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NIEDERLAUSITZ aktuell

Reform der Jobcenter schnell verfassungsfest machen

17:44 Uhr | 27. März 2009
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„Die Reform der Jobcenter darf nicht weiter verschleppt werden. Wenn sich der Bundestag nicht einigt, droht in Berlin ein Chaos.“ Das sagte Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), heute anlässlich einer gut besuchten Konferenz zu den Ausführungsvorschriften (AV) Wohnen.
Weitere Forderung der Wohnungswirtschaft: Die generelle Anpassung der Regelsätze für Unterkunftskosten.
Mit der Konferenz solle der Dialog zwischen Wohnungsunternehmen, politischen Entscheidungsträgern und Jobcentern weiter verstärkt werden. „Ziel dabei ist, die Wohnraumversorgung von ALG II-Empfängern dauerhaft zu sichern“, erläuterte Burkardt. An der vom BBU ausgerichteten Konferenz nahmen Vorstände und Geschäftsführer von rund 80 Berliner Wohnungsunternehmen mit rund 300.000 Wohnungen sowie Sozialstaatssekretärin Dr. Petra Leuschner und Vertreter von sieben Berliner Jobcentern teil.

Zusammenlegung der Leistungen erfolgreich
Es habe sich bewährt, dass durch die Arbeitsmarktreformen die Verteilung der Arbeitslosen- und Unterkunftsleistungen in einer Hand konzentriert wurden. Hierdurch seien Zuständigkeiten klarer definiert, Bearbeitungszeiten verringert und Informationen konzentriert worden. Wenn der Bund diese Reform jetzt nicht verfassungsfest mache, müssten die Menschen bald wieder zu verschiedenen Ämtern. Burkardt: „Die chaotischen Zustände, die wir am Anfang der Umsetzung der Hartz-Reformen hatten, werden dann lächerlich erscheinen. Auf jeden Fall würden sich die Bearbeitungszeiten mit Sicherheit dramatisch verlängern.“
Zunahme der Mietschulden?
Burkardt warnte vor den möglichen Folgen einer Verschleppung der Reform: „Wenn sich die Bearbeitungszeiten weiter verlängern, kann das bei den Betroffenen zu Mietschulden führen. Mit ihrer Verzögerung nimmt die Politik in Kauf, dass Menschen in existenzielle Not geraten. Das ist sehr bedenklich.“
Weit überdurchschnittlicher Anteil von Transferleistungsbeziehern
Fast 18 Prozent der Berliner Bevölkerung seien auf ALG II angewiesen. Im bundesweiten Durchschnitt liege dieser Wert mit lediglich 8,4 Prozent deutlich niedriger. Allein in den Bezirken Neukölln und Mitte betreuten die Jobcenter rund 25 Prozent der Berliner Bedarfsgemeinschaften. Burkardt: „Was es hier bedeuten würde, die Verteilung von Arbeitslosen- und Unterkunftskostenleistungen wieder auf zwei unterschiedliche Organismen aufzuteilen, mag man sich kaum ausmalen.“
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

„Die Reform der Jobcenter darf nicht weiter verschleppt werden. Wenn sich der Bundestag nicht einigt, droht in Berlin ein Chaos.“ Das sagte Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), heute anlässlich einer gut besuchten Konferenz zu den Ausführungsvorschriften (AV) Wohnen.
Weitere Forderung der Wohnungswirtschaft: Die generelle Anpassung der Regelsätze für Unterkunftskosten.
Mit der Konferenz solle der Dialog zwischen Wohnungsunternehmen, politischen Entscheidungsträgern und Jobcentern weiter verstärkt werden. „Ziel dabei ist, die Wohnraumversorgung von ALG II-Empfängern dauerhaft zu sichern“, erläuterte Burkardt. An der vom BBU ausgerichteten Konferenz nahmen Vorstände und Geschäftsführer von rund 80 Berliner Wohnungsunternehmen mit rund 300.000 Wohnungen sowie Sozialstaatssekretärin Dr. Petra Leuschner und Vertreter von sieben Berliner Jobcentern teil.

Zusammenlegung der Leistungen erfolgreich
Es habe sich bewährt, dass durch die Arbeitsmarktreformen die Verteilung der Arbeitslosen- und Unterkunftsleistungen in einer Hand konzentriert wurden. Hierdurch seien Zuständigkeiten klarer definiert, Bearbeitungszeiten verringert und Informationen konzentriert worden. Wenn der Bund diese Reform jetzt nicht verfassungsfest mache, müssten die Menschen bald wieder zu verschiedenen Ämtern. Burkardt: „Die chaotischen Zustände, die wir am Anfang der Umsetzung der Hartz-Reformen hatten, werden dann lächerlich erscheinen. Auf jeden Fall würden sich die Bearbeitungszeiten mit Sicherheit dramatisch verlängern.“
Zunahme der Mietschulden?
Burkardt warnte vor den möglichen Folgen einer Verschleppung der Reform: „Wenn sich die Bearbeitungszeiten weiter verlängern, kann das bei den Betroffenen zu Mietschulden führen. Mit ihrer Verzögerung nimmt die Politik in Kauf, dass Menschen in existenzielle Not geraten. Das ist sehr bedenklich.“
Weit überdurchschnittlicher Anteil von Transferleistungsbeziehern
Fast 18 Prozent der Berliner Bevölkerung seien auf ALG II angewiesen. Im bundesweiten Durchschnitt liege dieser Wert mit lediglich 8,4 Prozent deutlich niedriger. Allein in den Bezirken Neukölln und Mitte betreuten die Jobcenter rund 25 Prozent der Berliner Bedarfsgemeinschaften. Burkardt: „Was es hier bedeuten würde, die Verteilung von Arbeitslosen- und Unterkunftskostenleistungen wieder auf zwei unterschiedliche Organismen aufzuteilen, mag man sich kaum ausmalen.“
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

„Die Reform der Jobcenter darf nicht weiter verschleppt werden. Wenn sich der Bundestag nicht einigt, droht in Berlin ein Chaos.“ Das sagte Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), heute anlässlich einer gut besuchten Konferenz zu den Ausführungsvorschriften (AV) Wohnen.
Weitere Forderung der Wohnungswirtschaft: Die generelle Anpassung der Regelsätze für Unterkunftskosten.
Mit der Konferenz solle der Dialog zwischen Wohnungsunternehmen, politischen Entscheidungsträgern und Jobcentern weiter verstärkt werden. „Ziel dabei ist, die Wohnraumversorgung von ALG II-Empfängern dauerhaft zu sichern“, erläuterte Burkardt. An der vom BBU ausgerichteten Konferenz nahmen Vorstände und Geschäftsführer von rund 80 Berliner Wohnungsunternehmen mit rund 300.000 Wohnungen sowie Sozialstaatssekretärin Dr. Petra Leuschner und Vertreter von sieben Berliner Jobcentern teil.

Zusammenlegung der Leistungen erfolgreich
Es habe sich bewährt, dass durch die Arbeitsmarktreformen die Verteilung der Arbeitslosen- und Unterkunftsleistungen in einer Hand konzentriert wurden. Hierdurch seien Zuständigkeiten klarer definiert, Bearbeitungszeiten verringert und Informationen konzentriert worden. Wenn der Bund diese Reform jetzt nicht verfassungsfest mache, müssten die Menschen bald wieder zu verschiedenen Ämtern. Burkardt: „Die chaotischen Zustände, die wir am Anfang der Umsetzung der Hartz-Reformen hatten, werden dann lächerlich erscheinen. Auf jeden Fall würden sich die Bearbeitungszeiten mit Sicherheit dramatisch verlängern.“
Zunahme der Mietschulden?
Burkardt warnte vor den möglichen Folgen einer Verschleppung der Reform: „Wenn sich die Bearbeitungszeiten weiter verlängern, kann das bei den Betroffenen zu Mietschulden führen. Mit ihrer Verzögerung nimmt die Politik in Kauf, dass Menschen in existenzielle Not geraten. Das ist sehr bedenklich.“
Weit überdurchschnittlicher Anteil von Transferleistungsbeziehern
Fast 18 Prozent der Berliner Bevölkerung seien auf ALG II angewiesen. Im bundesweiten Durchschnitt liege dieser Wert mit lediglich 8,4 Prozent deutlich niedriger. Allein in den Bezirken Neukölln und Mitte betreuten die Jobcenter rund 25 Prozent der Berliner Bedarfsgemeinschaften. Burkardt: „Was es hier bedeuten würde, die Verteilung von Arbeitslosen- und Unterkunftskostenleistungen wieder auf zwei unterschiedliche Organismen aufzuteilen, mag man sich kaum ausmalen.“
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

„Die Reform der Jobcenter darf nicht weiter verschleppt werden. Wenn sich der Bundestag nicht einigt, droht in Berlin ein Chaos.“ Das sagte Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), heute anlässlich einer gut besuchten Konferenz zu den Ausführungsvorschriften (AV) Wohnen.
Weitere Forderung der Wohnungswirtschaft: Die generelle Anpassung der Regelsätze für Unterkunftskosten.
Mit der Konferenz solle der Dialog zwischen Wohnungsunternehmen, politischen Entscheidungsträgern und Jobcentern weiter verstärkt werden. „Ziel dabei ist, die Wohnraumversorgung von ALG II-Empfängern dauerhaft zu sichern“, erläuterte Burkardt. An der vom BBU ausgerichteten Konferenz nahmen Vorstände und Geschäftsführer von rund 80 Berliner Wohnungsunternehmen mit rund 300.000 Wohnungen sowie Sozialstaatssekretärin Dr. Petra Leuschner und Vertreter von sieben Berliner Jobcentern teil.

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Zunahme der Mietschulden?
Burkardt warnte vor den möglichen Folgen einer Verschleppung der Reform: „Wenn sich die Bearbeitungszeiten weiter verlängern, kann das bei den Betroffenen zu Mietschulden führen. Mit ihrer Verzögerung nimmt die Politik in Kauf, dass Menschen in existenzielle Not geraten. Das ist sehr bedenklich.“
Weit überdurchschnittlicher Anteil von Transferleistungsbeziehern
Fast 18 Prozent der Berliner Bevölkerung seien auf ALG II angewiesen. Im bundesweiten Durchschnitt liege dieser Wert mit lediglich 8,4 Prozent deutlich niedriger. Allein in den Bezirken Neukölln und Mitte betreuten die Jobcenter rund 25 Prozent der Berliner Bedarfsgemeinschaften. Burkardt: „Was es hier bedeuten würde, die Verteilung von Arbeitslosen- und Unterkunftskostenleistungen wieder auf zwei unterschiedliche Organismen aufzuteilen, mag man sich kaum ausmalen.“
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Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

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