Die IHK Cottbus weist darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2012 alle Autofahrer in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester benötigen. Dies betrifft Motorrad- und Pkw-Touristen aus Deutschland genauso wie berufsmäßige Lkw- und Busfahrer.
Mit Beginn Juli 2012 sind Kraftfahrzeugführer auf Frankreichs Straßen verpflichtet, ein unbenutztes und sofort einsatzbereites Gerät zur Messung des Atemalkohols mitzuführen. Die Testgeräte müssen gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein. Bei einer Verkehrskontrolle muss der Fahrer ein derartiges Alkoholmessgerät vorzeigen können.
Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld in Höhe von ca. 11 Euro, welches an Ort und Stelle zu zahlen ist. Das Bußgeld für den fehlenden Alkohol-Schnelltester wird nach einer Übergangsphase ab dem 1. November 2012 fällig.
Die neue Vorschrift ergibt sich aus der französischen Straßenverkehrsordnung (Code de la route) und gilt nicht nur für Franzosen, sondern auch für alle ausländischen Fahrzeugführer, die sich auf der Durchreise befinden.
Ausgenommen sind Krafträder mit einem Hubraum bis zu 50 ccm sowie Fahrzeuge, die mit einem sogenannten „Alcolock“ ausgerüstet sind.
Laut Recherchen der IHK Cottbus sind für Frankreich zugelassenen Alkoholtester in Deutschland erst im Spätsommer 2012 flächendeckend erhältlich. Frankreich-Fahrer sollten sich daher direkt nach Grenzübertritt z. B. an Tankstellen, in Supermärkten oder in Apotheken einen Schnelltester kaufen.
Diese Maßnahme ist Teil einer Kampagne der französischen Regierung gegen die hohen Opferzahlen bei Verkehrsunfällen.
Die IHK Cottbus weist darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2012 alle Autofahrer in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester benötigen. Dies betrifft Motorrad- und Pkw-Touristen aus Deutschland genauso wie berufsmäßige Lkw- und Busfahrer.
Mit Beginn Juli 2012 sind Kraftfahrzeugführer auf Frankreichs Straßen verpflichtet, ein unbenutztes und sofort einsatzbereites Gerät zur Messung des Atemalkohols mitzuführen. Die Testgeräte müssen gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein. Bei einer Verkehrskontrolle muss der Fahrer ein derartiges Alkoholmessgerät vorzeigen können.
Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld in Höhe von ca. 11 Euro, welches an Ort und Stelle zu zahlen ist. Das Bußgeld für den fehlenden Alkohol-Schnelltester wird nach einer Übergangsphase ab dem 1. November 2012 fällig.
Die neue Vorschrift ergibt sich aus der französischen Straßenverkehrsordnung (Code de la route) und gilt nicht nur für Franzosen, sondern auch für alle ausländischen Fahrzeugführer, die sich auf der Durchreise befinden.
Ausgenommen sind Krafträder mit einem Hubraum bis zu 50 ccm sowie Fahrzeuge, die mit einem sogenannten „Alcolock“ ausgerüstet sind.
Laut Recherchen der IHK Cottbus sind für Frankreich zugelassenen Alkoholtester in Deutschland erst im Spätsommer 2012 flächendeckend erhältlich. Frankreich-Fahrer sollten sich daher direkt nach Grenzübertritt z. B. an Tankstellen, in Supermärkten oder in Apotheken einen Schnelltester kaufen.
Diese Maßnahme ist Teil einer Kampagne der französischen Regierung gegen die hohen Opferzahlen bei Verkehrsunfällen.
Die IHK Cottbus weist darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2012 alle Autofahrer in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester benötigen. Dies betrifft Motorrad- und Pkw-Touristen aus Deutschland genauso wie berufsmäßige Lkw- und Busfahrer.
Mit Beginn Juli 2012 sind Kraftfahrzeugführer auf Frankreichs Straßen verpflichtet, ein unbenutztes und sofort einsatzbereites Gerät zur Messung des Atemalkohols mitzuführen. Die Testgeräte müssen gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein. Bei einer Verkehrskontrolle muss der Fahrer ein derartiges Alkoholmessgerät vorzeigen können.
Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld in Höhe von ca. 11 Euro, welches an Ort und Stelle zu zahlen ist. Das Bußgeld für den fehlenden Alkohol-Schnelltester wird nach einer Übergangsphase ab dem 1. November 2012 fällig.
Die neue Vorschrift ergibt sich aus der französischen Straßenverkehrsordnung (Code de la route) und gilt nicht nur für Franzosen, sondern auch für alle ausländischen Fahrzeugführer, die sich auf der Durchreise befinden.
Ausgenommen sind Krafträder mit einem Hubraum bis zu 50 ccm sowie Fahrzeuge, die mit einem sogenannten „Alcolock“ ausgerüstet sind.
Laut Recherchen der IHK Cottbus sind für Frankreich zugelassenen Alkoholtester in Deutschland erst im Spätsommer 2012 flächendeckend erhältlich. Frankreich-Fahrer sollten sich daher direkt nach Grenzübertritt z. B. an Tankstellen, in Supermärkten oder in Apotheken einen Schnelltester kaufen.
Diese Maßnahme ist Teil einer Kampagne der französischen Regierung gegen die hohen Opferzahlen bei Verkehrsunfällen.
Die IHK Cottbus weist darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2012 alle Autofahrer in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester benötigen. Dies betrifft Motorrad- und Pkw-Touristen aus Deutschland genauso wie berufsmäßige Lkw- und Busfahrer.
Mit Beginn Juli 2012 sind Kraftfahrzeugführer auf Frankreichs Straßen verpflichtet, ein unbenutztes und sofort einsatzbereites Gerät zur Messung des Atemalkohols mitzuführen. Die Testgeräte müssen gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein. Bei einer Verkehrskontrolle muss der Fahrer ein derartiges Alkoholmessgerät vorzeigen können.
Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld in Höhe von ca. 11 Euro, welches an Ort und Stelle zu zahlen ist. Das Bußgeld für den fehlenden Alkohol-Schnelltester wird nach einer Übergangsphase ab dem 1. November 2012 fällig.
Die neue Vorschrift ergibt sich aus der französischen Straßenverkehrsordnung (Code de la route) und gilt nicht nur für Franzosen, sondern auch für alle ausländischen Fahrzeugführer, die sich auf der Durchreise befinden.
Ausgenommen sind Krafträder mit einem Hubraum bis zu 50 ccm sowie Fahrzeuge, die mit einem sogenannten „Alcolock“ ausgerüstet sind.
Laut Recherchen der IHK Cottbus sind für Frankreich zugelassenen Alkoholtester in Deutschland erst im Spätsommer 2012 flächendeckend erhältlich. Frankreich-Fahrer sollten sich daher direkt nach Grenzübertritt z. B. an Tankstellen, in Supermärkten oder in Apotheken einen Schnelltester kaufen.
Diese Maßnahme ist Teil einer Kampagne der französischen Regierung gegen die hohen Opferzahlen bei Verkehrsunfällen.