Die Daten für den Bezug von Sozialleistungen im Kalenderjahr 2015 wurden der Finanzverwaltung von der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Verfügung gestellt. Zwischenzeitlich hat die Finanzverwaltung die Datenübermittlung bestätigt und damit für den Druck der Leistungsnachweise durch die BA freigegeben. Mit der Druckaufbereitung der Leistungsnachweise wurde begonnen. Der Versand an die Kunden erfolgt kontinuierlich in den kommenden Tagen.
Mit Hilfe dieser Leistungsnachweise wird von den Finanzämtern ein besonderer Steuersatz ermittelt, insbesondere dann, wenn im zurückliegenden Jahr beispielsweise Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld) bezogen wurden.
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Quelle: Bundesagentur für Arbeit
















