In Senftenberg ist ein kurzfristig eingerichtetes Ankaufsbüro in der Kreuzstraße nach einer gemeinsamen Kontrolle von Ordnungsamt und Zoll geschlossen worden. Das Geschäft hatte mit auffälligen Flyern für den Ankauf von Schmuck, Pelzen und anderen Wertgegenständen geworben. Laut Stadt handelte es sich um ein Reisegewerbe, das nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach – insbesondere beim Handel mit Edelmetallen. Die Stadtverwaltung warnt vor solchen Angeboten, die häufig durch kurzfristige Termine, fehlende Ladeneinrichtung und mangelnde Transparenz auffallen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verdächtige Fälle dem Ordnungsamt oder der Polizei zu melden.
Die Stadt Senftenberg teilte dazu mit:
Unseriöse Geschäftstreibende werben immer wieder mit buntgedruckten Flyern für den Ankauf verschiedener Produkte wie Silberbesteck, Gläser, Pelze und Designeruhren. In der Senftenberger Kreuzstraße musste bei einer gemeinsamen Kontrolle des Städtischen Ordnungsamtes mit dem Zoll ein Geschäft geschlossen werden. Die Stadt gibt dazu wichtige Hinweise. In Abstimmung mit dem Zoll und der Polizeiinspektion Süd warnt die Stadtverwaltung Senftenberg vor unseriös wirkenden Angeboten aus dem Bereich des Ankaufs.
Die Vorgehensweise ist immer ähnlich: Im Briefkasten landet mit der Post ein Werbeflyer, auf dem der Ankauf verschiedenster Waren beworben wird. Pelze, Nerze, Gold- und Modeschmuck, Orientteppiche, Trachtenmode. Dazu das verlockende Angebot, dass den Verkäufern auch im Umkreis von 50 Kilometern kostenlose Hausbesuche angeboten werden. Also alles ganz einfach, ganz unkompliziert. Im Kleingedruckten verbirgt sich jedoch, dass die Ankäufe nur in Verbindung mit Gold zulässig sind. Der Ankauf war im Senftenberger Fall auf wenige Tage beschränkt. Im Reisegewerbe ist der Handel mit Edelmetallen und Edelsteinen jedoch insbesondere aus Verbraucherschutzgründen untersagt. Um das Ganze zu verschleiern, wurde ein Ladengeschäft in der Kreuzstraße angemietet.
Bei einer Kontrolle mit dem Zoll wurde den umtriebigen Ankäufern die weitere Tätigkeit untersagt und die Räume verschlossen. Der aktuelle Fall aus Senftenberg ist Anlass, solcherart zeitlich begrenzte Angebote kritisch zu hinterfragen. „Potentielle Kunden sollten sensibilisiert sein, das Umfeld und die Angebote aufmerksam prüfen“, empfiehlt das Ordnungsamt.
Auf Folgendes sollten Sie möglichst achten:
- Einrichtung des Ladengeschäftes – keine Ladeneinrichtung, kein festes Mobiliar, keine Kasse, keine Schaufenstergestaltung etc., vielmehr hat es den Anschein einer nur vorübergehenden kurzzeitigen Nutzung
- Werbeflyer stellt auf einzelne Ankauftermine für Edelmetalle ab; in einem stehenden Gewerbe wäre dies nicht notwendig; nur 4 Ankaufstage; Bürger werden mit der Kurzfristigkeit unter Druck gesetzt, schnelle Abschlüsse zu tätigen
- keine Quittungen erhältlich
Im Zweifel sollte das Ordnungsamt der Stadt Senftenberg unter Telefon 03573 701 220 informiert werden. In dringenden Fällen sowie bei Gefahr im Verzug ist es wichtig, sich direkt an die Polizei zu wenden.
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Red. / Presseinformation