Mit der Inkraftsetzung der Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) durch Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger wurde ein neues Förderinstrument der EU in den Ländern Brandenburg und Berlin eingeführt.
Vogelsänger: „Bereits im Vorfeld war das Interesse an der Förderung innovativer Projekte zu praxisrelevanten Problemen im Land groß. Hier soll die EIP-Richtlinie bei der Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis helfen. Dabei ist es das erklärte Ziel, die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu stärken und gleichzeitig die Kriterien der Nachhaltigkeit zu erfüllen.“
Drei Etappen bis zum Ziel
Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine gut strukturierte Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis sowie mit anderen Akteuren in einer operationellen Gruppe zu organisieren. Dabei sind im Wesentlichen drei Etappen der Bearbeitung einzuhalten. Als erstes sind die relevanten Probleme in den Praxisbetrieben herauszuarbeiten und genau zu analysieren. Erst im zweiten Schritt kann dann nach einer wissenschaftlichen Lösung für das erkannte und beschriebene Problem gesucht werden. Gefördert wird die Erarbeitung innovativer Lösungen. Im dritten Schritt ist die Einführung dieser innovativen Lösungsansätze in die landwirtschaftliche Praxis zu begleiten. Die Ergebnisse sind im Netzwerk der Europäischen Innovationspartnerschaft zu veröffentlichen. So können sie einem großen Nutzerkreis zur Verfügung gestellt werden. Die Aufwendungen für diese projektgebundene Arbeit werden zu 50 bis 100 Prozent erstattet.
Durch diese Herangehensweise ist eine konsequente Einbindung der landwirtschaftlichen Betriebe garantiert. Wir gehen davon aus, dass die landwirtschaftlichen Unternehmen die Analyse der praxisrelevanten Probleme, die dringend einer Lösung bedürfen, aktiv unterstützen. Deshalb ist es wichtig, dass sich Praxisbetriebe in operationelle Gruppen einbringen, die Suche nach kompetenten Partnern aus der Wissenschaft aktiv begleiten und mit den Akteuren der operationellen Gruppe während der Bearbeitung im Dialog bleiben. Nur so kann erwartet werden, dass die Beteiligten auch das Interesse an einer zügigen Umsetzung der Ergebnisse im Auge behalten.
Dem ersten Aufruf zur Einreichung von Anträgen sind bis zum 15. Oktober zwölf Antragsteller gefolgt.
Für die Antragsrunde 2016 wurde die Einreichungsfrist verlängert. Nunmehr können bis
zum 31. Mai 2016
Anträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden. In 2016 steht ein Budget von acht Millionen Euro für neue EIP-Projekte zur Verfügung.
Zur Unterstützung der Projektvorbereitung und der Antragstellung, sowie zur Begleitung der Projektarbeit in den operationellen Gruppen steht in Brandenburg und Berlin ein Innovationsdienstleister (gsub Berlin, [email protected], Telefon: 030/ 28 40 93 30) zur Verfügung. Potenzielle Antragsteller sollten bis zum 31. Januar 2016 den Innovationsdienstleister kontaktiert und mindestens eine Ideenskizze eingereicht haben. Nur über diesen konsequenten Ansatz in der Vorbereitung lässt sich eine gute Beratung sichern und der Aufwand der Antragstellung begrenzen.
Zur Auswertung der ersten Erfahrungen und zur Unterstützung der Antragsteller wird am 14. Januar 2016 eine Informationsveranstaltung in der ILB durchgeführt.
Die Richtlinie und weitere aktuelle Informationen zu EIP sind auf http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.396812.de eingestellt.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft