Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz richtet erneut eine Pufferzone zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) ein. Wie der Landkreis mitteilte, machen neue ASP-Nachweise im benachbarten Landkreis Görlitz vorsorgliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Die neue Allgemeinverfügung tritt am heutigen Dienstag (14. Juli) in Kraft.
Pufferzone soll Ausbreitung verhindern
Erst seit Februar 2026 galt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz wieder als vollständig frei von Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest. Nach Angaben des Landkreises erfordern neue ASP-Fälle im benachbarten Landkreis Görlitz in Sachsen nun jedoch erneut Vorsorgemaßnahmen, um ein Übergreifen der Tierseuche nach Brandenburg zu verhindern.
Dafür richtet der Landkreis entlang der Landesgrenze zu Sachsen eine sogenannte nationale Pufferzone ein. Betroffen sind Teile der Gemeinden Hohenbocka, Grünewald, Schipkau, Großräschen, Schwarzbach und Neu-Seeland sowie Bereiche der Stadt Senftenberg. Die neue Tierseuchenallgemeinverfügung wurde laut Landkreis gemeinsam mit dem Landkreis Spree-Neiße sowie dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg abgestimmt.
Schutzzäune werden wieder geschlossen
Eine großflächige Sperrzone wird nach Angaben des Landkreises nicht eingerichtet. Stattdessen bleiben die vorhandenen ASP-Schutzzäune bestehen. Die bereits ausgebauten Tore sollen in den kommenden Wochen wieder eingebaut werden. Wer die Zäune passiert, wird gebeten, die Tore anschließend wieder sorgfältig zu schließen, damit die Schutzfunktion erhalten bleibt.
Jagdausübungsberechtigte müssen verendet aufgefundene Wildschweine unverzüglich dem Veterinäramt melden und den Schwarzwildbestand innerhalb der Pufferzone konsequent reduzieren. Auch Land- und Forstwirte sind laut Allgemeinverfügung verpflichtet, Flächen und Erntegut regelmäßig auf krankes oder verendetes Schwarzwild zu kontrollieren. Werden entsprechende Tiere entdeckt, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und das Veterinäramt informiert werden.
Keine allgemeinen Betretungsverbote geplant
Für Bürgerinnen und Bürger sind mit der Einrichtung der Pufferzone nach Angaben des Landkreises keine allgemeinen Betretungsverbote verbunden. Ziel sei es weiterhin, notwendige Schutzmaßnahmen mit möglichst wenigen Einschränkungen umzusetzen.
Beschädigungen an Schutzzäunen oder Toren sollen umgehend über die an den Toren angegebenen Telefonnummern gemeldet werden. Die Arbeiten zum erneuten Schließen und Ertüchtigen der Zaunanlagen sollen in den kommenden Wochen schrittweise erfolgen.
Die vollständige Allgemeinverfügung sowie Karten zur Pufferzone und zum Verlauf der Schutzzäune stehen auf der Internetseite des Landkreises zur Verfügung.
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Red. / Presseinformation




