In Bad Muskau ist am Samstagabend ein Auto in die Neiße gefahren. Beide Insassen retteten sich schwimmend ans Ufer, einer davon auf die polnische Seite. Nach Angaben der Polizei stand der 45-jährige Fahrer unter Alkoholeinfluss. Der Beifahrer wurde leicht verletzt.
Fahrer und Beifahrer schwimmen an unterschiedliche Ufer
Der Wagen kam nach Polizeiangaben am Samstag gegen 21.50 Uhr auf der B 115 in Höhe der Fußgängerbrücke von der Fahrbahn ab und landete im Fluss. Der 45-jährige Fahrer erreichte die deutsche Seite, der 53-jährige Beifahrer schwamm auf die polnische Seite.
Beamte des Polizeireviers Weißwasser kümmerten sich gemeinsam mit der Bundespolizei um die beiden Männer. Um den Beifahrer schnell erstversorgen zu können, fuhren die Einsatzkräfte auf die polnische Seite. Er wurde leicht verletzt und konnte nach kurzer Behandlung vor Ort entlassen werden.

1,6 Promille beim Fahrer
Der Fahrer blieb unverletzt. Ein Atemalkoholtest ergab nach Angaben der Polizei einen Wert von umgerechnet 1,6 Promille. Er musste zur Blutentnahme ins Krankenhaus. Den Sachschaden beziffert die Polizei auf etwa 15.000 Euro.
Gegen den 45-Jährigen wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
Weitere Polizeimeldungen aus dem Landkreis Görlitz
Görlitz: Die Beamten des Polizeireviers Görlitz hielten den Fahrer eines VW Passat am Samstagnachmittag auf der Zeppelinstraße in Görlitz zunächst für eine allgemeine Verkehrskontrolle an. Dabei stellte sich jedoch heraus, dass der 33-jährige deutsche Fahrer bereits seit 2012 nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Jetzt muss sich der 33-Jährige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
B 178, zwischen Obercunnersdorf und Zittau: Für den polnischen Fahrer eines Mercedes Sprinter endete die Fahrt auf der B 178 zwischen Obercunnersdorf und Zittau am Samstagabend mit einer Blutentnahme. Die Beamten des Polizeireviers Zittau unterzogen den 55-Jährigen einer Verkehrskontrolle und führten dabei einen Atemalkoholtest durch. Nach dem Ergebnis von umgerechnet 2,0 Promille wurde ihm die Straftat der Trunkenheit im Straßenverkehr eröffnet und anschließend eine Blutentnahme durchgeführt.
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Red. / Presseinformation




