Am vergangenen Freitag ist im Bundestag ein neues Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet worden. Demnach ist die geschäftsmäßige Sterbehilfe zukünftig untersagt.
„Ich begrüße die Entscheidung des Bundestags, dass die organisierte Sterbehilfe zukünftig verboten ist“ so Kammerpräsident Dr. Udo Wolter. „Wir Ärzte haben den Hippokratischen Eid geschworen, demnach sollen wir Krankheiten heilen, Leiden lindern, Sterbende begleiten und nicht töten. Durch die schmerzlindernde Sterbebegleitung bis hin zur terminalen Sedierung haben wir bereits jetzt zahlreiche Möglichkeiten, unheilbar kranken Patienten ein würdiges Sterben zu ermöglichen. Es kann nicht sein, dass wir mit einem Giftbecher in der Tasche zu den Patienten gehen sollen. Das verabschiedete Gesetz schützt Arzt und Patient vor übereilter, unüberlegter Willkür“ so Dr. Wolter weiter. Auch der Vizepräsident der Landesärztekammer, Prof. Dr. Ulrich Schwantes äußert sich zu dem neuen Gesetz: „Durch das nunmehr verabschiedete Gesetz zur Sterbehilfe ist sowohl eine restriktive Überregulierung als auch eine völlige Freigabe nach niederländischem Vorbild vermieden worden. Uns Ärzten ist unverändert auferlegt, verantwortungsvoll unsere Patienten im Sterbeprozess zu begleiten. Sie vertrauen sich uns an. Dem müssen wir uns im ärztlichen Alltag würdig erweisen.“ Vorstandsmitglied Dipl.-Med- Sigrid Schwark sagt: „Keine gewerbsmäßige Sterbehilfe und kein Töten auf Verlangen sind klare Aussagen. Die gesamte Thematik ist zu komplex, um klare, eindeutige gesetzliche Regeln zu schaffen. Es sind somit keine `regelhaften Erleichterungen`zum Töten von Patienten geschaffen worden, keine `Anleitungen` zur Hilfe zum Suizidwunsch eines Patienten.“ Vorstandsmitglied Dr. Hanjo Pohle beurteilt die Entscheidung des Bundestags folgendermaßen: „Der Kernaussage in dem neu beschlossenen Gesetz zur Sterbehilfe, dass es ein Verbot der wiederholten, geschäftsmäßigen Hilfe für Sterbewillige geben soll, ist sicher aus ärztlicher Sicht zuzustimmen. Auch der Umstand der Straffreit für Menschen, die im Einzelfall und selbstlos beim Suizid helfen, ist zu begrüßen. Aber für uns Ärzte, welche Sterbehilfe in besonderen, ausgewählten Fällen im Sinne des Wohles und des Willens der Patienten in Erwägung ziehen, bleibt es bei einer unklaren Rechtslage. Vor allem für Palliativmediziner, die denkbar wiederholt Sterbewilligen auf deren Wunsch hin Medikamente zur Verfügung stellen, auch wenn dies nicht aus Gewinnabsicht geschieht, kann es rechtlich eng werden, da das Kriterium der Geschäftsmäßigkeit möglicherweise erfüllt wird. Dann wird solch eine Gewissensentscheidung des Arztes zum Offizialdelikt und muss bei Kenntnis verfolgt werden, auch ohne Strafanzeige. Wenn 140 Rechtsgelehrte vor einer Kriminalisierung von Ärzten warnen, dann ist dieses Gesetz alles andere als harmlos und klar formuliert, sondern eher das Gegenteil. In dem vielleicht höchst sensibelsten Bereich des Arzt- Patient-Verhältnis, dem Sterbeprozess auf Wunsch des Patienten, werden Patienten und Ärzte wieder einmal von der Politik alleingelassen, denn auch die Mehrzahl der befragten Patienten hätten sich eine liberalere Lösung gewünscht. Dieses Gesetz hätte man besser machen können.“ Dr. Renate Schuster, ebenfalls Vorstandsmitglied der Landesärztekammer Brandenburg stimmt der gesetzlichen Neuregelung zu. Allerdings stören sie die seit Freitag kursierenden Kommentare zu diesem Gesetz. „Wieso soll das Gesetz Ärztinnen und Ärzte kriminalisieren? Mit dieser Äußerung wird allen Ärzten unterstellt, dass sie regelhaft assistierten Suizid vornehmen, das sollte man entschieden zurückweisen“ so Dr. Schuster. Bei Verstoß gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz drohen Ärzten zukünftig bis zu drei Jahre Haft, nämlich dann, wenn einem Sterbewilligen geschäftsmäßig ein tödliches Medikament verabreicht wird.
Quelle: Landesärztekammer Brandenburg |
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