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Brandenburg erhält landesweites Auskunftsregister für Meldedaten

16:07 Uhr | 27. Mai 2008
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In Brandenburg wird künftig ein landesweites elektronisches Meldedatenauskunftsregister für Behörden und Bürger eingerichtet. Das Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung in Potsdam die erforderlichen Rechtsgrundlagen und brachte eine Änderung des Brandenburgischen Meldegesetzes auf den Weg. Innenminister Jörg Schönbohm sprach von einer wichtigen Erleichterung insbesondere für Polizei und Justiz, aber auch für die Arbeit anderer Behörden.
Schönbohm führte als Beispiele für die Notwendigkeit des Registers Einsätze von Feuerwehren und Polizei an. Diese seien in vielen Notsituationen wie Wohnungsbränden und anderen Hilfseinsätzen, aber auch bei Fahndungen auf schnelle Datenauskünfte angewiesen. Der Innenminister betonte: „In solchen Fällen müssen rund um die Uhr überall die Daten der Einwohner verfügbar sein, weil sie für sofortige Hilfe und Ermittlungen vor Ort notwendig sind“.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Meldegesetzes soll neben dem Service für Behörden die landesweite elektronische Meldedatenauskunft gegen Gebühr auch Bürgern und Unternehmen im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist dabei jeweils die Angabe einiger Daten zur Person und eines früheren Wohnorts, mit denen eine eindeutige Identifizierung möglich wird. Das Auskunftsregister mit den aktuellen Daten aller 198 kommunalen Melderegister ermöglicht Tag und Nacht den Online-Abruf von Daten, die zentral beim Landesbetrieb für Datenverarbeitung und IT-Serviceaufgaben vorliegen.
Quelle: Staatskanzlei

In Brandenburg wird künftig ein landesweites elektronisches Meldedatenauskunftsregister für Behörden und Bürger eingerichtet. Das Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung in Potsdam die erforderlichen Rechtsgrundlagen und brachte eine Änderung des Brandenburgischen Meldegesetzes auf den Weg. Innenminister Jörg Schönbohm sprach von einer wichtigen Erleichterung insbesondere für Polizei und Justiz, aber auch für die Arbeit anderer Behörden.
Schönbohm führte als Beispiele für die Notwendigkeit des Registers Einsätze von Feuerwehren und Polizei an. Diese seien in vielen Notsituationen wie Wohnungsbränden und anderen Hilfseinsätzen, aber auch bei Fahndungen auf schnelle Datenauskünfte angewiesen. Der Innenminister betonte: „In solchen Fällen müssen rund um die Uhr überall die Daten der Einwohner verfügbar sein, weil sie für sofortige Hilfe und Ermittlungen vor Ort notwendig sind“.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Meldegesetzes soll neben dem Service für Behörden die landesweite elektronische Meldedatenauskunft gegen Gebühr auch Bürgern und Unternehmen im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist dabei jeweils die Angabe einiger Daten zur Person und eines früheren Wohnorts, mit denen eine eindeutige Identifizierung möglich wird. Das Auskunftsregister mit den aktuellen Daten aller 198 kommunalen Melderegister ermöglicht Tag und Nacht den Online-Abruf von Daten, die zentral beim Landesbetrieb für Datenverarbeitung und IT-Serviceaufgaben vorliegen.
Quelle: Staatskanzlei

In Brandenburg wird künftig ein landesweites elektronisches Meldedatenauskunftsregister für Behörden und Bürger eingerichtet. Das Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung in Potsdam die erforderlichen Rechtsgrundlagen und brachte eine Änderung des Brandenburgischen Meldegesetzes auf den Weg. Innenminister Jörg Schönbohm sprach von einer wichtigen Erleichterung insbesondere für Polizei und Justiz, aber auch für die Arbeit anderer Behörden.
Schönbohm führte als Beispiele für die Notwendigkeit des Registers Einsätze von Feuerwehren und Polizei an. Diese seien in vielen Notsituationen wie Wohnungsbränden und anderen Hilfseinsätzen, aber auch bei Fahndungen auf schnelle Datenauskünfte angewiesen. Der Innenminister betonte: „In solchen Fällen müssen rund um die Uhr überall die Daten der Einwohner verfügbar sein, weil sie für sofortige Hilfe und Ermittlungen vor Ort notwendig sind“.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Meldegesetzes soll neben dem Service für Behörden die landesweite elektronische Meldedatenauskunft gegen Gebühr auch Bürgern und Unternehmen im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist dabei jeweils die Angabe einiger Daten zur Person und eines früheren Wohnorts, mit denen eine eindeutige Identifizierung möglich wird. Das Auskunftsregister mit den aktuellen Daten aller 198 kommunalen Melderegister ermöglicht Tag und Nacht den Online-Abruf von Daten, die zentral beim Landesbetrieb für Datenverarbeitung und IT-Serviceaufgaben vorliegen.
Quelle: Staatskanzlei

In Brandenburg wird künftig ein landesweites elektronisches Meldedatenauskunftsregister für Behörden und Bürger eingerichtet. Das Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung in Potsdam die erforderlichen Rechtsgrundlagen und brachte eine Änderung des Brandenburgischen Meldegesetzes auf den Weg. Innenminister Jörg Schönbohm sprach von einer wichtigen Erleichterung insbesondere für Polizei und Justiz, aber auch für die Arbeit anderer Behörden.
Schönbohm führte als Beispiele für die Notwendigkeit des Registers Einsätze von Feuerwehren und Polizei an. Diese seien in vielen Notsituationen wie Wohnungsbränden und anderen Hilfseinsätzen, aber auch bei Fahndungen auf schnelle Datenauskünfte angewiesen. Der Innenminister betonte: „In solchen Fällen müssen rund um die Uhr überall die Daten der Einwohner verfügbar sein, weil sie für sofortige Hilfe und Ermittlungen vor Ort notwendig sind“.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Meldegesetzes soll neben dem Service für Behörden die landesweite elektronische Meldedatenauskunft gegen Gebühr auch Bürgern und Unternehmen im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist dabei jeweils die Angabe einiger Daten zur Person und eines früheren Wohnorts, mit denen eine eindeutige Identifizierung möglich wird. Das Auskunftsregister mit den aktuellen Daten aller 198 kommunalen Melderegister ermöglicht Tag und Nacht den Online-Abruf von Daten, die zentral beim Landesbetrieb für Datenverarbeitung und IT-Serviceaufgaben vorliegen.
Quelle: Staatskanzlei

In Brandenburg wird künftig ein landesweites elektronisches Meldedatenauskunftsregister für Behörden und Bürger eingerichtet. Das Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung in Potsdam die erforderlichen Rechtsgrundlagen und brachte eine Änderung des Brandenburgischen Meldegesetzes auf den Weg. Innenminister Jörg Schönbohm sprach von einer wichtigen Erleichterung insbesondere für Polizei und Justiz, aber auch für die Arbeit anderer Behörden.
Schönbohm führte als Beispiele für die Notwendigkeit des Registers Einsätze von Feuerwehren und Polizei an. Diese seien in vielen Notsituationen wie Wohnungsbränden und anderen Hilfseinsätzen, aber auch bei Fahndungen auf schnelle Datenauskünfte angewiesen. Der Innenminister betonte: „In solchen Fällen müssen rund um die Uhr überall die Daten der Einwohner verfügbar sein, weil sie für sofortige Hilfe und Ermittlungen vor Ort notwendig sind“.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Meldegesetzes soll neben dem Service für Behörden die landesweite elektronische Meldedatenauskunft gegen Gebühr auch Bürgern und Unternehmen im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist dabei jeweils die Angabe einiger Daten zur Person und eines früheren Wohnorts, mit denen eine eindeutige Identifizierung möglich wird. Das Auskunftsregister mit den aktuellen Daten aller 198 kommunalen Melderegister ermöglicht Tag und Nacht den Online-Abruf von Daten, die zentral beim Landesbetrieb für Datenverarbeitung und IT-Serviceaufgaben vorliegen.
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Schönbohm führte als Beispiele für die Notwendigkeit des Registers Einsätze von Feuerwehren und Polizei an. Diese seien in vielen Notsituationen wie Wohnungsbränden und anderen Hilfseinsätzen, aber auch bei Fahndungen auf schnelle Datenauskünfte angewiesen. Der Innenminister betonte: „In solchen Fällen müssen rund um die Uhr überall die Daten der Einwohner verfügbar sein, weil sie für sofortige Hilfe und Ermittlungen vor Ort notwendig sind“.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Meldegesetzes soll neben dem Service für Behörden die landesweite elektronische Meldedatenauskunft gegen Gebühr auch Bürgern und Unternehmen im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist dabei jeweils die Angabe einiger Daten zur Person und eines früheren Wohnorts, mit denen eine eindeutige Identifizierung möglich wird. Das Auskunftsregister mit den aktuellen Daten aller 198 kommunalen Melderegister ermöglicht Tag und Nacht den Online-Abruf von Daten, die zentral beim Landesbetrieb für Datenverarbeitung und IT-Serviceaufgaben vorliegen.
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