Zur Sicherung des Schulweges für die Grundschule im Diesterwegring wurde die Geltungsdauer des in der Cottbuser Straße mit 30 km/h beschilderten Straßenabschnittes verändert.
In Anpassung an die Hortzeiten der Grundschule gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h seit dem 5. Juli 2011 montags bis freitags von 7:00 – 18:00 Uhr.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
Zur Sicherung des Schulweges für die Grundschule im Diesterwegring wurde die Geltungsdauer des in der Cottbuser Straße mit 30 km/h beschilderten Straßenabschnittes verändert.
In Anpassung an die Hortzeiten der Grundschule gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h seit dem 5. Juli 2011 montags bis freitags von 7:00 – 18:00 Uhr.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt