Schönbohm: Neue Staatsbürger aktiv am gesellschaftlichen Leben beteiligt
Im Land Brandenburg wurde im vergangenen Jahr 471 ausländischen Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung verliehen. Das ist die bisher höchste Zahl seit der Neuordnung des Einbürgerungsrechts im Jahre 1999. Im Vorjahr wurden 326 Personen eingebürgert. Innenminister Jörg Schönbohm bezeichnete die Entwicklung als Bestätigung der Einbürgerungspraxis, deren Ziel auch in Brandenburg eine aktive Teilnahme der neuen Mitbürger am gesellschaftlichen Leben sei. “Deshalb freue ich mich über diese Zahl von Neubürgerinnen und Neubürgern und heiße sie als nun vollständig gleichberechtigte Partner in unserer Mitte herzlich willkommen”, erklärte Schönbohm am Mittwoch in Potsdam. “Ich freue mich auch darauf, sie beim zweiten zentralen Einbürgerungsfest von Landtag und Landesregierung am 22. Juni 2008 in Potsdam persönlich zu begrüßen”, fügte der Minister hinzu.
Die Eingebürgerten stammen aus insgesamt 67 Staaten. Zahlenmäßig ist die Gruppe der polnischen Staatsangehörigen mit 65 Personen am stärksten, gefolgt von Staatsangehörigen der Ukraine (62), der Russischen Föderation (48), der Türkei (22), Rumäniens (17) und Afghanistans (15). Im Verhältnis zu den westlichen Bundesländern und Berlin ist die Zahl der Einbürgerungen wegen des geringen Ausländeranteils in Brandenburg von nur 1,83 % nach wie vor niedrig. Dennoch ist deutlich erkennbar, dass das Interesse am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zugenommen hat.
Einbürgerungsanträge werden im Land Brandenburg von den 14 Landkreisen, vier kreisfreien Städten und den Städten Eisenhüttenstadt und Schwedt/Oder nach umfassender persönlicher Beratung der Interessenten entgegengenommen, zum größten Teil jedoch vom Ministerium des Innern entschieden. Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einbürgerung gehören unter anderem ein achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, ein ausreichendes Einkommen bzw. ein nachgewiesen unverschuldeter Bezug von Sozialleistungen, grundsätzlich die Straffreiheit sowie mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache. Seit einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im August 2007 legen die Neubürger unmittelbar vor der Aushändigung der Einbürgungsurkunde ein feierliches Bekenntnis ab, mit dem sie sich verpflichten, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten und alles zu unterlassen, was ihr schaden könnte.
Um zu gewährleisten, dass die Antragsteller mit den in ihrer Wahlheimat geltenden Lebensgrundlagen vertraut sind, verlangt das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz ab dem 1. September 2008 Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland, wozu künftig freiwillige Einbürgerungskurse angeboten werden. Der Nachweis der Kenntnisse wird über einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest erfolgen. Dafür wurden jetzt im Auftrag des Bundesinnenministeriums durch das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) an der Berliner Humboldt-Universität insgesamt 330 Fragen erarbeitet. Aus den drei Bereichen “Leben in der Demokratie”, “Geschichte und Verantwortung” sowie “Mensch und Gesellschaft” werden jeweils 33 Fragen für den beliebig wiederholbaren Test ausgewählt.
Schönbohm begrüßte ausdrücklich die neue Regelung: “Eine Einbürgerung kann es selbstverständlich nicht ohne erkennbare Hinwendung zum neuen Heimatland geben. Die Entwicklung der Zahlen zeigt jedoch auch in Brandenburg, dass die Forderung eines eigenen Beitrags für das Leben in Deutschland keine versagende Hürde ist, sondern unsere neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger in ihren Integrationsbemühungen unterstützt und damit letztlich dem gedeihlichen Zusammenleben aller Menschen in unserer Gesellschaft dient. Kenntnisse von der neuen Heimat sind dabei eine wertvolle, unverzichtbare Hilfe.”
Quelle: Ministerium des Innern
Abbildung © Christian “VisualBeo” Horvat (wikipedia.org,), Creative-Commons-Lizenz
Schönbohm: Neue Staatsbürger aktiv am gesellschaftlichen Leben beteiligt
Im Land Brandenburg wurde im vergangenen Jahr 471 ausländischen Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung verliehen. Das ist die bisher höchste Zahl seit der Neuordnung des Einbürgerungsrechts im Jahre 1999. Im Vorjahr wurden 326 Personen eingebürgert. Innenminister Jörg Schönbohm bezeichnete die Entwicklung als Bestätigung der Einbürgerungspraxis, deren Ziel auch in Brandenburg eine aktive Teilnahme der neuen Mitbürger am gesellschaftlichen Leben sei. “Deshalb freue ich mich über diese Zahl von Neubürgerinnen und Neubürgern und heiße sie als nun vollständig gleichberechtigte Partner in unserer Mitte herzlich willkommen”, erklärte Schönbohm am Mittwoch in Potsdam. “Ich freue mich auch darauf, sie beim zweiten zentralen Einbürgerungsfest von Landtag und Landesregierung am 22. Juni 2008 in Potsdam persönlich zu begrüßen”, fügte der Minister hinzu.
Die Eingebürgerten stammen aus insgesamt 67 Staaten. Zahlenmäßig ist die Gruppe der polnischen Staatsangehörigen mit 65 Personen am stärksten, gefolgt von Staatsangehörigen der Ukraine (62), der Russischen Föderation (48), der Türkei (22), Rumäniens (17) und Afghanistans (15). Im Verhältnis zu den westlichen Bundesländern und Berlin ist die Zahl der Einbürgerungen wegen des geringen Ausländeranteils in Brandenburg von nur 1,83 % nach wie vor niedrig. Dennoch ist deutlich erkennbar, dass das Interesse am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zugenommen hat.
Einbürgerungsanträge werden im Land Brandenburg von den 14 Landkreisen, vier kreisfreien Städten und den Städten Eisenhüttenstadt und Schwedt/Oder nach umfassender persönlicher Beratung der Interessenten entgegengenommen, zum größten Teil jedoch vom Ministerium des Innern entschieden. Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einbürgerung gehören unter anderem ein achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, ein ausreichendes Einkommen bzw. ein nachgewiesen unverschuldeter Bezug von Sozialleistungen, grundsätzlich die Straffreiheit sowie mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache. Seit einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im August 2007 legen die Neubürger unmittelbar vor der Aushändigung der Einbürgungsurkunde ein feierliches Bekenntnis ab, mit dem sie sich verpflichten, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten und alles zu unterlassen, was ihr schaden könnte.
Um zu gewährleisten, dass die Antragsteller mit den in ihrer Wahlheimat geltenden Lebensgrundlagen vertraut sind, verlangt das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz ab dem 1. September 2008 Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland, wozu künftig freiwillige Einbürgerungskurse angeboten werden. Der Nachweis der Kenntnisse wird über einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest erfolgen. Dafür wurden jetzt im Auftrag des Bundesinnenministeriums durch das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) an der Berliner Humboldt-Universität insgesamt 330 Fragen erarbeitet. Aus den drei Bereichen “Leben in der Demokratie”, “Geschichte und Verantwortung” sowie “Mensch und Gesellschaft” werden jeweils 33 Fragen für den beliebig wiederholbaren Test ausgewählt.
Schönbohm begrüßte ausdrücklich die neue Regelung: “Eine Einbürgerung kann es selbstverständlich nicht ohne erkennbare Hinwendung zum neuen Heimatland geben. Die Entwicklung der Zahlen zeigt jedoch auch in Brandenburg, dass die Forderung eines eigenen Beitrags für das Leben in Deutschland keine versagende Hürde ist, sondern unsere neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger in ihren Integrationsbemühungen unterstützt und damit letztlich dem gedeihlichen Zusammenleben aller Menschen in unserer Gesellschaft dient. Kenntnisse von der neuen Heimat sind dabei eine wertvolle, unverzichtbare Hilfe.”
Quelle: Ministerium des Innern
Abbildung © Christian “VisualBeo” Horvat (wikipedia.org,), Creative-Commons-Lizenz