Seit Mitte Dezember 2011 gilt in Brandenburg das Wahlrecht ab 16 Jahre. Jugendliche können nun an den Wahlen zum Landtag, zu den Gemeindevertretungen sowie an Bürgermeister- und Landratswahlen und Volksbegehren teilnehmen. Neben Bremen ist Brandenburg das zweite Bundesland, in dem auch Jugendliche ihr Landesparlament wählen dürfen. Das erste Landesparlament dürfen 16- und 17-Jährige also 2014 mitbestimmen.
Die Schülerinnen und Schüler der Cottbuser Pestalozzi-Schule zeigten sich kürzlich bei einem Gespräch mit ihren Stadtverordneten unsicher: „Warum sollen wir wen wählen? Wer ist wofür zuständig?“ Die Fragerunde, in der die Jugendlichen Gelegenheit hatten, den Abgeordneten Fragen zu ihrem politischen Alltag zu stellen, schloss mit der Bitte, sich dafür einzusetzen, dass in Schulen und Bildung investiert wird.
Wichtig ist es, dass Kinder und Jugendliche schon früh politische Prozesse kennenlernen und befähigt werden mitzuentscheiden, dann ergibt sich sicherlich die Chance, dass sie später ein größeres Interesse an Politik zeigen und sich politisch engagieren. Sich in Politik einzumischen, bedeutet für junge Menschen, die eigene Zukunft mitzugestalten.
Fotos: Pestalozzi-Schule
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