Am 21. Mai wurden 17 Barbershops im Kammerbezirk Cottbus von Ordnungsämtern, dem Hauptzollamt Frankfurt (Oder), dem Gesundheits- und dem Finanzamt sowie der Handwerkskammer Cottbus kontrolliert. Ziel des gemeinsamen Aktionstags war die Überprüfung der Einhaltung handwerksrechtlicher Vorschriften, insbesondere der Meisterpflicht. In mehreren Betrieben war nach Angaben der Handwerkskammer Cottbus kein Betriebsleiter mit Meisterqualifikation vor Ort, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Bereits im Vorfeld hatten einzelne Kontrollen ähnliche Verstöße ergeben. Die Behörden kündigten weitere Überprüfungen an. Bei fortgesetzten Verstößen drohen Bußgelder, die Löschung aus der Handwerksrolle oder die Untersagung des Betriebs.
Die Handwerkskammer Cottbus teilte dazu mit:
Am 21. Mai 2025 bekamen 17 Barbershops im Kammerbezirk Cottbus unangemeldeten Besuch. Die Ordnungsämter der Stadt Cottbus und der Landkreise kontrollierten an einem gemeinsamen Aktionstag mehrere Betriebe im Süden Brandenburgs. Gemeinsam mit dem Hauptzollamt Frankfurt (Oder), dem Gesundheitsamt und dem Finanzamt und unter Mitwirkung der Handwerkskammer Cottbus erfolgten Kontrollen in Cottbus, Forst, Spremberg, Guben, Finsterwalde und Lübben.
Bei den Kontrollen wurde unter anderem insbesondere auch auf die Einhaltung der Meisterpflicht geachtet. In Betrieben, in denen meisterpflichtiges Handwerk ausgeübt wird, besteht eine grundsätzliche Meisterpräsenz. Der Handwerksmeister vor Ort hat die Arbeiten zu steuern, zu überwachen und gegebenenfalls einzugreifen, um Gefahren für die Gesundheit der Kunden zu minimieren. Es geht dabei um die Einhaltung von Hygienevorschriften und die Stärkung des Verbraucherschutzes. Aus diesem Grund lag der Schwerpunkt der Kontrollen bei Barbershops, die von Inhabern geführt werden, die selbst keinen Meisterabschluss besitzen. Handwerksrechtlich werden Friseursalons und Barbershops gleichbehandelt. Die hier ausgeübten Tätigkeiten sind zulassungspflichtig. Wer also ein Geschäft selbständig führen will und selbst keinen Meisterabschluss besitzt, kann einen Betriebsleiter anstellen, der die Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Friseurhandwerk erfüllt. Dieser Betriebsleiter muss jedoch vor Ort sein und im Betrieb mitarbeiten und darf sich nicht nur auf gelegentliche Kontrollen beschränken bzw. nur seinen Namen hergeben, damit eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen kann.
Bei den Kontrollen wurde zum überwiegenden Teil kein Betriebsleiter vor Ort angetroffen. Bereits im Vorfeld des Aktionstages führten die Ordnungsämter unregelmäßige Kontrollen durch, in denen sie feststellten, dass der Betriebsleiter gar nicht bzw. nur selten im Salon zugegen ist. Dies bestätigte sich nun auch am Aktionstag. Weitere Kontrollen sind geplant. Den weiter andauernden Verstoß gegen die Meisterpräsenz werden die zuständigen Ordnungsämter mit empfindlichen Bußgeldern ahnden. Verstoßen die Betriebe weiterhin gegen die Meisterpräsenz, kann es zur Löschung aus der Handwerksrolle kommen bis hin zur Untersagung der Tätigkeit und Betriebsschließung. Im Kammerbezirk Cottbus sind 626 Betriebe im Friseurhandwerk tätig.
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Red. / Pressinfo