Rund 25,1 Millionen Euro wird das Land in diesem Jahr Brandenburger Krankenhäusern für die Wiederbeschaffung von Einrichtungsgegenständen, moderne Medizin- sowie Labortechnik und für kleinere Baumaßnahmen zur Verfügung stellen. Der entsprechenden, von Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler einge-brachten Verordnung stimmte das Kabinett heute zu.
Die sogenannte Pauschalförderung, die im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Millionen Euro erhöht wurde, erhalten die im Landeskrankenhausplan aufgenommenen 50 Krankenhäu-ser mit ihren 62 Standorten. „Die Leistungsfähigkeit unserer Krankenhäuser soll sich auch in dieser Förderung widerspiegeln“, sagte Ziegler und verwies darauf, dass bei der Vertei-lung der Mittel an die Krankenhäuser leistungsabhängige Faktoren von Jahr zu Jahr stärker Berücksichtigung fänden.
Die Bemessung der pauschalen Fördermittel richtet sich nach der Versorgungsstufe des Krankenhauses (Schwerpunktversorgung, Regelversorgung, Grundversorgung), der Zahl der aufgestellten und nach dem Krankenhausplan bedarfsnotwendigen Betten und zunehmend auch nach der Leistungsstärke der Krankenhäuser. Dabei geht es sowohl um klinikspezifische Fallzahlen als auch um den klinikspezifischen Case-Mix-Index (hier findet der Schweregrad aller behandelten Fälle Berücksichtigung) die deutlich stärker in den Vordergrund treten.
Während im Jahr 2006 nur 30 Prozent der verteilten Mittel auf leistungsorientierte Para-meter ausgerichtet waren – 70 Prozent wurden nach Bettenzahlen bemessen – werden in diesem Jahr bereits 50 Prozent der Fördersumme anhand der tatsächlichen Leistungsstärke der medizinischen Einrichtungen ausgereicht.
Ziegler machte außerdem deutlich, dass die schrittweise Umstellung auf leistungsorientierte Bemessungsgrundlagen für die Pauschalförderung eine harmonische Angleichung sichert, durch die den Belangen der Krankenhäuser – soweit wie möglich – Rechnung getragen wird. So sei vorgesehen, dass kein Krankenhaus weniger als 95 Prozent des Vorjahresbetrages aber auch keine Einrichtung mehr als 115 Prozent der letztjährigen Fördersumme erhalten soll.
Den Krankenhausträgern waren schon im Juli 50 Prozent der Vorjahresförderung zur Verfügung gestellt worden. Mit der Verabschiedung der Pauschalförderung für 2008 durch das Kabinett kann die Restsumme nun bis zum Jahresende ausgereicht werden.
Quelle: Staatskanzlei
Rund 25,1 Millionen Euro wird das Land in diesem Jahr Brandenburger Krankenhäusern für die Wiederbeschaffung von Einrichtungsgegenständen, moderne Medizin- sowie Labortechnik und für kleinere Baumaßnahmen zur Verfügung stellen. Der entsprechenden, von Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler einge-brachten Verordnung stimmte das Kabinett heute zu.
Die sogenannte Pauschalförderung, die im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Millionen Euro erhöht wurde, erhalten die im Landeskrankenhausplan aufgenommenen 50 Krankenhäu-ser mit ihren 62 Standorten. „Die Leistungsfähigkeit unserer Krankenhäuser soll sich auch in dieser Förderung widerspiegeln“, sagte Ziegler und verwies darauf, dass bei der Vertei-lung der Mittel an die Krankenhäuser leistungsabhängige Faktoren von Jahr zu Jahr stärker Berücksichtigung fänden.
Die Bemessung der pauschalen Fördermittel richtet sich nach der Versorgungsstufe des Krankenhauses (Schwerpunktversorgung, Regelversorgung, Grundversorgung), der Zahl der aufgestellten und nach dem Krankenhausplan bedarfsnotwendigen Betten und zunehmend auch nach der Leistungsstärke der Krankenhäuser. Dabei geht es sowohl um klinikspezifische Fallzahlen als auch um den klinikspezifischen Case-Mix-Index (hier findet der Schweregrad aller behandelten Fälle Berücksichtigung) die deutlich stärker in den Vordergrund treten.
Während im Jahr 2006 nur 30 Prozent der verteilten Mittel auf leistungsorientierte Para-meter ausgerichtet waren – 70 Prozent wurden nach Bettenzahlen bemessen – werden in diesem Jahr bereits 50 Prozent der Fördersumme anhand der tatsächlichen Leistungsstärke der medizinischen Einrichtungen ausgereicht.
Ziegler machte außerdem deutlich, dass die schrittweise Umstellung auf leistungsorientierte Bemessungsgrundlagen für die Pauschalförderung eine harmonische Angleichung sichert, durch die den Belangen der Krankenhäuser – soweit wie möglich – Rechnung getragen wird. So sei vorgesehen, dass kein Krankenhaus weniger als 95 Prozent des Vorjahresbetrages aber auch keine Einrichtung mehr als 115 Prozent der letztjährigen Fördersumme erhalten soll.
Den Krankenhausträgern waren schon im Juli 50 Prozent der Vorjahresförderung zur Verfügung gestellt worden. Mit der Verabschiedung der Pauschalförderung für 2008 durch das Kabinett kann die Restsumme nun bis zum Jahresende ausgereicht werden.
Quelle: Staatskanzlei