An folgenden Standorten im Stadtgebiet Cottbus müssen bis zum 31. Oktober 2011 Bäume entfernt werden:
● Schmellwitzer Straße:
eine Linde (Baum Nr. 13; der erste Baum nördlich der Einmündung Thälmannstraße); Fällgrund: Befall durch Brandkrustenpilz, schneller Holzabbau; Herstellung der Verkehrssicherheit im Straßenraum
● Schmellwitzer Straße:
eine Linde (Baum Nr. 19; der dritte Baum nördlich der Einmündung Sibeliusstraße); Fällgrund: umfangreiche offene Anfahrschäden, Befall durch Schuppigen Porling, die Restwandstärke des gesunden Holzes ist zu gering; Herstellung der Verkehrssicherheit im Straßenraum
● Heidestraße:
eine Kiefer (vor dem Haus Nr. 5); Fällgrund: Schiefstand, Herstellung der Verkehrssicherheit im Straßenraum
● Klein Gaglower Straße:
eine Erle (unmittelbar südlich vom Haus Nr. 56, im Graben);
Fällgrund:
Wiederherstellung des Wasserabflusses im Entwässerungsgraben durch Entfernen des auf der Grabensohle stehenden Baumes
Alle zur Fällung vorgesehenen Bäume sind am Stamm mit grüner Farbe markiert.
Quelle: Stadt Cottbus
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