Dabei werden umweltschädliche Gase freigesetzt und durch die starke Rauchentwicklung wird zudem auch die Nachbarschaft stark belastet und belästigt. Auch werden durch das Verbrennen in nicht unerheblichen Maß Kleintiere getötet, die sich in den aufgeschichteten Grünschnitthaufen sehr schnell einnisten. Gartenabfälle, wie Rasenschnitt, frischer Baum- und Strauchschnitt und Laub, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden. Es liegt eine Beseitigungspflicht von Abfällen vor, die nach 27 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nur in zugelassenen Anlagen erfolgen darf.

Es ist ein Irrtum, diese Beseitigung von Abfall mit dem so genannten „Kleinen Feuer“ (Größe von 1 m³) gleichzusetzen. Diese Feuer dürfen nur mit naturbelassenem und trocknem Holz betrieben werden. Ihnen wird ein Nutz- oder Unterhaltungszweck, wie z. B. der Betreibung von Kochstellen, Gartenpartys oder geselligen Lagerfeuern, zugeordnet und nur dafür sind sie gestattet. Diese Regelung auf Feuer mit pflanzlichen Abfällen auszulegen, wird mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet! Entsprechende Kontrollen werden von der zuständigen Behörde durchgeführt!

Kompostieren bringt Vorteile, erspart Ärger und schont die Umwelt!

Grünabfälle sind verwertbar, denn durch die Kompostierung und Verwertung des Kompostes können die enthaltenen Nährstoffe wieder genutzt werden. Ökologische Gartenbewirtschaftung beinhaltet, dass pflanzliche Abfälle kompostiert werden. Wer dies im eigenen Garten machen kann, wird den Kompost als Bodenverbesserungsmittel und eventuell geschreddertes Holzmaterial und Laub zum Abdecken der Beete verwenden. Kann die Verwertung von pflanzlichen Abfällen nicht im eigenen Garten stattfinden, können diese dem Landkreis Spree-Neiße zur Verwertung kostenpflichtig überlassen werden.

Hierfür stehen den Bürgern folgende Recyclinghöfe zur Verfügung:

03149 Forst (Lausitz), Zur Deponie 1
Telefon: (035695) 9040
Januar – Dezember:
Montag bis Freitag, 08:00 – 16:00 Uhr
Samstag, 08:00 – 13:00 Uhr

03130 Spremberg, Buckower Weg
Telefon: (03563) 601991
Dezember – März
Montag und Samstag, 10:00 – 16:00 Uhr
April – November
Montag und Samstag, 08:00 – 17:00 Uhr

03096 Werben, Cottbuser Straße 35
Telefon: (035603) 759880
Januar – Dezember
Freitag, 10.00 – 18.00 Uhr

03119 Welzow, Steinweg
Telefon: (035751) 15198
Dezember – März
Freitag, 12:00 – 18:00 Uhr
April – November
Freitag, 09:00 – 18:00 Uhr

03172 Guben, Wilschwitzer Weg
Telefon: (03561) 52337
Dezember – März
Montag und Samstag, 10:00 – 16:00 Uhr
April – November
Montag und Samstag, 08:00 – 17:00 Uhr

Größere Mengen können auch direkt bei den folgenden, im Landkreis Spree-Neiße zugelassenen Kompostieranlagen angeliefert werden:

Reterra Service GmbH
OT Bärenbrück, Watowainz 1, 03185 Teichland
Telefon: (035601) 82192
Montag – Freitag, 07:00 – 15:30 Uhr

Gartenbau und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Wolfgang Brünsch,
OT Sellessen, Sportplatz, 03130 Spremberg
Telefon: (03563) 603766
Montag, Mittwoch, Freitag, 12:00 – 18:00 Uhr

Niederlausitzer Kompostwerke GmbH
Niederlassung Guben,
Siloanlage Schenkendöbern
Dubrauweg 6, 03172 Guben
Telefon: (03561) 551128
Dienstag, 08:00 – 10:00 Uhr
Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr

Börner Transport und Handels GmbH
Roitzer Straße 10, 03130 Spremberg
Telefon: (03563) 600660
wochentags, 07:00 – 18:00 Uhr
Die Nutzung der Restmülltonne steht zusätzlich jedem Bürger frei!

Quelle: Doris Holtz , Fachbereichsleiterin Umwelt des Landkreises Spree-Neiße

Im Land Brandenburg ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Freien verboten. Die den älteren Bürgern noch bekannten Regelungen mit den festgelegten Verbrennungszeiträumen und Verbrennungszeiten wurden abgeschafft.

Alljährlich im Frühling und Herbst sind dennoch immer wieder weithin sicht- und riechbare Feuer festzustellen. Reste der letzten Strauchschnittaktion, Gras und Laub werden auf diese Weise entsorgt. Dabei werden umweltschädliche Gase freigesetzt und durch die starke Rauchentwicklung wird zudem auch die Nachbarschaft stark belastet und belästigt. Auch werden durch das Verbrennen in nicht unerheblichen Maß Kleintiere getötet, die sich in den aufgeschichteten Grünschnitthaufen sehr schnell einnisten. Gartenabfälle, wie Rasenschnitt, frischer Baum- und Strauchschnitt und Laub, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden. Es liegt eine Beseitigungspflicht von Abfällen vor, die nach 27 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nur in zugelassenen Anlagen erfolgen darf.

Es ist ein Irrtum, diese Beseitigung von Abfall mit dem so genannten „Kleinen Feuer“ (Größe von 1 m³) gleichzusetzen. Diese Feuer dürfen nur mit naturbelassenem und trocknem Holz betrieben werden. Ihnen wird ein Nutz- oder Unterhaltungszweck, wie z. B. der Betreibung von Kochstellen, Gartenpartys oder geselligen Lagerfeuern, zugeordnet und nur dafür sind sie gestattet. Diese Regelung auf Feuer mit pflanzlichen Abfällen auszulegen, wird mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet! Entsprechende Kontrollen werden von der zuständigen Behörde durchgeführt!

Kompostieren bringt Vorteile, erspart Ärger und schont die Umwelt!

Grünabfälle sind verwertbar, denn durch die Kompostierung und Verwertung des Kompostes können die enthaltenen Nährstoffe wieder genutzt werden. Ökologische Gartenbewirtschaftung beinhaltet, dass pflanzliche Abfälle kompostiert werden. Wer dies im eigenen Garten machen kann, wird den Kompost als Bodenverbesserungsmittel und eventuell geschreddertes Holzmaterial und Laub zum Abdecken der Beete verwenden. Kann die Verwertung von pflanzlichen Abfällen nicht im eigenen Garten stattfinden, können diese dem Landkreis Spree-Neiße zur Verwertung kostenpflichtig überlassen werden.

Hierfür stehen den Bürgern folgende Recyclinghöfe zur Verfügung:

03149 Forst (Lausitz), Zur Deponie 1
Telefon: (035695) 9040
Januar – Dezember:
Montag bis Freitag, 08:00 – 16:00 Uhr
Samstag, 08:00 – 13:00 Uhr

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Telefon: (03563) 601991
Dezember – März
Montag und Samstag, 10:00 – 16:00 Uhr
April – November
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April – November
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April – November
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Größere Mengen können auch direkt bei den folgenden, im Landkreis Spree-Neiße zugelassenen Kompostieranlagen angeliefert werden:

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OT Bärenbrück, Watowainz 1, 03185 Teichland
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Montag – Freitag, 07:00 – 15:30 Uhr

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Telefon: (03563) 603766
Montag, Mittwoch, Freitag, 12:00 – 18:00 Uhr

Niederlausitzer Kompostwerke GmbH
Niederlassung Guben,
Siloanlage Schenkendöbern
Dubrauweg 6, 03172 Guben
Telefon: (03561) 551128
Dienstag, 08:00 – 10:00 Uhr
Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr

Börner Transport und Handels GmbH
Roitzer Straße 10, 03130 Spremberg
Telefon: (03563) 600660
wochentags, 07:00 – 18:00 Uhr
Die Nutzung der Restmülltonne steht zusätzlich jedem Bürger frei!

Quelle: Doris Holtz , Fachbereichsleiterin Umwelt des Landkreises Spree-Neiße

Im Land Brandenburg ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Freien verboten. Die den älteren Bürgern noch bekannten Regelungen mit den festgelegten Verbrennungszeiträumen und Verbrennungszeiten wurden abgeschafft.

Alljährlich im Frühling und Herbst sind dennoch immer wieder weithin sicht- und riechbare Feuer festzustellen. Reste der letzten Strauchschnittaktion, Gras und Laub werden auf diese Weise entsorgt. Dabei werden umweltschädliche Gase freigesetzt und durch die starke Rauchentwicklung wird zudem auch die Nachbarschaft stark belastet und belästigt. Auch werden durch das Verbrennen in nicht unerheblichen Maß Kleintiere getötet, die sich in den aufgeschichteten Grünschnitthaufen sehr schnell einnisten. Gartenabfälle, wie Rasenschnitt, frischer Baum- und Strauchschnitt und Laub, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden. Es liegt eine Beseitigungspflicht von Abfällen vor, die nach 27 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nur in zugelassenen Anlagen erfolgen darf.

Es ist ein Irrtum, diese Beseitigung von Abfall mit dem so genannten „Kleinen Feuer“ (Größe von 1 m³) gleichzusetzen. Diese Feuer dürfen nur mit naturbelassenem und trocknem Holz betrieben werden. Ihnen wird ein Nutz- oder Unterhaltungszweck, wie z. B. der Betreibung von Kochstellen, Gartenpartys oder geselligen Lagerfeuern, zugeordnet und nur dafür sind sie gestattet. Diese Regelung auf Feuer mit pflanzlichen Abfällen auszulegen, wird mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet! Entsprechende Kontrollen werden von der zuständigen Behörde durchgeführt!

Kompostieren bringt Vorteile, erspart Ärger und schont die Umwelt!

Grünabfälle sind verwertbar, denn durch die Kompostierung und Verwertung des Kompostes können die enthaltenen Nährstoffe wieder genutzt werden. Ökologische Gartenbewirtschaftung beinhaltet, dass pflanzliche Abfälle kompostiert werden. Wer dies im eigenen Garten machen kann, wird den Kompost als Bodenverbesserungsmittel und eventuell geschreddertes Holzmaterial und Laub zum Abdecken der Beete verwenden. Kann die Verwertung von pflanzlichen Abfällen nicht im eigenen Garten stattfinden, können diese dem Landkreis Spree-Neiße zur Verwertung kostenpflichtig überlassen werden.

Hierfür stehen den Bürgern folgende Recyclinghöfe zur Verfügung:

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03172 Guben, Wilschwitzer Weg
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Größere Mengen können auch direkt bei den folgenden, im Landkreis Spree-Neiße zugelassenen Kompostieranlagen angeliefert werden:

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Dienstag, 08:00 – 10:00 Uhr
Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr

Börner Transport und Handels GmbH
Roitzer Straße 10, 03130 Spremberg
Telefon: (03563) 600660
wochentags, 07:00 – 18:00 Uhr
Die Nutzung der Restmülltonne steht zusätzlich jedem Bürger frei!

Quelle: Doris Holtz , Fachbereichsleiterin Umwelt des Landkreises Spree-Neiße

Im Land Brandenburg ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Freien verboten. Die den älteren Bürgern noch bekannten Regelungen mit den festgelegten Verbrennungszeiträumen und Verbrennungszeiten wurden abgeschafft.

Alljährlich im Frühling und Herbst sind dennoch immer wieder weithin sicht- und riechbare Feuer festzustellen. Reste der letzten Strauchschnittaktion, Gras und Laub werden auf diese Weise entsorgt. Dabei werden umweltschädliche Gase freigesetzt und durch die starke Rauchentwicklung wird zudem auch die Nachbarschaft stark belastet und belästigt. Auch werden durch das Verbrennen in nicht unerheblichen Maß Kleintiere getötet, die sich in den aufgeschichteten Grünschnitthaufen sehr schnell einnisten. Gartenabfälle, wie Rasenschnitt, frischer Baum- und Strauchschnitt und Laub, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden. Es liegt eine Beseitigungspflicht von Abfällen vor, die nach 27 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nur in zugelassenen Anlagen erfolgen darf.

Es ist ein Irrtum, diese Beseitigung von Abfall mit dem so genannten „Kleinen Feuer“ (Größe von 1 m³) gleichzusetzen. Diese Feuer dürfen nur mit naturbelassenem und trocknem Holz betrieben werden. Ihnen wird ein Nutz- oder Unterhaltungszweck, wie z. B. der Betreibung von Kochstellen, Gartenpartys oder geselligen Lagerfeuern, zugeordnet und nur dafür sind sie gestattet. Diese Regelung auf Feuer mit pflanzlichen Abfällen auszulegen, wird mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet! Entsprechende Kontrollen werden von der zuständigen Behörde durchgeführt!

Kompostieren bringt Vorteile, erspart Ärger und schont die Umwelt!

Grünabfälle sind verwertbar, denn durch die Kompostierung und Verwertung des Kompostes können die enthaltenen Nährstoffe wieder genutzt werden. Ökologische Gartenbewirtschaftung beinhaltet, dass pflanzliche Abfälle kompostiert werden. Wer dies im eigenen Garten machen kann, wird den Kompost als Bodenverbesserungsmittel und eventuell geschreddertes Holzmaterial und Laub zum Abdecken der Beete verwenden. Kann die Verwertung von pflanzlichen Abfällen nicht im eigenen Garten stattfinden, können diese dem Landkreis Spree-Neiße zur Verwertung kostenpflichtig überlassen werden.

Hierfür stehen den Bürgern folgende Recyclinghöfe zur Verfügung:

03149 Forst (Lausitz), Zur Deponie 1
Telefon: (035695) 9040
Januar – Dezember:
Montag bis Freitag, 08:00 – 16:00 Uhr
Samstag, 08:00 – 13:00 Uhr

03130 Spremberg, Buckower Weg
Telefon: (03563) 601991
Dezember – März
Montag und Samstag, 10:00 – 16:00 Uhr
April – November
Montag und Samstag, 08:00 – 17:00 Uhr

03096 Werben, Cottbuser Straße 35
Telefon: (035603) 759880
Januar – Dezember
Freitag, 10.00 – 18.00 Uhr

03119 Welzow, Steinweg
Telefon: (035751) 15198
Dezember – März
Freitag, 12:00 – 18:00 Uhr
April – November
Freitag, 09:00 – 18:00 Uhr

03172 Guben, Wilschwitzer Weg
Telefon: (03561) 52337
Dezember – März
Montag und Samstag, 10:00 – 16:00 Uhr
April – November
Montag und Samstag, 08:00 – 17:00 Uhr

Größere Mengen können auch direkt bei den folgenden, im Landkreis Spree-Neiße zugelassenen Kompostieranlagen angeliefert werden:

Reterra Service GmbH
OT Bärenbrück, Watowainz 1, 03185 Teichland
Telefon: (035601) 82192
Montag – Freitag, 07:00 – 15:30 Uhr

Gartenbau und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Wolfgang Brünsch,
OT Sellessen, Sportplatz, 03130 Spremberg
Telefon: (03563) 603766
Montag, Mittwoch, Freitag, 12:00 – 18:00 Uhr

Niederlausitzer Kompostwerke GmbH
Niederlassung Guben,
Siloanlage Schenkendöbern
Dubrauweg 6, 03172 Guben
Telefon: (03561) 551128
Dienstag, 08:00 – 10:00 Uhr
Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr

Börner Transport und Handels GmbH
Roitzer Straße 10, 03130 Spremberg
Telefon: (03563) 600660
wochentags, 07:00 – 18:00 Uhr
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Quelle: Doris Holtz , Fachbereichsleiterin Umwelt des Landkreises Spree-Neiße

Im Land Brandenburg ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Freien verboten. Die den älteren Bürgern noch bekannten Regelungen mit den festgelegten Verbrennungszeiträumen und Verbrennungszeiten wurden abgeschafft.

Alljährlich im Frühling und Herbst sind dennoch immer wieder weithin sicht- und riechbare Feuer festzustellen. Reste der letzten Strauchschnittaktion, Gras und Laub werden auf diese Weise entsorgt. Dabei werden umweltschädliche Gase freigesetzt und durch die starke Rauchentwicklung wird zudem auch die Nachbarschaft stark belastet und belästigt. Auch werden durch das Verbrennen in nicht unerheblichen Maß Kleintiere getötet, die sich in den aufgeschichteten Grünschnitthaufen sehr schnell einnisten. Gartenabfälle, wie Rasenschnitt, frischer Baum- und Strauchschnitt und Laub, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden. Es liegt eine Beseitigungspflicht von Abfällen vor, die nach 27 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nur in zugelassenen Anlagen erfolgen darf.

Es ist ein Irrtum, diese Beseitigung von Abfall mit dem so genannten „Kleinen Feuer“ (Größe von 1 m³) gleichzusetzen. Diese Feuer dürfen nur mit naturbelassenem und trocknem Holz betrieben werden. Ihnen wird ein Nutz- oder Unterhaltungszweck, wie z. B. der Betreibung von Kochstellen, Gartenpartys oder geselligen Lagerfeuern, zugeordnet und nur dafür sind sie gestattet. Diese Regelung auf Feuer mit pflanzlichen Abfällen auszulegen, wird mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet! Entsprechende Kontrollen werden von der zuständigen Behörde durchgeführt!

Kompostieren bringt Vorteile, erspart Ärger und schont die Umwelt!

Grünabfälle sind verwertbar, denn durch die Kompostierung und Verwertung des Kompostes können die enthaltenen Nährstoffe wieder genutzt werden. Ökologische Gartenbewirtschaftung beinhaltet, dass pflanzliche Abfälle kompostiert werden. Wer dies im eigenen Garten machen kann, wird den Kompost als Bodenverbesserungsmittel und eventuell geschreddertes Holzmaterial und Laub zum Abdecken der Beete verwenden. Kann die Verwertung von pflanzlichen Abfällen nicht im eigenen Garten stattfinden, können diese dem Landkreis Spree-Neiße zur Verwertung kostenpflichtig überlassen werden.

Hierfür stehen den Bürgern folgende Recyclinghöfe zur Verfügung:

03149 Forst (Lausitz), Zur Deponie 1
Telefon: (035695) 9040
Januar – Dezember:
Montag bis Freitag, 08:00 – 16:00 Uhr
Samstag, 08:00 – 13:00 Uhr

03130 Spremberg, Buckower Weg
Telefon: (03563) 601991
Dezember – März
Montag und Samstag, 10:00 – 16:00 Uhr
April – November
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Freitag, 10.00 – 18.00 Uhr

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Dezember – März
Freitag, 12:00 – 18:00 Uhr
April – November
Freitag, 09:00 – 18:00 Uhr

03172 Guben, Wilschwitzer Weg
Telefon: (03561) 52337
Dezember – März
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April – November
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Größere Mengen können auch direkt bei den folgenden, im Landkreis Spree-Neiße zugelassenen Kompostieranlagen angeliefert werden:

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OT Bärenbrück, Watowainz 1, 03185 Teichland
Telefon: (035601) 82192
Montag – Freitag, 07:00 – 15:30 Uhr

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Montag, Mittwoch, Freitag, 12:00 – 18:00 Uhr

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Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr

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Im Land Brandenburg ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Freien verboten. Die den älteren Bürgern noch bekannten Regelungen mit den festgelegten Verbrennungszeiträumen und Verbrennungszeiten wurden abgeschafft.

Alljährlich im Frühling und Herbst sind dennoch immer wieder weithin sicht- und riechbare Feuer festzustellen. Reste der letzten Strauchschnittaktion, Gras und Laub werden auf diese Weise entsorgt. Dabei werden umweltschädliche Gase freigesetzt und durch die starke Rauchentwicklung wird zudem auch die Nachbarschaft stark belastet und belästigt. Auch werden durch das Verbrennen in nicht unerheblichen Maß Kleintiere getötet, die sich in den aufgeschichteten Grünschnitthaufen sehr schnell einnisten. Gartenabfälle, wie Rasenschnitt, frischer Baum- und Strauchschnitt und Laub, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden. Es liegt eine Beseitigungspflicht von Abfällen vor, die nach 27 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nur in zugelassenen Anlagen erfolgen darf.

Es ist ein Irrtum, diese Beseitigung von Abfall mit dem so genannten „Kleinen Feuer“ (Größe von 1 m³) gleichzusetzen. Diese Feuer dürfen nur mit naturbelassenem und trocknem Holz betrieben werden. Ihnen wird ein Nutz- oder Unterhaltungszweck, wie z. B. der Betreibung von Kochstellen, Gartenpartys oder geselligen Lagerfeuern, zugeordnet und nur dafür sind sie gestattet. Diese Regelung auf Feuer mit pflanzlichen Abfällen auszulegen, wird mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet! Entsprechende Kontrollen werden von der zuständigen Behörde durchgeführt!

Kompostieren bringt Vorteile, erspart Ärger und schont die Umwelt!

Grünabfälle sind verwertbar, denn durch die Kompostierung und Verwertung des Kompostes können die enthaltenen Nährstoffe wieder genutzt werden. Ökologische Gartenbewirtschaftung beinhaltet, dass pflanzliche Abfälle kompostiert werden. Wer dies im eigenen Garten machen kann, wird den Kompost als Bodenverbesserungsmittel und eventuell geschreddertes Holzmaterial und Laub zum Abdecken der Beete verwenden. Kann die Verwertung von pflanzlichen Abfällen nicht im eigenen Garten stattfinden, können diese dem Landkreis Spree-Neiße zur Verwertung kostenpflichtig überlassen werden.

Hierfür stehen den Bürgern folgende Recyclinghöfe zur Verfügung:

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Im Land Brandenburg ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Freien verboten. Die den älteren Bürgern noch bekannten Regelungen mit den festgelegten Verbrennungszeiträumen und Verbrennungszeiten wurden abgeschafft.

Alljährlich im Frühling und Herbst sind dennoch immer wieder weithin sicht- und riechbare Feuer festzustellen. Reste der letzten Strauchschnittaktion, Gras und Laub werden auf diese Weise entsorgt. Dabei werden umweltschädliche Gase freigesetzt und durch die starke Rauchentwicklung wird zudem auch die Nachbarschaft stark belastet und belästigt. Auch werden durch das Verbrennen in nicht unerheblichen Maß Kleintiere getötet, die sich in den aufgeschichteten Grünschnitthaufen sehr schnell einnisten. Gartenabfälle, wie Rasenschnitt, frischer Baum- und Strauchschnitt und Laub, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden. Es liegt eine Beseitigungspflicht von Abfällen vor, die nach 27 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nur in zugelassenen Anlagen erfolgen darf.

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Cottbus | Neueröffnung vom faro.shop im Lausitz Park mit Gewinnaktion Playstation 5
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Mit dem Umzug in den neu gestalteten Lausitz Park Cottbus hat der Mobilfunk- und Internetexperte faro.shop seine Neueröffnung gefeiert. Als einziger Anbieter für Mobilfunk und Glasfaser vor Ort bietet der ...Shop persönliche Beratung, Tarife von Telekom und Vodafone sowie Unterstützung beim Glasfaserausbau in Cottbus und Umgebung. Zum Start lädt faro.shop zum Gewinnspiel ein: Wer eine Frage beantwortet und seine Kontaktdaten hinterlässt, kann eine PlayStation 5 mit zwei Controllern gewinnen. Vor Ort gibt’s passgenaue Schutzfolien zum Sofortzuschnitt, ein Glücksrad mit Rabattchancen bei Vertragsabschluss und Beratung in entspannter Atmosphäre unter anderem mit Kaffee TV-Wand. Alle Infos im NL-Partnertalk.

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