Eltern in Königs Wusterhausen zahlen für das Schulessen ab 2027 höchstens 3,95 Euro je Mahlzeit, den Rest übernimmt die Stadt. Das haben die Stadtverordneten am Montag einstimmig beschlossen. Einen Leitfaden zum sogenannten Bau-Turbo lehnten sie dagegen deutlich ab.
Schulessen in Königs Wusterhausen wird gedeckelt
Für den Zuschuss stimmten 30 Stadtverordnete, laut Beschluss gab es keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen. Die Stadt hat die Mittagsversorgung an allen Schulen in ihrer Trägerschaft neu ausgeschrieben, aufgeteilt in drei Lose. Die angebotenen Portionspreise liegen zwischen 4,12 und 4,70 Euro brutto. Den genauen Preis kann die Stadt erst nach der Vergabe nennen.
Die Differenz zwischen Portionspreis und 3,95 Euro zahlt die Stadt. Steigt oder sinkt der Preis, ändert sich der städtische Anteil entsprechend. Die neuen Verträge beginnen am 1. Januar 2027 und laufen zunächst zwei Jahre, mit Option auf zwei weitere Jahre. Der Zuschuss gilt deshalb gleich bis längstens Ende 2030.
Zuschuss fürs Schulessen bis Ende 2030 beschlossen
Die Verwaltung schätzt die Kosten auf rund 150.000 Euro im Jahr. Weil die Vergabe noch läuft, ist das nur ein Schätzwert. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt hatte vor der Sitzung angeregt, das Schulessen zunächst nur für 2027 zu bezuschussen, und auf die angespannte Finanzplanung für 2028 und 2029 verwiesen. Die Stadtverordneten beschlossen den Zuschuss trotzdem für die gesamte mögliche Vertragslaufzeit, wie im Vorbericht beschrieben.
Bau-Turbo-Leitfaden fällt mit 7 zu 23 Stimmen durch
Keine Mehrheit fand der Handlungsleitfaden zum Bau-Turbo. 7 Stadtverordnete stimmten dafür, 23 dagegen, 3 enthielten sich. Seit Ende Oktober 2025 können Kommunen Wohnungsbau zustimmen, der von Bebauungsplänen abweicht oder sich nicht in die Umgebung einfügt. Anders als beim üblichen gemeindlichen Einvernehmen kann der Landkreis diese Zustimmung nicht ersetzen.
Nach dem Leitfaden hätte die Verwaltung klare Fälle selbst entschieden: Ablehnung etwa bei Grünflächen, Spielplätzen und Schutzgebieten, Zustimmung bei Vorhaben mit direktem Anschluss an bestehende Siedlungen, die sich in Höhe und Dichte einfügen. Bauherren hätten je angefangene 50 Quadratmeter befestigte Fläche einen Laubbaum pflanzen müssen. Der Leitfaden sollte einen Grundsatzbeschluss aus diesem Jahr ersetzen. Wie die Stadt nun mit Anträgen umgeht, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Schon der Hauptausschuss hatte den Leitfaden nicht empfohlen.
Beschwerde gegen Bürgermeisterin Wiezorek zurückgewiesen
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeisterin Michaela Wiezorek vom 6. Mai wiesen die Stadtverordneten mit 20 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen als unbegründet zurück. Eine Verletzung von Dienstpflichten wird damit nicht festgestellt. Zuständig ist die Stadtverordnetenversammlung als Dienstvorgesetzte der Bürgermeisterin. Laut Vorlage ging es um ein Verfahren, in dem die Stadtverordneten ein Ordnungsgeld verhängt hatten. Die Kommunalaufsicht hatte dabei mögliche formelle Verfahrensfehler festgestellt, daraus ergäben sich aber keine Hinweise auf eine willkürliche Amtsführung. Beschwerde und Stellungnahme sind nicht öffentlich.
Außerdem beschlossen die Stadtverordneten unter anderem den Sitzungsplan 2027, eine neue Sportförderrichtlinie, einen Wegenutzungsvertrag für das Stromnetz mit der E.DIS und den Bebauungsplan zur Ortskernerweiterung Niederlehme. Ein AfD-Antrag für eine Bewohnerparkzone am Potsdamer Ring fand keine Mehrheit. Die Beschlüsse sind im Ratsinformationssystem der Stadt abrufbar.
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