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Corona WarnApp in Deutschland verfügbar

6:37 Uhr | 16. Juni 2020
Corona WarnApp in Deutschland verfügbar

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Ab heute ist die Corona-Warn-App in Deutschland für Apple vefügbar und sowohl für Apple als auch Android-Smartphones herunterladbar. Sie soll dabei helfen, Infektionsketten schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warnsystem. Die App informiert Nutzer, wenn Kontakt mit nachweislich Corona-positiv getesteten Personen bestand. „Sie schützt uns und unsere Mitmenschen und unsere Privatsphäre.“ heißt es von der Bundesregierung.

Die Corona-Warn-App nutzt die Bluetooth-Low-Energy-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App installiert haben. Die Mobilgeräte „merken“ sich Begegnungen, wenn die vom Robert-Koch-Institut (RKI) festgelegten Kriterien, insbesondere zu Abstand und Zeit, erfüllt sind. Dann tauschen die Geräte untereinander Zufallscodes aus. Werden Personen, die die App nutzen, positiv auf das Coronavirus getestet, können sie freiwillig andere Nutzer darüber informieren. Dann werden die Zufallscodes des Infizierten allen Personen zur Verfügung gestellt, die die Corona-Warn-App aktiv nutzen. Wenn die App installiert ist, prüft sie, ob die Nutzerin/der Nutzer Corona-positiv getestete Personen getroffen hat. Falls das der Fall ist, zeigt die App eine Warnung an. Absolute Transparenz, hohe IT-Sicherheit sowie umfassender Datenschutz und größtmögliche Barrierefreiheit sind wesentliche Merkmale der App. Der Bundesregierung ist es wichtig, dass alle Bürger wissen: Die Nutzung der App ist freiwillig.

Die „Corona-Warn-App“ ist ein Projekt im Auftrag der Bundesregierung und wird vom RKI herausgegeben. Basierend auf einer dezentralen Softwarearchitektur, haben Deutsche Telekom und SAP die Anwendung entwickelt. Die Fraunhofer-Gesellschaft und das Helmholtz-Zentrum CISPA standen den Unternehmen dabei zur Seite. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik waren von Beginn an an der Entwicklung der Corona-Warn-App beteiligt, sodass die Anwendung die notwendigen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet. Erstmalig und in dieser Form auch einmalig war die breite Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Entwicklung dieser App. Im Sinne einer maximalen Transparenz wurden alle Bestandteile und Codes der App auf der OpenSource-Plattform github veröffentlicht. Darüber hinaus wurde die Community auch zur aktiven Gestaltung und Kritik an den Entwürfen eingeladen. Insgesamt gab es hier bereits knapp eine halbe Million Views.

Weitere Informationen zur App:

(laut Bundesregierung)

Anteckungsrisiko erkennen

Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob Kontakt mit einer infizierten Person bestand und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. 

Wie funktioniert und was kann die Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App hilft, Infektionsketten schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warnsystem. Die App informiert uns, wenn wir Kontakt mit nachweislich Corona-positiv getesteten Personen hatten. Sie schützt uns und unsere Mitmenschen und unsere Privatsphäre.

Wie funktioniert die Corona-Warn-App?

Die Corona-Warn-App nutzt die Bluetooth-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App installiert haben. Die Smartphones „merken“ sich Begegnungen, wenn die vom RKI festgelegten Kriterien zu Abstand und Zeit erfüllt sind. Dann tauschen die Geräte untereinander Zufallscodes aus. Werden Personen, die die App nutzen, positiv auf das Coronavirus getestet, können sie freiwillig andere Nutzer darüber informieren. Dann werden die Zufallscodes des Infizierten allen Personen zur Verfügung gestellt, die die Corona-Warn-App nutzen. Wenn Sie die App installiert haben, prüft diese für Sie, ob Sie die Corona-positiv getestete Person getroffen haben. Diese Prüfung findet nur auf Ihrem Smartphone statt. Falls die Prüfung positiv ist, zeigt Ihnen die App eine Warnung an. Zu keinem Zeitpunkt erlaubt dieses Verfahren Rückschlüsse auf Sie oder Ihren Standort.

Bin ich verpflichtet, die Corona-Warn-App zu installieren?

Nein. Sie entscheiden selbst, ob Sie die App nutzen wollen. Die Nutzung der Corona-Warn-App ist freiwillig und dient Ihrem persönlichen Schutz, sowie dem Schutz Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ziel der Corona-Warn-App ist es, Corona-Infektionsketten schnell zu erkennen und zu unterbrechen. Alle Nutzer sollen zuverlässig und zeitnah über Begegnungen mit Corona-positiv getesteten Personen, die die App nutzen, und damit über eine mögliche Übertragung des Virus informiert werden. So können Sie sich rasch freiwillig isolieren und testen lassen und zu einer Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen. Sie können die App jederzeit löschen. Damit werden auch alle von der App gespeicherten Informationen gelöscht.

Warum sollte ich die Corona-Warn-App nutzen?

Sie tragen damit aktiv zur Eindämmung der Pandemie bei. Je schneller Corona-positiv getestete Personen und ihre Kontaktpersonen informiert werden, desto weniger kann sich das Virus verbreiten. Die App hilft Ihnen also, sich selbst, Ihre Familie, Ihre Freunde und Ihr gesamtes Umfeld zu schützen. Ohne diese technische Hilfe müssten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter jeden Fall persönlich verfolgen. Das ist sehr zeitintensiv und oft ist es gar nicht möglich, alle Kontaktpersonen zu finden: Denn wer erinnert sich schon an jeden Menschen, den man getroffen hat? Die Corona-Warn-App löst diese Probleme.

Wer steht hinter der Corona-Warn-App?

Die Corona-Warn-App ist ein Projekt im Auftrag der Bundesregierung. Basierend auf einer dezentralen Softwarearchitektur haben die Unternehmen Deutsche Telekom und SAP die Anwendung entwickelt. Die Fraunhofer-Gesellschaft und das Helmholtz-Zentrum CISPA standen hierbei beratend zur Seite.  Um die notwendigen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, wurden das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit eingebunden. Das Robert Koch-Institut nimmt bei der Corona-Warn-App eine Doppelrolle ein: es leistet einen fachlichen Beitrag bei der Ausgestaltung der App und ist als Herausgeber auch dafür verantwortlich, die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit sorgfältig zu prüfen.

Wann warnt die Corona-Warn-App tatsächlich?

Sie erhalten keine Echtzeitwarnung, wenn Sie sich näher als zwei Meter einer Corona-positiv getesteten Person nähern. Eine Reaktion in Echtzeit darf die Lösung aus Gründen des Datenschutzes nicht ermöglichen. Dadurch würde die Identität einer Corona-positiv getesteten Person festgestellt und entsprechende Schutzrechte verletzt. Das eigene Smartphone hat keine Informationen darüber, wer infiziert ist. Es weiß lediglich, dass es in der Nähe eines anderen Smartphones war, auf dem ein verifiziertes positives Testergebnis hinterlegt wurde. Ob ein positives Testergebnis geteilt wird oder nicht, entscheidet grundsätzlich jede Person für sich. Wir streben einen automatisierten Prozess an, bei dem das Ergebnis „Test positiv“, sobald es vorliegt und die Person sich aktiv authentifiziert hat, auf das Smartphone übertragen werden kann. Jede Person, die die App nutzt, muss aber immer erst selbst durch eine manuelle Bedienung mittels eines „Schiebeschalters“ in der App auf „positiv“ schalten. Ein solcher automatisierter Prozess ist heute noch nicht bei allen Testlaboren möglich. Dort, wo ein automatisierter Prozess noch nicht möglich ist, gibt es einen manuellen Prozess durch den Anruf bei einer Freischalt-Hotline zur Positivmeldung inklusive Verifikation des Testergebnisses.

Wie werden Datensicherheit und Datenschutz bei der Corona-Warn-App gewährleistet?

Der Schutz Ihrer Privatsphäre hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Deshalb wurde bei der Entwicklung der Corona-Warn-App sichergestellt, dass sie den hohen deutschen Datenschutz-Anforderungen entspricht. Um die notwendigen Anforderungen zu gewährleisten, sind sowohl der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Beginn an in die Entwicklung der Corona-Warn-App eingebunden. Das BSI unterstützt die Entwicklung der App im Hinblick auf Fragen zur IT-Sicherheit. So prüfte das BSI bereits im Entwicklungsprozess laufend die von den Entwicklungsteams zur Verfügung gestellten Versionen der App sowie der zugehörigen Infrastruktur und berät hinsichtlich des zu erstellenden Sicherheitskonzepts. Zusätzlich wurde der komplette Quellcode, auf dem die App basiert, öffentlich zugänglich gemacht. So können unabhängige Fachleute der Zivilgesellschaft sich jederzeit an der Entwicklung und Verbesserung der App beteiligen und sie auf Schwachstellen kontrollieren.

Welche personenbezogenen Daten speichert die Corona-Warn-App?

Ihre Daten sind jederzeit sicher. Wenn Sie die App nutzen, bleiben Sie jederzeit anonym. Wenn Sie sich in der App anmelden, müssen Sie keine persönlichen Daten (wie E-Mail-Adresse und Name) angeben. Die dezentrale Datenspeicherung auf den Geräten selbst sowie die vollumfängliche Pseudonymisierung garantieren ein Höchstmaß an Datenschutz. Alle Daten – beispielsweise zu Begegnungen mit anderen die App nutzenden Personen – werden verschlüsselt und ausschließlich auf dem eigenen Smartphone gespeichert. Es werden kurzlebige Zufallscodes von anderen Smartphones, auf denen die App installiert ist, gespeichert, wennn dabei die epidemiologischen Kriterien des RKI nach Nähe und Dauer der Begegnung erfüllt sind. Im Falle einer Infektion können dann freiwillig die eigenen Zufalls-Codes freigegeben werden, welche es anderen App-Nutzerinnen und Nutzern erlauben, dass auf ihren Smartphones ihr Risiko berechnet wird. Mit diesen Daten und den lokal gespeicherten Daten ist es der App bzw. dem Smartphone (nicht aber dem Server) möglich, einen Kontakt mit einer Corona-positiv getesteten Person zu erkennen und entsprechend zu warnen. Daten, die eine Person identifizierbar machen, insbesondere Positionsdaten, werden nicht ausgelesen, verwendet oder gespeichert. Sichergestellt ist: Eine Corona-positiv getestete Person erfährt nicht, welche Personen, mit denen eine Begegnung stattgefunden hat, informiert werden. Kontaktpersonen erhalten keine Informationen über die Corona-positiv getestete Person. Ein Missbrauch der Meldung des Infektionsstatus soll durch technische und organisatorische Maßnahmen verhindert werden. Weder die Bundesregierung, noch das Robert Koch-Institut, noch andere Personen, die die App nutzen oder die Betreiber der App-Stores können erkennen, ob Sie selbst eine Ansteckung mit Corona melden oder ob Sie mit einer Corona-positiv getesteten Person Kontakt hatten.

Wird mein Lohn fortgezahlt, wenn ich wegen einer Warnung durch die App zu Hause bleibe?

Die alleinige Warnung durch die App ist hierfür nicht ausreichend, sondern dient als Hinweis, um Kontakt zum Gesundheitswesen aufzunehmen. Wenn Sie durch die App gewarnt werden, sollten Sie ärztliches Fachpersonal kontaktieren und das weitere Vorgehen abklären. Wenn Sie positiv auf Corona getestet werden, können Sie eine Krankschreibung erhalten und haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ordnet das Gesundheitsamt eine Quarantäne für Sie an, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter. Ihr Arbeitgeber wird dafür wiederum vom Gesundheitsamt entschädigt.

Reicht die Warnung „Erhöhtes Risiko“ der Corona-Warn-App als Krankschreibung oder als Anordnung der Quarantäne?

Der Hinweis „Erhöhtes Risiko“ der Corona-Warn-App informiert den Nutzer allein darüber, dass aufgrund der Nähe und der Dauer einer Begegnung mit einer Person, die über die App ein positives Testergebnis gemeldet hat, ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht und empfiehlt dem Nutzer die telefonische Kontaktaufnahme mit seinem Hausarzt, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 oder dem Gesundheitsamt. Die Entscheidung über eine Krankschreibung oder die Anordnung einer häuslichen Absonderung (Quarantäne) trifft der behandelnde Arzt bzw. das zuständige Gesundheitsamt nach einer entsprechenden eigenen Einschätzung.

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