Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einlagerung von Kohlendioxid (CO2) in den Boden erklärt die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm:
„Das Gesetz darf nicht zum Schnellschuss werden. Die Carbon Capture and Storage (CCS) Technologie birgt eine Vielzahl ungeklärter Fragen zu teilweise noch völlig unbekannten Risiken für Mensch und Umwelt. Gründlichkeit in der Erforschung muss deshalb Vorrang haben. Durch den übereilten Gesetzesentwurf liegt der Verdacht nahe, dass die Bundesregierung mit dessen schnellem Verabschieden in erster Linie Fördermittel aus der EU nach Deutschland holen will.
Sollte nun ein Ländervotum eingeführt werden, könnte die endgültige Haftung für Spätfolgen auf die zustimmenden Länder abgewälzt werden. Bisher ist die Haftungsgrundlage im Gesetzesentwurf völlig unzureichend. Nur 20 Jahre nach der Schließung einer Lagerstätte soll der Staat die Folgekosten tragen.
Besonders vom Land Brandenburg, das Vattenfall als Versuchsgebiet für CCS benutzen will, darf der Gesetzesentwurf keine Unterstützung bekommen. Das würde einem Schuss ins eigene Bein gleichen.
Die Bürgerinitiativen, die sich gegen die Kontamination ihrer Heimat und für die Bekanntmachung der Gefahren der Technologie einsetzten, müssen endlich gehört werden. Die Öffentlichkeit muss beteiligt werden. Auch eine mögliche finanzielle Entschädigung der betroffenen Kommunen, kann den dort lebenden Menschen keine lebenswerte Heimat ersetzen.“
Quelle: BürgerInnenbüro Cornelia Behm MdB
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