Die Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG), die am 11. Juli in den Bundesrat eingebracht werden soll, schafft nach Einschätzung der IHK Cottbus weder für Energieversorger noch für Energieabnehmer Planungs- und Investitionssicherheit.
„Zur EEG-Novelle fehlen klare Konzepte, um die Kostenentwicklung in der Energieversorgung zu begrenzen und langfristig eine stabile Energieversorgung zu sichern. Dies ist aber zwingend notwendig, damit die Unternehmen Investitionen planen und finanzieren können. Südbrandenburg besitzt sowohl eine starke konventionelle als auch eine starke regenerative Energiebranche und ist damit von den Regelungen des EEG besonders betroffen“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus. „Ohne Planungssicherheit bei den Energiekosten und verlässlichen gesetzlichen Regelungen für die kommenden Jahre droht uns eine schleichende Deindustrialisierung.“
Die vielen ungeklärten Fragen der künftigen deutschen Energieversorgung unterstreichen nach Auffassung der IHK Cottbus, wie zwingend notwendig die Braunkohleverstromung als Brückentechnologie für den Wirtschaftsstandort Deutschland bleibt.
Kurzfristig kann, so die Einschätzung der IHK Cottbus, mit dem novellierten EEG eine gewisse Kostendämpfung erreicht werden. Schritte in die richtige Richtung sind, dass für die erneuerbaren Energien eine stärkere Marktverantwortung gelten soll und Regelungen für energieintensive Industrien gefunden wurden.
Grundsätzlich ist jedoch die nötige Kombination aus Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung für Unternehmen und Bevölkerung mit dem jetzt vorliegenden Entwurf langfristig nicht erreichbar.
In zentralen Punkten – wie bei der künftigen Belastung von Bestandsanlagen zur Eigenerzeugung oder bei der langfristigen Gültigkeit der Härtefallregel für energieintensive Unternehmen – bestehen nach wie vor große Unsicherheiten.
Leidtragende sind z. B. Unternehmen, die eigenen Strom für ihre Produktionsprozesse herstellen; wie in der Chemie-, Stahl-, Papierindustrie häufig der Fall. Das betrifft Anlagen die Strom und Wärme gleichzeitig nutzen und damit effizienter sind als herkömmliche Stromerzeuger. Die EU-Kommission fordert, dass bis 2018 die Unternehmen für solche Anlagen 100 Prozent der EEG-Umlage zahlen müssen. Dadurch wird die Eigenerzeugung jedoch betriebswirtschaftlich zum Verlustgeschäft, weshalb solche ökologisch sehr sinnvollen Projekte nicht umgesetzt werden und Deutschland zudem ein technologischer Rückschritt droht.
„Die einzelnen Bausteine der Energiewende müssen endlich wieder ein systematisches Verhältnis zueinander bekommen. Die aktuelle Novelle des EEG kann daher nur eine Interimslösung sein“, erklärt Dr. Krüger.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit seiner 10-Punkte-Energie-Agenda schon weitere Schritte angekündigt, die u. a. den Ausbau der Erneuerbaren Energien, das EEG, einen europäischen Klima- und Energierahmen 2030, die Reform des europäischen Emissionshandels, ein neues Strommarktdesign, den Netzausbau bei Übertragungs- und Verteilernetzen und ein Monitoring betreffen. Dieser Ansatz muss jetzt konsequent weiter verfolgt werden.
Es gilt, endlich die erforderlichen technologischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Energiewende zu schaffen. Hierzu gehören vor allem der massive Netzausbau und die Entwicklung von leistungsfähigen Speichertechniken.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die IHK Cottbus die brandenburgische Speicherinitiative. Hier werden technologische Projekte unterstützt, die Schwankungen in der Stromversorgung aus Photovoltaik- und Windenergieanlagen ausgleichen und Regelenergie zur Verfügung stellen.
Quelle: IHK Cottbus