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NIEDERLAUSITZ aktuell

EU-weiter Führerschein-Tausch in vollem Gange. Landkreis informiert zu Fristen

14:30 Uhr | 5. September 2021
BMVI

EU-weiter Führerschein-Tausch in vollem Gange

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Der von der Europäischen Union vorgesehene Pflichtumtausch von vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheinen gegen aktuelle EU-Kartenführerscheine findet gestaffelt bis zum Januar 2033 statt. Für die ersten Geburtenjahre endet die Frist bereits im Januar 2022. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz informiert Bürgerinnen und Bürger nun zu den Vorgängen. 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz teilte dazu mit:

Alt gegen neu: Bis Januar 2033 sieht die EU einen schrittweisen Austausch aller vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine vor. Die Umtauschenden erhalten im Gegenzug einen aktuellen EU-Kartenführerschein. Erste Bürgerinnen und Bürger sind von dem Pflichtumtausch bereits betroffen: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958 liegt und deren Führerschein bis 1998 ausgestellt wurde, müssen ihren Führerschein bis 19. Januar 2022 eigenständig umtauschen. Geschieht dies nicht, wird der alte Führerschein mit Ablauf dieser Frist ungültig.

„Mit dem schrittweisen Umtausch der Führerscheine soll erreicht werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das unter anderem aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.“, erklärt Kai-Uwe Christiansen, Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Der Umtausch ist dabei rein verwaltungstechnischer Natur. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen, zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Etwas anderes gilt nur, wenn im Zuge der Antragstellung fahreignungsrelevante Beeinträchtigungen bekannt werden.

Welche Umtauschfrist für welche Geburtsjahrgänge gilt, wird auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (www.BMVI.de) unter dem Punkt „Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen“ erklärt. „Bürgerinnen und Bürger sollten beachten, dass sie den Umtausch eigenverantwortlich realisieren müssen. Ein zentrales Anschreiben, das die Betroffenen zum Umtausch auffordert, erfolgt nicht.“, weist Christiansen hin. Zuständig für die Umstellung alter Fahrerlaubnisse und damit die Bearbeitung der eingehenden Anträge ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde des zuständigen Landkreises, in dem der Antragsteller seinen aktuellen Wohnsitz hat. Wurde der umzutauschende Führerschein nicht im Wohnort-Landkreis ausgestellt, können sich die Bürgerinnen und Bürger vor Antragstellung an die ausstellende Behörde wenden und die Zusendung einer sogenannten Karteikartenabschrift veranlassen.

Antragstellung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Das Straßenverkehrsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz stellt auf seiner Internetseite www.osl-online.de/fahrerlaubnisbehörde Informationen zum Thema sowie den Antrag zur Umstellung mit Erläuterungen zu den einzureichenden Unterlagen bereit. Der Antrag und die Digitalisierungsvorlage, in Summe zwei A4-Seiten, liegen zudem im Rahmen der Öffnungszeiten im Bürgerbüro beim Kreishaus in Senftenberg sowie im Kreishaus in Calau zur Mitnahme aus.

Die einzureichenden Unterlagen umfassen den Umstellungsantrag, eine Digitalisierungsvorlage mit biometrischem Passbild und persönlicher Unterschrift, eine Kopie des Personalausweises sowie den Original-Führerschein. Wird dieser nicht im Original eingereicht, kann es zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Alternativ zum Personalausweis kann auch eine Kopie des Reisepasses eingereicht werden. Hierbei ist außerdem noch eine Meldebescheinigung erforderlich, da im Reisepass keine Meldeanschrift enthalten ist.

Aufgrund des hohen Antragsaufkommens wird den betreffenden Bürgerinnen und Bürgern geraten, die kontaktfreien Möglichkeiten zur Antragstellung zu nutzen. Der Antrag auf Umtausch kann unkompliziert kontaktfrei via Post oder Einwurf der Unterlagen in die bereitgestellten Einwurfboxen im Kreishaus Calau oder im Bürgerbüro des Kreishauses in Senftenberg realisiert werden. Auch einige Einwohnermeldeämter im Landkreis, mit Ausnahme des Amtes Altdöbern und der Städte Calau und Vetschau/Spreewald, nehmen die Anträge entgegen.

Alternativ kann der Antrag vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Wichtig hierbei zu wissen: Das Straßenverkehrsamt des Landkreises OSL bleibt aufgrund der räumlichen Gegebenheiten für den regulären Besucherverkehr aus Infektionsschutzgründen weiterhin geschlossen. Ohne vorherige Online-Terminreservierung über das Terminbuchungsportal unter www.osl-online.de/fahrerlaubnisbehörde kann keine Bearbeitung vor Ort erfolgen. 

Unabhängig davon, wie der Antrag eingereicht wird gilt: Den neuen EU-Führerschein erhalten die Antragstellenden von der Bundesdruckerei in jedem Fall per Post an die Wohnanschrift übermittelt. Aktuell müssen hierfür zwischen 4-6 Wochen einkalkuliert werden. Christiansen: „Bis zu diesem Zeitpunkt kann er seinen alten Original-Führerschein, den er von uns entwertet und mit einem neuen Gültigkeitsdatum versehen zurückerhält, weiter nutzen. Durch die vorübergehende Einsendung des bisherigen Führerscheins wird die Gültigkeit der Fahrerlaubnis nicht berührt. Betroffene dürfen trotzdem am Straßenverkehr teilnehmen. Zudem sind die Polizeibehörden über den Pflichtumtausch informiert und wissen, dass ein Führerschein zeitweise zum Umtausch bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegen kann.“

Die Gebühr für die gesamte Umstellung einer Fahrerlaubnis – inklusive Entwertung des Altführerscheins und der Bereitstellung des neuen Führerscheins plus Versand – beträgt je nach Art der Antragsstellung zwischen 30,15 und 33,60 Euro.

Wer aktuell von der ersten Umtauschfrist bis 19. Januar 2022 betroffen ist, sollte seinen Antrag rechtzeitig bis Mitte Dezember einreichen, um mit Ablauf der Frist im Besitz eines neuen, gültigen Führerscheins zu sein. Übrigens: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben noch bis Januar 2033 Zeit für den Umtausch. Auch hierzu erreichen die Fahrerlaubnisbehörde immer wieder Nachfragen.

Christiansen und sein Team rechnen für die kommenden Wochen und Monate bis zum Ende der ersten Umtauschfrist hin mit einem weiter stark steigenden Antragsaufkommen. Aufgrund vermehrt eingehender Fragen zum Thema kann die telefonische Erreichbarkeit zeitweise eingeschränkt sein. „Wir bitten daher darum, sich zunächst über unsere Internetseite zu informieren. Insofern dann noch Fragen auftauchen, besteht die Möglichkeit, uns eine E-Mail an [email protected] mit dem Anliegen und Angabe einer Telefonnummer zu senden. Der Anfragende erhält dann sobald als möglich eine Rückmeldung.“

Pflichtumtausch Führerscheine

Anträge für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis OSL bearbeitet:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Straßenverkehr und Ordnung, KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg

Auch einzelne Einwohnermeldeämter (außer Altdöbern, Calau und Vetschau) nehmen Anträge auf Umstellung entgegen.

Antragsformular und Informationen zum Thema: www.osl-online.de/fahrerlaubnisbehörde

Kai-Uwe Christiansen beantwortet im Video-Beitrag die wichtigsten Fragen zum Thema Führerschein-Pflichtumtausch. Das Video ist unter osl-online.de/videos zu finden. 

Heute in der Lausitz! Unser täglicher Newsüberblick

Alle aktuellen Meldungen, Videos und Postings haben wir in einer Übersicht zusammengefasst. 

->> Weiterlesen

Red. / Presseinfo

Bild: BMVI

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