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NIEDERLAUSITZ aktuell

BTU Cottbus nimmt Stellung zu offenem Brief zu den Vorwürfen über die Dissertation von Dr. Dähnert

9:00 Uhr | 5. Juli 2012
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Nachdem uns der offene Brief von Conrad Kunze erreichte und wir diesen kommentarlos veröffentlicht haben, haben wir bei der BTU Cottbus um eine Stellungnahme dazu gebeten. Wir veröffentlichen die Antwort ebenfalls unkommentiert, damit sich jeder seine Meinung dazu bilden kann.
Gemäß Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der BTU Cottbus (WissPraxSa) vom 5. Februar 2003 werden Fälle, in denen Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vermutet und/oder angezeigt werden, der dafür zuständigen Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der BTU Cottbus vorgelegt. Diese Kommission arbeitet satzungsgemäß selbstständig und prüft in einem ersten Schritt, ob ein offizielles Verfahren eröffnet wird. In einem zweiten Schritt wird sodann das Verfahren selbst, gegebenenfalls unter Beiziehung externer Gutachter, durchgeführt. Im vorliegenden Fall wurde der erste Verfahrensschritt mit Datum vom 23. September 2011 begonnen, und die Kommission beschloss am 8. Dezember 2011 die Überleitung in ein förmliches Untersuchungsverfahren (nach § 14 WissPraxSa).
Aufgrund einer intensiven Beschäftigung mit dem Fall hat die Kommission noch den „Ombudsmann für die Wissenschaft“ bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG beigezogen und nach ausführlichen Beratungen dem Präsidenten einen Abschlussbericht vorgelegt. Dieser sowie alle gutachterlichen Stellungnahmen sind vertraulich und unterliegen den gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes. Mögliche Anträge auf Einsichtnahme unter Berufung auf das BbgAIG wären gem. § 2 Abs. 2 AIG abzulehnen, wenn nicht alle Beteiligten dem zustimmen würden.
Der Präsident hat am 12. Juni 2012 den Tenor des Abschlussberichtes der Untersuchungskommission in einer Presseinformation folgendermaßen kommuniziert:
Nachdem im September 2011 Plagiatsvorwürfe in einem Internetblog und in der Presse gegenüber dem Prokuristen der Vattenfall Europe Mining AG und Honorarprofessor der Hochschule Lausitz Detlev Dähnert erhoben wurden, setzte sich die hierfür zuständige BTU-Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit dieser Anschuldigung aus einander. In einer ersten Vorprüfung im vergangenen Jahr untersuchten die Kommissionmitglieder, bestehend aus fünf Professorinnen und Professoren, zwei akademischen und zwei nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern, ob ein formelles Verfahren eröffnet werden solle.
Die Kommission entschied sich zu Beginn dieses Jahres, das Verfahren formell durchzuführen. Nun legte die Kommission der Hochschulleitung ihren detaillierten Bericht vor. BTU-Präsident Prof. Walther Ch. Zimmerli: „Die Kommission und der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hinzugezogene externe Gutachter sind zum Schluss kommen, dass es sich bei den festgestellten Problemstellen in der Arbeit um handwerkliche Schwächen, aber nicht um Plagiate handelt.“
Die BTU-Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens untersuchte, ob ein Fehlverhalten wie zum Beispiel bewusste Datenmanipulation, unzulässige Mitautorenschaft ohne eigenen Beitrag oder andere Täuschungsabsichten vorliegen. All dies konnte im Fall von Herrn Dähnert eindeutig negiert werden; insofern sind die Vorwürfe als gegenstandslos zu betrachten.

Nachdem uns der offene Brief von Conrad Kunze erreichte und wir diesen kommentarlos veröffentlicht haben, haben wir bei der BTU Cottbus um eine Stellungnahme dazu gebeten. Wir veröffentlichen die Antwort ebenfalls unkommentiert, damit sich jeder seine Meinung dazu bilden kann.
Gemäß Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der BTU Cottbus (WissPraxSa) vom 5. Februar 2003 werden Fälle, in denen Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vermutet und/oder angezeigt werden, der dafür zuständigen Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der BTU Cottbus vorgelegt. Diese Kommission arbeitet satzungsgemäß selbstständig und prüft in einem ersten Schritt, ob ein offizielles Verfahren eröffnet wird. In einem zweiten Schritt wird sodann das Verfahren selbst, gegebenenfalls unter Beiziehung externer Gutachter, durchgeführt. Im vorliegenden Fall wurde der erste Verfahrensschritt mit Datum vom 23. September 2011 begonnen, und die Kommission beschloss am 8. Dezember 2011 die Überleitung in ein förmliches Untersuchungsverfahren (nach § 14 WissPraxSa).
Aufgrund einer intensiven Beschäftigung mit dem Fall hat die Kommission noch den „Ombudsmann für die Wissenschaft“ bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG beigezogen und nach ausführlichen Beratungen dem Präsidenten einen Abschlussbericht vorgelegt. Dieser sowie alle gutachterlichen Stellungnahmen sind vertraulich und unterliegen den gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes. Mögliche Anträge auf Einsichtnahme unter Berufung auf das BbgAIG wären gem. § 2 Abs. 2 AIG abzulehnen, wenn nicht alle Beteiligten dem zustimmen würden.
Der Präsident hat am 12. Juni 2012 den Tenor des Abschlussberichtes der Untersuchungskommission in einer Presseinformation folgendermaßen kommuniziert:
Nachdem im September 2011 Plagiatsvorwürfe in einem Internetblog und in der Presse gegenüber dem Prokuristen der Vattenfall Europe Mining AG und Honorarprofessor der Hochschule Lausitz Detlev Dähnert erhoben wurden, setzte sich die hierfür zuständige BTU-Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit dieser Anschuldigung aus einander. In einer ersten Vorprüfung im vergangenen Jahr untersuchten die Kommissionmitglieder, bestehend aus fünf Professorinnen und Professoren, zwei akademischen und zwei nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern, ob ein formelles Verfahren eröffnet werden solle.
Die Kommission entschied sich zu Beginn dieses Jahres, das Verfahren formell durchzuführen. Nun legte die Kommission der Hochschulleitung ihren detaillierten Bericht vor. BTU-Präsident Prof. Walther Ch. Zimmerli: „Die Kommission und der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hinzugezogene externe Gutachter sind zum Schluss kommen, dass es sich bei den festgestellten Problemstellen in der Arbeit um handwerkliche Schwächen, aber nicht um Plagiate handelt.“
Die BTU-Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens untersuchte, ob ein Fehlverhalten wie zum Beispiel bewusste Datenmanipulation, unzulässige Mitautorenschaft ohne eigenen Beitrag oder andere Täuschungsabsichten vorliegen. All dies konnte im Fall von Herrn Dähnert eindeutig negiert werden; insofern sind die Vorwürfe als gegenstandslos zu betrachten.

Nachdem uns der offene Brief von Conrad Kunze erreichte und wir diesen kommentarlos veröffentlicht haben, haben wir bei der BTU Cottbus um eine Stellungnahme dazu gebeten. Wir veröffentlichen die Antwort ebenfalls unkommentiert, damit sich jeder seine Meinung dazu bilden kann.
Gemäß Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der BTU Cottbus (WissPraxSa) vom 5. Februar 2003 werden Fälle, in denen Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vermutet und/oder angezeigt werden, der dafür zuständigen Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der BTU Cottbus vorgelegt. Diese Kommission arbeitet satzungsgemäß selbstständig und prüft in einem ersten Schritt, ob ein offizielles Verfahren eröffnet wird. In einem zweiten Schritt wird sodann das Verfahren selbst, gegebenenfalls unter Beiziehung externer Gutachter, durchgeführt. Im vorliegenden Fall wurde der erste Verfahrensschritt mit Datum vom 23. September 2011 begonnen, und die Kommission beschloss am 8. Dezember 2011 die Überleitung in ein förmliches Untersuchungsverfahren (nach § 14 WissPraxSa).
Aufgrund einer intensiven Beschäftigung mit dem Fall hat die Kommission noch den „Ombudsmann für die Wissenschaft“ bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG beigezogen und nach ausführlichen Beratungen dem Präsidenten einen Abschlussbericht vorgelegt. Dieser sowie alle gutachterlichen Stellungnahmen sind vertraulich und unterliegen den gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes. Mögliche Anträge auf Einsichtnahme unter Berufung auf das BbgAIG wären gem. § 2 Abs. 2 AIG abzulehnen, wenn nicht alle Beteiligten dem zustimmen würden.
Der Präsident hat am 12. Juni 2012 den Tenor des Abschlussberichtes der Untersuchungskommission in einer Presseinformation folgendermaßen kommuniziert:
Nachdem im September 2011 Plagiatsvorwürfe in einem Internetblog und in der Presse gegenüber dem Prokuristen der Vattenfall Europe Mining AG und Honorarprofessor der Hochschule Lausitz Detlev Dähnert erhoben wurden, setzte sich die hierfür zuständige BTU-Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit dieser Anschuldigung aus einander. In einer ersten Vorprüfung im vergangenen Jahr untersuchten die Kommissionmitglieder, bestehend aus fünf Professorinnen und Professoren, zwei akademischen und zwei nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern, ob ein formelles Verfahren eröffnet werden solle.
Die Kommission entschied sich zu Beginn dieses Jahres, das Verfahren formell durchzuführen. Nun legte die Kommission der Hochschulleitung ihren detaillierten Bericht vor. BTU-Präsident Prof. Walther Ch. Zimmerli: „Die Kommission und der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hinzugezogene externe Gutachter sind zum Schluss kommen, dass es sich bei den festgestellten Problemstellen in der Arbeit um handwerkliche Schwächen, aber nicht um Plagiate handelt.“
Die BTU-Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens untersuchte, ob ein Fehlverhalten wie zum Beispiel bewusste Datenmanipulation, unzulässige Mitautorenschaft ohne eigenen Beitrag oder andere Täuschungsabsichten vorliegen. All dies konnte im Fall von Herrn Dähnert eindeutig negiert werden; insofern sind die Vorwürfe als gegenstandslos zu betrachten.

Nachdem uns der offene Brief von Conrad Kunze erreichte und wir diesen kommentarlos veröffentlicht haben, haben wir bei der BTU Cottbus um eine Stellungnahme dazu gebeten. Wir veröffentlichen die Antwort ebenfalls unkommentiert, damit sich jeder seine Meinung dazu bilden kann.
Gemäß Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der BTU Cottbus (WissPraxSa) vom 5. Februar 2003 werden Fälle, in denen Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vermutet und/oder angezeigt werden, der dafür zuständigen Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der BTU Cottbus vorgelegt. Diese Kommission arbeitet satzungsgemäß selbstständig und prüft in einem ersten Schritt, ob ein offizielles Verfahren eröffnet wird. In einem zweiten Schritt wird sodann das Verfahren selbst, gegebenenfalls unter Beiziehung externer Gutachter, durchgeführt. Im vorliegenden Fall wurde der erste Verfahrensschritt mit Datum vom 23. September 2011 begonnen, und die Kommission beschloss am 8. Dezember 2011 die Überleitung in ein förmliches Untersuchungsverfahren (nach § 14 WissPraxSa).
Aufgrund einer intensiven Beschäftigung mit dem Fall hat die Kommission noch den „Ombudsmann für die Wissenschaft“ bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG beigezogen und nach ausführlichen Beratungen dem Präsidenten einen Abschlussbericht vorgelegt. Dieser sowie alle gutachterlichen Stellungnahmen sind vertraulich und unterliegen den gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes. Mögliche Anträge auf Einsichtnahme unter Berufung auf das BbgAIG wären gem. § 2 Abs. 2 AIG abzulehnen, wenn nicht alle Beteiligten dem zustimmen würden.
Der Präsident hat am 12. Juni 2012 den Tenor des Abschlussberichtes der Untersuchungskommission in einer Presseinformation folgendermaßen kommuniziert:
Nachdem im September 2011 Plagiatsvorwürfe in einem Internetblog und in der Presse gegenüber dem Prokuristen der Vattenfall Europe Mining AG und Honorarprofessor der Hochschule Lausitz Detlev Dähnert erhoben wurden, setzte sich die hierfür zuständige BTU-Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit dieser Anschuldigung aus einander. In einer ersten Vorprüfung im vergangenen Jahr untersuchten die Kommissionmitglieder, bestehend aus fünf Professorinnen und Professoren, zwei akademischen und zwei nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern, ob ein formelles Verfahren eröffnet werden solle.
Die Kommission entschied sich zu Beginn dieses Jahres, das Verfahren formell durchzuführen. Nun legte die Kommission der Hochschulleitung ihren detaillierten Bericht vor. BTU-Präsident Prof. Walther Ch. Zimmerli: „Die Kommission und der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hinzugezogene externe Gutachter sind zum Schluss kommen, dass es sich bei den festgestellten Problemstellen in der Arbeit um handwerkliche Schwächen, aber nicht um Plagiate handelt.“
Die BTU-Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens untersuchte, ob ein Fehlverhalten wie zum Beispiel bewusste Datenmanipulation, unzulässige Mitautorenschaft ohne eigenen Beitrag oder andere Täuschungsabsichten vorliegen. All dies konnte im Fall von Herrn Dähnert eindeutig negiert werden; insofern sind die Vorwürfe als gegenstandslos zu betrachten.

Nachdem uns der offene Brief von Conrad Kunze erreichte und wir diesen kommentarlos veröffentlicht haben, haben wir bei der BTU Cottbus um eine Stellungnahme dazu gebeten. Wir veröffentlichen die Antwort ebenfalls unkommentiert, damit sich jeder seine Meinung dazu bilden kann.
Gemäß Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der BTU Cottbus (WissPraxSa) vom 5. Februar 2003 werden Fälle, in denen Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vermutet und/oder angezeigt werden, der dafür zuständigen Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der BTU Cottbus vorgelegt. Diese Kommission arbeitet satzungsgemäß selbstständig und prüft in einem ersten Schritt, ob ein offizielles Verfahren eröffnet wird. In einem zweiten Schritt wird sodann das Verfahren selbst, gegebenenfalls unter Beiziehung externer Gutachter, durchgeführt. Im vorliegenden Fall wurde der erste Verfahrensschritt mit Datum vom 23. September 2011 begonnen, und die Kommission beschloss am 8. Dezember 2011 die Überleitung in ein förmliches Untersuchungsverfahren (nach § 14 WissPraxSa).
Aufgrund einer intensiven Beschäftigung mit dem Fall hat die Kommission noch den „Ombudsmann für die Wissenschaft“ bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG beigezogen und nach ausführlichen Beratungen dem Präsidenten einen Abschlussbericht vorgelegt. Dieser sowie alle gutachterlichen Stellungnahmen sind vertraulich und unterliegen den gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes. Mögliche Anträge auf Einsichtnahme unter Berufung auf das BbgAIG wären gem. § 2 Abs. 2 AIG abzulehnen, wenn nicht alle Beteiligten dem zustimmen würden.
Der Präsident hat am 12. Juni 2012 den Tenor des Abschlussberichtes der Untersuchungskommission in einer Presseinformation folgendermaßen kommuniziert:
Nachdem im September 2011 Plagiatsvorwürfe in einem Internetblog und in der Presse gegenüber dem Prokuristen der Vattenfall Europe Mining AG und Honorarprofessor der Hochschule Lausitz Detlev Dähnert erhoben wurden, setzte sich die hierfür zuständige BTU-Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit dieser Anschuldigung aus einander. In einer ersten Vorprüfung im vergangenen Jahr untersuchten die Kommissionmitglieder, bestehend aus fünf Professorinnen und Professoren, zwei akademischen und zwei nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern, ob ein formelles Verfahren eröffnet werden solle.
Die Kommission entschied sich zu Beginn dieses Jahres, das Verfahren formell durchzuführen. Nun legte die Kommission der Hochschulleitung ihren detaillierten Bericht vor. BTU-Präsident Prof. Walther Ch. Zimmerli: „Die Kommission und der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hinzugezogene externe Gutachter sind zum Schluss kommen, dass es sich bei den festgestellten Problemstellen in der Arbeit um handwerkliche Schwächen, aber nicht um Plagiate handelt.“
Die BTU-Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens untersuchte, ob ein Fehlverhalten wie zum Beispiel bewusste Datenmanipulation, unzulässige Mitautorenschaft ohne eigenen Beitrag oder andere Täuschungsabsichten vorliegen. All dies konnte im Fall von Herrn Dähnert eindeutig negiert werden; insofern sind die Vorwürfe als gegenstandslos zu betrachten.

Nachdem uns der offene Brief von Conrad Kunze erreichte und wir diesen kommentarlos veröffentlicht haben, haben wir bei der BTU Cottbus um eine Stellungnahme dazu gebeten. Wir veröffentlichen die Antwort ebenfalls unkommentiert, damit sich jeder seine Meinung dazu bilden kann.
Gemäß Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der BTU Cottbus (WissPraxSa) vom 5. Februar 2003 werden Fälle, in denen Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vermutet und/oder angezeigt werden, der dafür zuständigen Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der BTU Cottbus vorgelegt. Diese Kommission arbeitet satzungsgemäß selbstständig und prüft in einem ersten Schritt, ob ein offizielles Verfahren eröffnet wird. In einem zweiten Schritt wird sodann das Verfahren selbst, gegebenenfalls unter Beiziehung externer Gutachter, durchgeführt. Im vorliegenden Fall wurde der erste Verfahrensschritt mit Datum vom 23. September 2011 begonnen, und die Kommission beschloss am 8. Dezember 2011 die Überleitung in ein förmliches Untersuchungsverfahren (nach § 14 WissPraxSa).
Aufgrund einer intensiven Beschäftigung mit dem Fall hat die Kommission noch den „Ombudsmann für die Wissenschaft“ bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG beigezogen und nach ausführlichen Beratungen dem Präsidenten einen Abschlussbericht vorgelegt. Dieser sowie alle gutachterlichen Stellungnahmen sind vertraulich und unterliegen den gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes. Mögliche Anträge auf Einsichtnahme unter Berufung auf das BbgAIG wären gem. § 2 Abs. 2 AIG abzulehnen, wenn nicht alle Beteiligten dem zustimmen würden.
Der Präsident hat am 12. Juni 2012 den Tenor des Abschlussberichtes der Untersuchungskommission in einer Presseinformation folgendermaßen kommuniziert:
Nachdem im September 2011 Plagiatsvorwürfe in einem Internetblog und in der Presse gegenüber dem Prokuristen der Vattenfall Europe Mining AG und Honorarprofessor der Hochschule Lausitz Detlev Dähnert erhoben wurden, setzte sich die hierfür zuständige BTU-Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit dieser Anschuldigung aus einander. In einer ersten Vorprüfung im vergangenen Jahr untersuchten die Kommissionmitglieder, bestehend aus fünf Professorinnen und Professoren, zwei akademischen und zwei nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern, ob ein formelles Verfahren eröffnet werden solle.
Die Kommission entschied sich zu Beginn dieses Jahres, das Verfahren formell durchzuführen. Nun legte die Kommission der Hochschulleitung ihren detaillierten Bericht vor. BTU-Präsident Prof. Walther Ch. Zimmerli: „Die Kommission und der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hinzugezogene externe Gutachter sind zum Schluss kommen, dass es sich bei den festgestellten Problemstellen in der Arbeit um handwerkliche Schwächen, aber nicht um Plagiate handelt.“
Die BTU-Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens untersuchte, ob ein Fehlverhalten wie zum Beispiel bewusste Datenmanipulation, unzulässige Mitautorenschaft ohne eigenen Beitrag oder andere Täuschungsabsichten vorliegen. All dies konnte im Fall von Herrn Dähnert eindeutig negiert werden; insofern sind die Vorwürfe als gegenstandslos zu betrachten.

Nachdem uns der offene Brief von Conrad Kunze erreichte und wir diesen kommentarlos veröffentlicht haben, haben wir bei der BTU Cottbus um eine Stellungnahme dazu gebeten. Wir veröffentlichen die Antwort ebenfalls unkommentiert, damit sich jeder seine Meinung dazu bilden kann.
Gemäß Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der BTU Cottbus (WissPraxSa) vom 5. Februar 2003 werden Fälle, in denen Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vermutet und/oder angezeigt werden, der dafür zuständigen Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der BTU Cottbus vorgelegt. Diese Kommission arbeitet satzungsgemäß selbstständig und prüft in einem ersten Schritt, ob ein offizielles Verfahren eröffnet wird. In einem zweiten Schritt wird sodann das Verfahren selbst, gegebenenfalls unter Beiziehung externer Gutachter, durchgeführt. Im vorliegenden Fall wurde der erste Verfahrensschritt mit Datum vom 23. September 2011 begonnen, und die Kommission beschloss am 8. Dezember 2011 die Überleitung in ein förmliches Untersuchungsverfahren (nach § 14 WissPraxSa).
Aufgrund einer intensiven Beschäftigung mit dem Fall hat die Kommission noch den „Ombudsmann für die Wissenschaft“ bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG beigezogen und nach ausführlichen Beratungen dem Präsidenten einen Abschlussbericht vorgelegt. Dieser sowie alle gutachterlichen Stellungnahmen sind vertraulich und unterliegen den gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes. Mögliche Anträge auf Einsichtnahme unter Berufung auf das BbgAIG wären gem. § 2 Abs. 2 AIG abzulehnen, wenn nicht alle Beteiligten dem zustimmen würden.
Der Präsident hat am 12. Juni 2012 den Tenor des Abschlussberichtes der Untersuchungskommission in einer Presseinformation folgendermaßen kommuniziert:
Nachdem im September 2011 Plagiatsvorwürfe in einem Internetblog und in der Presse gegenüber dem Prokuristen der Vattenfall Europe Mining AG und Honorarprofessor der Hochschule Lausitz Detlev Dähnert erhoben wurden, setzte sich die hierfür zuständige BTU-Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit dieser Anschuldigung aus einander. In einer ersten Vorprüfung im vergangenen Jahr untersuchten die Kommissionmitglieder, bestehend aus fünf Professorinnen und Professoren, zwei akademischen und zwei nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern, ob ein formelles Verfahren eröffnet werden solle.
Die Kommission entschied sich zu Beginn dieses Jahres, das Verfahren formell durchzuführen. Nun legte die Kommission der Hochschulleitung ihren detaillierten Bericht vor. BTU-Präsident Prof. Walther Ch. Zimmerli: „Die Kommission und der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hinzugezogene externe Gutachter sind zum Schluss kommen, dass es sich bei den festgestellten Problemstellen in der Arbeit um handwerkliche Schwächen, aber nicht um Plagiate handelt.“
Die BTU-Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens untersuchte, ob ein Fehlverhalten wie zum Beispiel bewusste Datenmanipulation, unzulässige Mitautorenschaft ohne eigenen Beitrag oder andere Täuschungsabsichten vorliegen. All dies konnte im Fall von Herrn Dähnert eindeutig negiert werden; insofern sind die Vorwürfe als gegenstandslos zu betrachten.

Nachdem uns der offene Brief von Conrad Kunze erreichte und wir diesen kommentarlos veröffentlicht haben, haben wir bei der BTU Cottbus um eine Stellungnahme dazu gebeten. Wir veröffentlichen die Antwort ebenfalls unkommentiert, damit sich jeder seine Meinung dazu bilden kann.
Gemäß Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der BTU Cottbus (WissPraxSa) vom 5. Februar 2003 werden Fälle, in denen Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vermutet und/oder angezeigt werden, der dafür zuständigen Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der BTU Cottbus vorgelegt. Diese Kommission arbeitet satzungsgemäß selbstständig und prüft in einem ersten Schritt, ob ein offizielles Verfahren eröffnet wird. In einem zweiten Schritt wird sodann das Verfahren selbst, gegebenenfalls unter Beiziehung externer Gutachter, durchgeführt. Im vorliegenden Fall wurde der erste Verfahrensschritt mit Datum vom 23. September 2011 begonnen, und die Kommission beschloss am 8. Dezember 2011 die Überleitung in ein förmliches Untersuchungsverfahren (nach § 14 WissPraxSa).
Aufgrund einer intensiven Beschäftigung mit dem Fall hat die Kommission noch den „Ombudsmann für die Wissenschaft“ bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG beigezogen und nach ausführlichen Beratungen dem Präsidenten einen Abschlussbericht vorgelegt. Dieser sowie alle gutachterlichen Stellungnahmen sind vertraulich und unterliegen den gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes. Mögliche Anträge auf Einsichtnahme unter Berufung auf das BbgAIG wären gem. § 2 Abs. 2 AIG abzulehnen, wenn nicht alle Beteiligten dem zustimmen würden.
Der Präsident hat am 12. Juni 2012 den Tenor des Abschlussberichtes der Untersuchungskommission in einer Presseinformation folgendermaßen kommuniziert:
Nachdem im September 2011 Plagiatsvorwürfe in einem Internetblog und in der Presse gegenüber dem Prokuristen der Vattenfall Europe Mining AG und Honorarprofessor der Hochschule Lausitz Detlev Dähnert erhoben wurden, setzte sich die hierfür zuständige BTU-Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit dieser Anschuldigung aus einander. In einer ersten Vorprüfung im vergangenen Jahr untersuchten die Kommissionmitglieder, bestehend aus fünf Professorinnen und Professoren, zwei akademischen und zwei nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern, ob ein formelles Verfahren eröffnet werden solle.
Die Kommission entschied sich zu Beginn dieses Jahres, das Verfahren formell durchzuführen. Nun legte die Kommission der Hochschulleitung ihren detaillierten Bericht vor. BTU-Präsident Prof. Walther Ch. Zimmerli: „Die Kommission und der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hinzugezogene externe Gutachter sind zum Schluss kommen, dass es sich bei den festgestellten Problemstellen in der Arbeit um handwerkliche Schwächen, aber nicht um Plagiate handelt.“
Die BTU-Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens untersuchte, ob ein Fehlverhalten wie zum Beispiel bewusste Datenmanipulation, unzulässige Mitautorenschaft ohne eigenen Beitrag oder andere Täuschungsabsichten vorliegen. All dies konnte im Fall von Herrn Dähnert eindeutig negiert werden; insofern sind die Vorwürfe als gegenstandslos zu betrachten.

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