An folgenden Standorten im Stadtgebiet Cottbus müssen bis zum 31. Oktober 2011 Bäume entfernt werden:
● Schmellwitzer Straße:
eine Linde (Baum Nr. 13; der erste Baum nördlich der Einmündung Thälmannstraße); Fällgrund: Befall durch Brandkrustenpilz, schneller Holzabbau; Herstellung der Verkehrssicherheit im Straßenraum
● Schmellwitzer Straße:
eine Linde (Baum Nr. 19; der dritte Baum nördlich der Einmündung Sibeliusstraße); Fällgrund: umfangreiche offene Anfahrschäden, Befall durch Schuppigen Porling, die Restwandstärke des gesunden Holzes ist zu gering; Herstellung der Verkehrssicherheit im Straßenraum
● Heidestraße:
eine Kiefer (vor dem Haus Nr. 5); Fällgrund: Schiefstand, Herstellung der Verkehrssicherheit im Straßenraum
● Klein Gaglower Straße:
eine Erle (unmittelbar südlich vom Haus Nr. 56, im Graben);
Fällgrund:
Wiederherstellung des Wasserabflusses im Entwässerungsgraben durch Entfernen des auf der Grabensohle stehenden Baumes
Alle zur Fällung vorgesehenen Bäume sind am Stamm mit grüner Farbe markiert.
Quelle: Stadt Cottbus
LHC Cottbus will in Warnemünde die ersten Punkte holen
Nach der knappen Auftaktniederlage gegen Werder wollen die Handballer des LHC Cottbus am Samstag beim SV Warnemünde punkten. Anwurf ist...