Die Arbeitsagenturen und Jobcenter sind Heiligabend und Silvester nicht geöffnet – Arbeitslosmeldungen können ohne Nachteile nachgeholt werden
Die Agentur für Arbeit Cottbus, die Jobcenter der kreisfreien Stadt Cottbus sowie der Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald bleiben am 24. und 31. Dezember 2015 geschlossen.
Die Regelung gilt für alle Standorte. Das sind die Hauptagentur in Cottbus und die Geschäftsstellen in Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Forst, Guben, Herzberg, Königs Wusterhausen, Lauchhammer, Luckau, Lübben, Lübbenau, Senftenberg, Spremberg und Wildau.
Für Personen, die sich am 24.12.2015 arbeitslos melden müssen, entstehen keine leistungsrechtlichen Nachteile, wenn sie sich am Montag, 28.12.2015, melden.
Für den 31.12.2015 gilt diese Regelung auch, soweit die Meldung am Montag, 04.01.2016, nachgeholt wird.
Quelle: Agentur für Arbeit Cottbus