Brandenburgs Agrar- und Umweltstaatssekretär Dietmar Schulze und der Präsident der Brandenburger Notarkammer, Dietmar Böhmer, unterschreiben heute eine Vereinbarung mit den Notarkammern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg, die eine elektronische Abfrage beim Landesumweltamt Brandenburg ermöglicht, ob ein veräußertes Grundstück dem Vorkaufsrecht nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz unterliegt. Diese Vereinbarung trägt zur Verfahrensbeschleunigung sowie zu mehr Bürgernähe bei.
Dieses gemeinsame Verwaltungshandeln gibt es zwar schon seit drei Jahren. Neu ist aber, dass nunmehr die Notarkammern aller Anrainer-Bundesländer diese Verwaltungsvereinbarung unterschrieben haben, um an dem hochmodernen Verfahren teilhaben zu können. Über einen gesicherten Zugang auf der Homepage der Brandenburger Notarkammer kann sich ein Notar in kurzer Zeit die Auskunft einholen, ob das in Frage stehende Grundstück in einem Naturschutzgebiet liegt. Denn nur in solchen Fällen ist eine Fach-Prüfung erforderlich, ob das Vorkaufsrecht des Landes wirklich ausgeübt wird. Hatte es vor Jahren noch Wochen gedauert, diese Auskunft zu erhalten, minimiert sich der Zeitaufwand jetzt bei rund 98 Prozent aller Grundstücksverkäufe in Brandenburg nur noch auf wenige Minuten.
Das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium und die Staatskanzlei Brandenburg begrüßen diese Entwicklung vom einstigen Verfahrenshemmnis zu einem Musterfall des e-Goverment. Sogar die Bundesnotarkammer prüft die Empfehlung einer bundesweiten Anwendung des brandenburgischen Modells.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Brandenburgs Agrar- und Umweltstaatssekretär Dietmar Schulze und der Präsident der Brandenburger Notarkammer, Dietmar Böhmer, unterschreiben heute eine Vereinbarung mit den Notarkammern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg, die eine elektronische Abfrage beim Landesumweltamt Brandenburg ermöglicht, ob ein veräußertes Grundstück dem Vorkaufsrecht nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz unterliegt. Diese Vereinbarung trägt zur Verfahrensbeschleunigung sowie zu mehr Bürgernähe bei.
Dieses gemeinsame Verwaltungshandeln gibt es zwar schon seit drei Jahren. Neu ist aber, dass nunmehr die Notarkammern aller Anrainer-Bundesländer diese Verwaltungsvereinbarung unterschrieben haben, um an dem hochmodernen Verfahren teilhaben zu können. Über einen gesicherten Zugang auf der Homepage der Brandenburger Notarkammer kann sich ein Notar in kurzer Zeit die Auskunft einholen, ob das in Frage stehende Grundstück in einem Naturschutzgebiet liegt. Denn nur in solchen Fällen ist eine Fach-Prüfung erforderlich, ob das Vorkaufsrecht des Landes wirklich ausgeübt wird. Hatte es vor Jahren noch Wochen gedauert, diese Auskunft zu erhalten, minimiert sich der Zeitaufwand jetzt bei rund 98 Prozent aller Grundstücksverkäufe in Brandenburg nur noch auf wenige Minuten.
Das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium und die Staatskanzlei Brandenburg begrüßen diese Entwicklung vom einstigen Verfahrenshemmnis zu einem Musterfall des e-Goverment. Sogar die Bundesnotarkammer prüft die Empfehlung einer bundesweiten Anwendung des brandenburgischen Modells.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz