Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm, hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung beim BKA-Gesetz begrüßt. „Jetzt gibt es gute Chancen, schnell zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen”, erklärte Schönbohm heute in Berlin. Das Gesetz sei wichtig für die Sicherheit des Landes und seiner Bürger. Er sei zuversichtlich, dass es noch vor Weihnachten zu einem Ergebnis kommen werde, sagte der IMK-Vorsitzende.
Zuvor hatte der Bundesrat das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz vorläufig gestoppt und auch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses mehrheitlich abgelehnt. Brandenburg hatte dabei sowohl der Anrufung des Vermittlungsausschusses als auch dem Gesetz selbst zugestimmt. Schönbohm hatte vor dem Bundesrat betont, Bundestag und Bundesrat hätten sich bereits 2006 für eine Grundgesetzänderung mit Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes bei der Terrorismusbekämpfung ausgesprochen.
Der Entwurf des BKA-Gesetzes entspreche auch den Forderungen der Innenministerkonferenz, die notwendigen technischen Voraussetzungen bei der Überwachung der Nutzung der modernen Kommunikations- und Speicherungstechnologien zur Abwehr terroristischer Gefahren zu schaffen. „Hier hat es – über alle Parteigrenzen hinweg- ein hohes Maß an Übereinstimmung gegeben. Wir brauchen das BKA-Gesetz”, sagte der Minister.
Quelle: Ministerium des Innern
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm, hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung beim BKA-Gesetz begrüßt. „Jetzt gibt es gute Chancen, schnell zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen”, erklärte Schönbohm heute in Berlin. Das Gesetz sei wichtig für die Sicherheit des Landes und seiner Bürger. Er sei zuversichtlich, dass es noch vor Weihnachten zu einem Ergebnis kommen werde, sagte der IMK-Vorsitzende.
Zuvor hatte der Bundesrat das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz vorläufig gestoppt und auch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses mehrheitlich abgelehnt. Brandenburg hatte dabei sowohl der Anrufung des Vermittlungsausschusses als auch dem Gesetz selbst zugestimmt. Schönbohm hatte vor dem Bundesrat betont, Bundestag und Bundesrat hätten sich bereits 2006 für eine Grundgesetzänderung mit Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes bei der Terrorismusbekämpfung ausgesprochen.
Der Entwurf des BKA-Gesetzes entspreche auch den Forderungen der Innenministerkonferenz, die notwendigen technischen Voraussetzungen bei der Überwachung der Nutzung der modernen Kommunikations- und Speicherungstechnologien zur Abwehr terroristischer Gefahren zu schaffen. „Hier hat es – über alle Parteigrenzen hinweg- ein hohes Maß an Übereinstimmung gegeben. Wir brauchen das BKA-Gesetz”, sagte der Minister.
Quelle: Ministerium des Innern