Stallpflicht im Landkreis Elbe-Elster in Kraft
Nach dem aktuellen Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Elbe-Elster hat die Kreisverwaltung eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Die Maßnahme trat am 29. Oktober 2025 in Kraft und soll eine weitere Ausbreitung des Virus verhindern. Sie gilt für alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis – auch für zoologische Einrichtungen.
Tierpark Finsterwalde setzt Schutzmaßnahmen um
Von der Regelung betroffen ist auch der Tierpark Finsterwalde. Zum Schutz der Tierbestände wurden dort sämtliche Vögel und gefiederte Tiere in ihre Stallungen oder in die rückwärtigen Tierhaltungsbereiche gebracht. Besucherinnen und Besucher können die Vögel daher bis auf Weiteres nicht besichtigen.
Der Tierpark bleibt dennoch geöffnet. Alle anderen Tierarten können weiterhin wie gewohnt besucht werden. Tierparkleiter Torsten Heitmann bat die Gäste um Verständnis für diese notwendige Vorsichtsmaßnahme: „Der Schutz der Tiergesundheit steht an erster Stelle.“
Ziel ist Schutz der Tiergesundheit
Die Stadt Finsterwalde weist darauf hin, dass die Stallpflicht eine präventive Maßnahme ist, um den Eintrag und die Verbreitung der Geflügelpest in Tierhaltungen zu verhindern. Die Regelung betrifft private und gewerbliche Geflügelhalter ebenso wie Einrichtungen mit öffentlicher Tierhaltung. Das Veterinäramt des Landkreises Elbe-Elster bittet alle Halterinnen und Halter, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und verendete Wildvögel den zuständigen Behörden zu melden.
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Red. / Presseinformation






