Vier Monate Haft ohne Bewährung. So lautet das endgültige Urteil für zwei Kohlegegner, die im Herbst 2022 an einer Blockadeaktion des Kraftwerks Jänschwalde beteiligt waren und anschließend ihre Identität nicht preisgeben wollten. Die Frau und der Mann waren mit 18 weiteren Kohlegegnern auf das Kraftwerksgelände eingedrungen, hatten sich an Gleise festgekettet und Förderanlagen besetzt. In der Folge musste der Energiekonzern Leag zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunterfahren (wie berichtet). Bereits im November letzten Jahres hatte das Cottbuser Amtsgericht sein Urteil gefällt. Die beiden Verurteilten sowie die Staatsanwaltschaft hatten allerdings Berufung eingelegt, sodass der Prozess am Cottbuser Landgericht aufgenommen wurde. Die zwei Prozesstage wurden durch einzelne Aktionen der Gruppe “Unfreiwillige Feuerwehr” gestört.
Die Aktionsgruppe “Unfreiwillige Feuerwehr” reagierte auf das Urteil
Von der Gruppe heißt es unter anderem;: Am Mittwoch ging der Berufungsprozess gegen die anonymen Klimaaktivist*innen “Ava” und “Ralph” zu Ende. Das Landgericht Cottbus verhängte 4 Monate Haft ohne Bewährung gegen die beiden Aktivist*innen die im Herbst 2022 das Kohlekraftwerk Jänschwalde blockiert hatten. Mit dem heutigen Verhandlungstag geht der Berufungsprozess zu Ende, wozu Ralph sagt: “Ich freu mich, dass der Prozess heute vorbei ist, aber bin wütend über die 4 Monate Haft. Ich kann nur hoffen, dass alle endlich erkennen wie dringlich die Klimakrise bekämpft werden muss. Die letzten Tage wurden fast täglich neue weltweite Temperaturrekorde gebrochen, bei so vielen Starkregenereignissen und Unwettern muss doch langsam klar sein, dass wir die ersten Auswirkungen der Klimakrise hautnah mitbekommen. Wer da wirklich noch weiterhin auf Kohleverbrennung setzt, verzockt fahrlässig die Zukunft von uns allen.”
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Red. / Presseinfo