Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler hat am Dienstag Eckpunkte für den künftigen Nichtrauchendenschutz in Brandenburg vorgestellt. Das Gesundheitsministerium reagiere damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli, mit dem die Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot für Hotels, Gaststätten und Diskotheken der Bundesländer Berlin und Baden-Württemberg für nicht verfassungskonform erklärt wurden. Das brandenburgische Nichtrauchendenschutzgesetz vom 18. Dezember 2007 enthalte vergleichbare Regelungen, so dass auch hier Anpassungsbedarf an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bestehe, unterstrich die Ministerin.
Ministerin Ziegler sagte bei der Vorstellung der Eckpunkte in Potsdam, Brandenburg strebe möglichst deckungsgleiche Regelungen insbesondere mit Berlin, aber auch den anderen Bundesländern an. Bereits bei der Vorlage des ersten Nichtrauchendenschutzgesetzes habe sich der Landesgesetzgeber für ein Konzept mit Ausnahmeregelungen unter anderem in der Gastronomie entschieden. „Es kann daher nur darum gehen, die bestehenden Ausnahmeregelungen für Hotels, Gaststätten und Diskotheken um die vom Bundesverfassungsgericht für eine Übergangszeit aufgestellten Regelungen für die getränkegeprägte Kleingastronomie und für Diskotheken zu ergänzen“, stellte die Ministerin klar.
Konkret soll sich die künftige brandenburgische Lösung eng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anlehnen, erläuterte Ministerin Ziegler. Das Rauchen in der Gastronomie soll demnach ausnahmsweise dann erlaubt sein, wenn die Gastfläche weniger als 75 Quadratmeter beträgt, kein abgetrennter Nebenraum zur Verfügung steht, keine zubereiteten Speisen ausgegeben werden, Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben und die jeweilige Lokalität im Eingangsbereich deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist.
Für Diskotheken soll demnach die bisherige Regelung für Nebenräume gelten. Zusätzlich muss aber sichergestellt sein, dass Personen unter 18 Jahren der Zutritt zur Gesamtdiskothek verwehrt ist und in dem Nebenraum keine Tanzfläche vorhanden ist.
Ziegler fügte hinzu, sie habe bereits Gespräche mit Verbänden und Gewerkschaften zu den Neuregelungen geführt. In wenigen Wochen werde der Gesetzentwurf vorliegen. Sie hoffe dann auf eine zügige Entscheidung des Gesetzgebers, so dass wieder Rechtssicherheit besteht.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Foto © Hendrike (wikipedia.org)
Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler hat am Dienstag Eckpunkte für den künftigen Nichtrauchendenschutz in Brandenburg vorgestellt. Das Gesundheitsministerium reagiere damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli, mit dem die Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot für Hotels, Gaststätten und Diskotheken der Bundesländer Berlin und Baden-Württemberg für nicht verfassungskonform erklärt wurden. Das brandenburgische Nichtrauchendenschutzgesetz vom 18. Dezember 2007 enthalte vergleichbare Regelungen, so dass auch hier Anpassungsbedarf an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bestehe, unterstrich die Ministerin.
Ministerin Ziegler sagte bei der Vorstellung der Eckpunkte in Potsdam, Brandenburg strebe möglichst deckungsgleiche Regelungen insbesondere mit Berlin, aber auch den anderen Bundesländern an. Bereits bei der Vorlage des ersten Nichtrauchendenschutzgesetzes habe sich der Landesgesetzgeber für ein Konzept mit Ausnahmeregelungen unter anderem in der Gastronomie entschieden. „Es kann daher nur darum gehen, die bestehenden Ausnahmeregelungen für Hotels, Gaststätten und Diskotheken um die vom Bundesverfassungsgericht für eine Übergangszeit aufgestellten Regelungen für die getränkegeprägte Kleingastronomie und für Diskotheken zu ergänzen“, stellte die Ministerin klar.
Konkret soll sich die künftige brandenburgische Lösung eng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anlehnen, erläuterte Ministerin Ziegler. Das Rauchen in der Gastronomie soll demnach ausnahmsweise dann erlaubt sein, wenn die Gastfläche weniger als 75 Quadratmeter beträgt, kein abgetrennter Nebenraum zur Verfügung steht, keine zubereiteten Speisen ausgegeben werden, Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben und die jeweilige Lokalität im Eingangsbereich deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist.
Für Diskotheken soll demnach die bisherige Regelung für Nebenräume gelten. Zusätzlich muss aber sichergestellt sein, dass Personen unter 18 Jahren der Zutritt zur Gesamtdiskothek verwehrt ist und in dem Nebenraum keine Tanzfläche vorhanden ist.
Ziegler fügte hinzu, sie habe bereits Gespräche mit Verbänden und Gewerkschaften zu den Neuregelungen geführt. In wenigen Wochen werde der Gesetzentwurf vorliegen. Sie hoffe dann auf eine zügige Entscheidung des Gesetzgebers, so dass wieder Rechtssicherheit besteht.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Foto © Hendrike (wikipedia.org)
Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler hat am Dienstag Eckpunkte für den künftigen Nichtrauchendenschutz in Brandenburg vorgestellt. Das Gesundheitsministerium reagiere damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli, mit dem die Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot für Hotels, Gaststätten und Diskotheken der Bundesländer Berlin und Baden-Württemberg für nicht verfassungskonform erklärt wurden. Das brandenburgische Nichtrauchendenschutzgesetz vom 18. Dezember 2007 enthalte vergleichbare Regelungen, so dass auch hier Anpassungsbedarf an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bestehe, unterstrich die Ministerin.
Ministerin Ziegler sagte bei der Vorstellung der Eckpunkte in Potsdam, Brandenburg strebe möglichst deckungsgleiche Regelungen insbesondere mit Berlin, aber auch den anderen Bundesländern an. Bereits bei der Vorlage des ersten Nichtrauchendenschutzgesetzes habe sich der Landesgesetzgeber für ein Konzept mit Ausnahmeregelungen unter anderem in der Gastronomie entschieden. „Es kann daher nur darum gehen, die bestehenden Ausnahmeregelungen für Hotels, Gaststätten und Diskotheken um die vom Bundesverfassungsgericht für eine Übergangszeit aufgestellten Regelungen für die getränkegeprägte Kleingastronomie und für Diskotheken zu ergänzen“, stellte die Ministerin klar.
Konkret soll sich die künftige brandenburgische Lösung eng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anlehnen, erläuterte Ministerin Ziegler. Das Rauchen in der Gastronomie soll demnach ausnahmsweise dann erlaubt sein, wenn die Gastfläche weniger als 75 Quadratmeter beträgt, kein abgetrennter Nebenraum zur Verfügung steht, keine zubereiteten Speisen ausgegeben werden, Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben und die jeweilige Lokalität im Eingangsbereich deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist.
Für Diskotheken soll demnach die bisherige Regelung für Nebenräume gelten. Zusätzlich muss aber sichergestellt sein, dass Personen unter 18 Jahren der Zutritt zur Gesamtdiskothek verwehrt ist und in dem Nebenraum keine Tanzfläche vorhanden ist.
Ziegler fügte hinzu, sie habe bereits Gespräche mit Verbänden und Gewerkschaften zu den Neuregelungen geführt. In wenigen Wochen werde der Gesetzentwurf vorliegen. Sie hoffe dann auf eine zügige Entscheidung des Gesetzgebers, so dass wieder Rechtssicherheit besteht.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Foto © Hendrike (wikipedia.org)
Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler hat am Dienstag Eckpunkte für den künftigen Nichtrauchendenschutz in Brandenburg vorgestellt. Das Gesundheitsministerium reagiere damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli, mit dem die Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot für Hotels, Gaststätten und Diskotheken der Bundesländer Berlin und Baden-Württemberg für nicht verfassungskonform erklärt wurden. Das brandenburgische Nichtrauchendenschutzgesetz vom 18. Dezember 2007 enthalte vergleichbare Regelungen, so dass auch hier Anpassungsbedarf an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bestehe, unterstrich die Ministerin.
Ministerin Ziegler sagte bei der Vorstellung der Eckpunkte in Potsdam, Brandenburg strebe möglichst deckungsgleiche Regelungen insbesondere mit Berlin, aber auch den anderen Bundesländern an. Bereits bei der Vorlage des ersten Nichtrauchendenschutzgesetzes habe sich der Landesgesetzgeber für ein Konzept mit Ausnahmeregelungen unter anderem in der Gastronomie entschieden. „Es kann daher nur darum gehen, die bestehenden Ausnahmeregelungen für Hotels, Gaststätten und Diskotheken um die vom Bundesverfassungsgericht für eine Übergangszeit aufgestellten Regelungen für die getränkegeprägte Kleingastronomie und für Diskotheken zu ergänzen“, stellte die Ministerin klar.
Konkret soll sich die künftige brandenburgische Lösung eng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anlehnen, erläuterte Ministerin Ziegler. Das Rauchen in der Gastronomie soll demnach ausnahmsweise dann erlaubt sein, wenn die Gastfläche weniger als 75 Quadratmeter beträgt, kein abgetrennter Nebenraum zur Verfügung steht, keine zubereiteten Speisen ausgegeben werden, Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben und die jeweilige Lokalität im Eingangsbereich deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist.
Für Diskotheken soll demnach die bisherige Regelung für Nebenräume gelten. Zusätzlich muss aber sichergestellt sein, dass Personen unter 18 Jahren der Zutritt zur Gesamtdiskothek verwehrt ist und in dem Nebenraum keine Tanzfläche vorhanden ist.
Ziegler fügte hinzu, sie habe bereits Gespräche mit Verbänden und Gewerkschaften zu den Neuregelungen geführt. In wenigen Wochen werde der Gesetzentwurf vorliegen. Sie hoffe dann auf eine zügige Entscheidung des Gesetzgebers, so dass wieder Rechtssicherheit besteht.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
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