An den folgenden beiden Samstagen, also am 28. Februar und am 07. März, werden die Stadtverordneten, die in den Aufsichtsgremien der städtischen Unternehmen und Betriebe arbeiten, über die Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen und die Methoden und Verfahren der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen und Betriebe geschult und weitergebildet.
Die von der Stadtverwaltung organisierte Veranstaltung dient auch der Umsetzung der in der neuen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg festgelegten Forderung, dass den Aufsichtsräten nur Mitglieder angehören sollen, die – um die Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können – über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Eignung verfügen.
Quelle: Stadt Cottbus
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