Im Landkreis Dahme-Spreewald liegt die 7-Tage-Inzidenz wieder über dem Wert von 100. Insgesamt müssen aktuell 25 Corona-Erkrankte in Krankenhäusern behandelt werden, sieben Personen befinden sich auf der Intensivstation. Weiterhin gab der Landkreis bekannt, dass das touristische Beherbergungsverbot auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen weiterhin Bestand hat.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Im Landkreis Dahme-Spreewald hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 14 erhöht. Die heutige 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Kreis bei 100,1. Derzeit sind insgesamt 373 Personen tatsächlich infiziert. Labordiagnostisch bestätigt wurden seit Ausbruch der Pandemie bisher insgesamt 6.722 Corona-Infektionen (kumuliert). Es sind bisher 240 im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus stehende Todesfälle zu beklagen. 6.109 Corona-Patienten gelten als wieder genesen.
Dauercamping weiter untersagt
Dahme-Spreewalds Ordnungsamt informiert darüber, dass in Brandenburg und damit auch im Landkreis touristische Übernachtungen nach wie vor untersagt sind. Grundlage dafür ist §11 (1) der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Dieses Verbot gilt auch für die Dauercamper. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat dies bereits in mehreren Entscheidungen bestätigt – zuletzt im Beschluss vom 14. April 2021 (OVG 11 S 49/21). Dauercamper sind demnach nicht vergleichbar mit Ferienhaus-oder Ferienwohnungsbesitzern, die ihre Objekte außerhalb einer Anlage von Campingplätzen nutzen und Miet- oder Pachtverträge von mindestens einem Jahr haben. Damit ist es auch Betreibern von Campingplätzen ausdrücklich untersagt, Dauercamper und übrige Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen.
Die Regelung ist vor dem Hintergrund zu verstehen, dass in den Anlagen der Campingplätze im Landkreis eine Vielzahl von Ferienhäusern dicht nebeneinander stehen. Die Nutzer kommen zumeist aus verschiedenen Bundesländern oder anderen Landkreisen Brandenburgs. „Der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg zielt darauf ab, dass es eben nicht nur auf die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen ankommt, sondern vor allem auf die Begrenzung von Sozialkontakten im Allgemeinen. Dies ist erforderlich, weil touristische Reisen regelmäßig zu einer vorübergehenden Veränderung des Kontaktumfeldes führen und somit die Gefahr der Verbreitung der Infektionen in sich birgt“, erklärt Dahme-Spreewalds Ordnungsdezernent Stefan Klein.
Soweit Inzidenzwert im Dahme-Spreewald-Kreis über der Schwelle von 100 liegt, greifen zudem die bereits bekanntgegebenen Schutzmaßnahmen der Bundes-Notbremse. Auch § 28b des zugrunde liegenden Infektionsschutzgesetzes sieht keine Privilegierung für Ferienhäuser oder Ferienwohnungen bei touristischen Übernachtungen vor.
Aktuelles Fallgeschehen im Kreis
Das Gesundheitsamt Dahme-Spreewald informiert darüber, dass derzeit im Landkreis 25 Personen mit einer COVID-19-Infektion in stationärer Behandlung sind. Davon befinden sich sieben Patienten in intensivmedizinischer Betreuung, der Rest auf einer Normalstation. Hinsichtlich neuer SARS-CoV-2-Varianten bilanziert die Gesundheitsbehörde, dass bislang im Landkreis Dahme Spreewald insgesamt 836 Mutationen des SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen wurden. Die Übersicht, wo in welchen kreisangehörigen Kommunen derzeit kostenfreie Corona-Schnelltests angeboten werden, aktualisiert der Landkreis fortlaufend auf seiner Webseite www.dahme-spreewald.info/de/coronavirus (Bürgertests). Die Zahl dieser Teststellen beläuft sich derzeit auf 52.
Folgendes Gesamtbild der Infizierten (davon Genesene / Verstorbene) in den Dahme-Spreewald-Kommunen ergibt sich somit seit Februar 2020: Stadt Königs Wusterhausen 1.040 (925/29), Stadt Lübben 855 (785/51), Gemeinde Schönefeld 807 (745/8), Stadt Luckau 576 (535/21), Stadt Wildau 466 (392/41), Amt Unterspreewald 390 (365/14), Gemeinde Zeuthen 352 (334/9), Amt Lieberose/Oberspreewald 340 (317/7), Amt Schenkenländchen 285 (261/10), Gemeinde Schulzendorf 273 (247/14), Stadt Mittenwalde 262 (241/7), Gemeinde Heideblick 227 (201/8), Gemeinde Heidesee 218 (189/7), Gemeinde Bestensee 207 (187/5), Gemeinde Märkische Heide 186 (165/4) und Gemeinde Eichwalde 181 (166/3).
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Red. / Presseinfo