Hinsichtlich der Gewährleistung der Verkehrssicherheit hat die Stadt dafür Sorge zu tragen, dass Bäume und Sträucher auf angrenzenden Grundstücken den Straßenraum/-verkehr nicht beeinträchtigen (z. B. durch in den Straßenraum hineinragende Äste und Zweige). Das Lichtraumprofil im Verkehrsraum liegt bei 4,50 m für Fahrzeuge und an Rad- und Fußwegen im Regelfall bei 2.50 m. Damit ist zum Beispiel sicher gestellt, dass die Ladung von LKW´s das Geäst der Bäume nicht streift bzw. die Planen nicht beschädigt werden.
Im Stadtgebiet von Eisenhüttenstadt wird bei den Straßenkontrollen immer wieder festgestellt, dass die Gewährleistung der Verkehrssicherheit an öffentlichen Straßen durch in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragende Äste von Bäumen und Sträuchern nicht mehr gegeben ist. Aus diesem Grund macht die Stadt Eisenhüttenstadt die Grundstückseigentümer darauf aufmerksam, Maßnahmen des Rückschnitts von Astwerk an Bäumen und Sträuchern zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit einzuleiten bzw. durch Dritte zu veranlassen, um Gefahren für Personen und Sachen von besonderem Wert zu vermeiden. So sind an Ein- und Ausfahrten sowie an Einmündungen und Kreuzungen ausreichende Sichtverhältnisse zu gewährleisten. Sichtkontakt zwischen Kraftfahrern, Radfahrern und Fußgängern sollte im Sinne der sozialen Kontrolle überall möglich sein.
Quelle & Foto: Stadt Eisenhüttenstadt