Der Kulturausschuss des Brandenburger Landtages hat gestern mehrheitlich einen Änderungsantrag von Linksfraktion und SPD zum Gesetz über die Errichtung des Landeskunstmuseum angenommen.
Durch diese Änderung darf das neue Museum Kunstwerke nur verkaufen, wenn auch Cottbus und Frankfurt (Oder) zustimmen. Damit habe beide Städte ein Vetorecht und auch die Position von Cottbus im Landeskunstmuseum wurde gestärkt.
Die Koalition greift mit dem Änderungsantrag vorgebrachte Bedenken aus beiden Städten auf. So gab es die Befürchtung, das Landeskunstmuseum könnte die Kunstwerke der ehemaligen Museen Junge Kunst und Dieselkraftwerk in großem Stil veräußern. Das war nie geplant und dennoch bringt die Klarstellung mit dem Veto zusätzliche Sicherheit für die Stadt.
Der Landtag hat das Gesetz der Landesregierung am 17. Mai in 2017 in erster Lesung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur überwiesen. Am 21. Juni 2017 fand die Befassung im Ausschuss statt. Mit dem heute beschlossenen Änderungsantrag sind Veräußerungen von Kunstwerken der Kunstsammlungen nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Stiftungsrates möglich. In der Konsequenz kann somit kein Kunstwerk gegen das Votum von Cottbus verkauft werden. Darüber hinaus sind Verkäufe nur zulässig, wenn mit dem Veräußerungserlös der Sammlungsbestand ergänzt wird.
pm/red
Foto: Cottbus-Bilder @UK