Verbraucherzentrale rät, Verträge prüfen zu lassen
Ein Eberswalder Fitnessstudio verlangte von seinen Mitgliedern 39 Euro bei Kündigung und Vertragsauflösung. Da Gebühren für Kündigungen gesetzlich nicht zulässig sind, mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) das Studio erfolgreich ab. Es verpflichtete sich, künftig auf die 39 Euro zu verzichten.
„Fitnessstudios dürfen keine Bearbeitungsentgelte für Kündigungen verlangen“, erklärt Juristin Dunja Neukamp von der VZB. „Wer eine solche Klausel in seinem Vertrag findet, sollte nicht zahlen und die Beratung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.“
Auch weitere Probleme mit Fitnessstudioverträgen sind der Verbraucherschützerin bekannt. „Kürzlich hat eine Fitnessstudiokette einen ´Umweltbeitrag` erfunden, um seine Studios grüner zu gestalten. Die Krux an der Sache: Das Unternehmen hat nicht auf die Zustimmung seiner Mitglieder gewartet, sondern den Beitrag ungefragt vom Konto abgebucht.“
Oft tauchen auch Schwierigkeiten auf, wenn Verbraucher ihren Vertrag außerordentlich, d.h. vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, kündigen wollen. So betreute die VZB einen Fall, in dem ein Fitnessstudiomitglied ein Attest über eine dauerhafte Sportuntauglichkeit nachweisen konnte. „Sein Fitnessstudio wollte ihn nicht vorzeitig aus seinem Vertrag entlassen, obwohl ärztlich bescheinigt war, dass der Verbraucher die Leistungen des Fitnessstudios nicht weiterhin würde nutzen können“, so Neukamp.
In solchen Fällen wird die VZB aktiv: Sie prüft regelmäßig Verträge und mahnt Unternehmen bei unzulässigen Klauseln ab. Geben die Unternehmen eine Unterlassungserklärung ab, verpflichten sie sich damit, die abgemahnte Klausel nicht mehr zu verwenden und sich nicht mehr auf sie zu berufen, wie im Fall der 39-Euro-Kündigungspauschale geschehen.
Wer Probleme mit seinem Fitnessstudio hat, kann sich beraten lassen:
- in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine ,
- am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
- per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Wenn Sie mehr wissen wollen zur Wahl des richtigen Fitnessstudios und worauf Sie beim Vertragsabschluss achten müssen, hilft unser Ratgeber Fitnessstudios: Auswahl und Vertrag .
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.