• Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB
Donnerstag, 15. Mai 2025
NIEDERLAUSITZ aktuell
No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
No Result
View All Result
NIEDERLAUSITZ aktuell

Augen auf beim Geschenkekauf. Kein generelles Umtauschrecht im Einzelhandel

11:43 Uhr | 21. Dezember 2013
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilen

„Es gibt kein generelles Umtauschrecht für im Einzelhandel erworbene Produkte. Nur weil Farbe oder Größe nicht stimmen oder ein Geschenk nicht gefällt, müssen Händler die Ware nicht zurücknehmen. Wer mangelfreie Ware umtauschen möchte, ist auf die Kulanz der Händler angewiesen“, sagt Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Anders sieht es bei Online-Geschäften aus: Da sich das Produkt bei einer Online-Bestellung nicht wie im Geschäft überprüfen lässt, können Verbraucherinnen und Verbraucher die Ware innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgeben – auch wenn sie völlig in Ordnung ist.
Viele lokale Händler bieten ihren Kunden über das Gesetz hinaus ein freiwilliges Umtauschrecht. Der Anspruch besteht aber nur, wenn er vorher vereinbart wurde. Eine vom Händler unterschriebene Anmerkung auf der Rechnung oder dem Kassenzettel oder ein Foto eines Aushangs macht das vereinbarte Umtauschrecht beweisbar. Da diese Leistung freiwillig ist, bestimmt der Händler die Regeln. Auch ob Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld zurückerhalten oder nur einen Gutschein oder ob der Umtausch nur gegen Vorlage des Kassenbons erfolgt, kann der Händler festlegen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vorher informieren, damit es nicht nachher Ärger gibt“, so Tack.
Beim Online-Kauf können Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In manchen Fällen ist das Widerrufsrecht jedoch ausgeschlossen: Wurden verderbliche Waren bestellt, Artikel auf Kundenwunsch angefertigt oder eine Dienstleistung in den Bereichen Unterbringung, Beförderung und Freizeitgestaltung bestellt, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Generell gilt: Kauf auf Rechnung ist besser als Vorauskasse. Denn so manches angebliche Schnäppchen kann sich im Nachhinein als Betrug entpuppen. Niemals sollten Zahlungsdaten oder Passwörter über ungesicherte WLAN-Netze gesendet werden. Diese könnten leicht abgefangen und von Kriminellen missbraucht werden. „Wenn es um das Bezahlen geht, sollte auf eine verschlüsselte Verbindung geachtet werden“, sagte die Ministerin. Diese ist leicht an der Buchstabenfolge „https“ im Eingabefeld des Internet-Browsers sowie an einem Vorhängeschloss-Symbol zu erkennen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten laut Tack genau prüfen, ob es sich um einen seriösen Händler handelt. Ein seriöser Online-Shop muss ein Impressum mit dem Namen des Inhabers oder Geschäftsführers anbieten, Kontaktdaten und eine vollständige Postadresse dürfen nicht fehlen. Anderenfalls haben Verbraucherinnen und Verbraucher später keinen Ansprechpartner für Gewährleistung und Garantie.
Denn, reißt der Riemen der neuen Tasche, gibt die Spielekonsole nach kurzer Zeit den Geist auf oder sind schon beim Auspacken Kratzer auf dem Display des neuen Tablets haben Verbraucherinnen und Verbraucher, egal ob sie online oder offline einkaufen, gesetzliche Gewährleistungsrechte. Käuferinnen und Käufer können verlangen, dass der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt oder einwandfreie Ersatzware ausgehändigt wird. Ist dies nicht möglich oder verweigern Händler ihre Mitwirkung, kann die Ware zurückgegeben und das Geld zurückgefordert oder der Kaufpreis gemindert werden. Der Kassenbon dient dabei zur Beweiserleichterung und hilft, Ansprüche unproblematisch einzufordern. Originalverpackungen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zwingend aufbewahren, da die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unabhängig davon sind, in welcher Verpackung ein Produkt zurück gebracht wird.
Darüber hinaus kann der Händler oder Hersteller auch freiwillig eine Garantie bieten. Diese besteht grundsätzlich neben den Gewährleistungsrechten. Ihr Umfang ist individuell. „Für Gewährleistungsrechte ist immer der Händler der erste Ansprechpartner. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht vom Händler an den Hersteller verweisen lassen“, so Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Foto: Wikipedia, CC 3.0 Lizenz

„Es gibt kein generelles Umtauschrecht für im Einzelhandel erworbene Produkte. Nur weil Farbe oder Größe nicht stimmen oder ein Geschenk nicht gefällt, müssen Händler die Ware nicht zurücknehmen. Wer mangelfreie Ware umtauschen möchte, ist auf die Kulanz der Händler angewiesen“, sagt Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Anders sieht es bei Online-Geschäften aus: Da sich das Produkt bei einer Online-Bestellung nicht wie im Geschäft überprüfen lässt, können Verbraucherinnen und Verbraucher die Ware innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgeben – auch wenn sie völlig in Ordnung ist.
Viele lokale Händler bieten ihren Kunden über das Gesetz hinaus ein freiwilliges Umtauschrecht. Der Anspruch besteht aber nur, wenn er vorher vereinbart wurde. Eine vom Händler unterschriebene Anmerkung auf der Rechnung oder dem Kassenzettel oder ein Foto eines Aushangs macht das vereinbarte Umtauschrecht beweisbar. Da diese Leistung freiwillig ist, bestimmt der Händler die Regeln. Auch ob Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld zurückerhalten oder nur einen Gutschein oder ob der Umtausch nur gegen Vorlage des Kassenbons erfolgt, kann der Händler festlegen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vorher informieren, damit es nicht nachher Ärger gibt“, so Tack.
Beim Online-Kauf können Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In manchen Fällen ist das Widerrufsrecht jedoch ausgeschlossen: Wurden verderbliche Waren bestellt, Artikel auf Kundenwunsch angefertigt oder eine Dienstleistung in den Bereichen Unterbringung, Beförderung und Freizeitgestaltung bestellt, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Generell gilt: Kauf auf Rechnung ist besser als Vorauskasse. Denn so manches angebliche Schnäppchen kann sich im Nachhinein als Betrug entpuppen. Niemals sollten Zahlungsdaten oder Passwörter über ungesicherte WLAN-Netze gesendet werden. Diese könnten leicht abgefangen und von Kriminellen missbraucht werden. „Wenn es um das Bezahlen geht, sollte auf eine verschlüsselte Verbindung geachtet werden“, sagte die Ministerin. Diese ist leicht an der Buchstabenfolge „https“ im Eingabefeld des Internet-Browsers sowie an einem Vorhängeschloss-Symbol zu erkennen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten laut Tack genau prüfen, ob es sich um einen seriösen Händler handelt. Ein seriöser Online-Shop muss ein Impressum mit dem Namen des Inhabers oder Geschäftsführers anbieten, Kontaktdaten und eine vollständige Postadresse dürfen nicht fehlen. Anderenfalls haben Verbraucherinnen und Verbraucher später keinen Ansprechpartner für Gewährleistung und Garantie.
Denn, reißt der Riemen der neuen Tasche, gibt die Spielekonsole nach kurzer Zeit den Geist auf oder sind schon beim Auspacken Kratzer auf dem Display des neuen Tablets haben Verbraucherinnen und Verbraucher, egal ob sie online oder offline einkaufen, gesetzliche Gewährleistungsrechte. Käuferinnen und Käufer können verlangen, dass der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt oder einwandfreie Ersatzware ausgehändigt wird. Ist dies nicht möglich oder verweigern Händler ihre Mitwirkung, kann die Ware zurückgegeben und das Geld zurückgefordert oder der Kaufpreis gemindert werden. Der Kassenbon dient dabei zur Beweiserleichterung und hilft, Ansprüche unproblematisch einzufordern. Originalverpackungen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zwingend aufbewahren, da die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unabhängig davon sind, in welcher Verpackung ein Produkt zurück gebracht wird.
Darüber hinaus kann der Händler oder Hersteller auch freiwillig eine Garantie bieten. Diese besteht grundsätzlich neben den Gewährleistungsrechten. Ihr Umfang ist individuell. „Für Gewährleistungsrechte ist immer der Händler der erste Ansprechpartner. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht vom Händler an den Hersteller verweisen lassen“, so Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Foto: Wikipedia, CC 3.0 Lizenz

„Es gibt kein generelles Umtauschrecht für im Einzelhandel erworbene Produkte. Nur weil Farbe oder Größe nicht stimmen oder ein Geschenk nicht gefällt, müssen Händler die Ware nicht zurücknehmen. Wer mangelfreie Ware umtauschen möchte, ist auf die Kulanz der Händler angewiesen“, sagt Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Anders sieht es bei Online-Geschäften aus: Da sich das Produkt bei einer Online-Bestellung nicht wie im Geschäft überprüfen lässt, können Verbraucherinnen und Verbraucher die Ware innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgeben – auch wenn sie völlig in Ordnung ist.
Viele lokale Händler bieten ihren Kunden über das Gesetz hinaus ein freiwilliges Umtauschrecht. Der Anspruch besteht aber nur, wenn er vorher vereinbart wurde. Eine vom Händler unterschriebene Anmerkung auf der Rechnung oder dem Kassenzettel oder ein Foto eines Aushangs macht das vereinbarte Umtauschrecht beweisbar. Da diese Leistung freiwillig ist, bestimmt der Händler die Regeln. Auch ob Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld zurückerhalten oder nur einen Gutschein oder ob der Umtausch nur gegen Vorlage des Kassenbons erfolgt, kann der Händler festlegen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vorher informieren, damit es nicht nachher Ärger gibt“, so Tack.
Beim Online-Kauf können Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In manchen Fällen ist das Widerrufsrecht jedoch ausgeschlossen: Wurden verderbliche Waren bestellt, Artikel auf Kundenwunsch angefertigt oder eine Dienstleistung in den Bereichen Unterbringung, Beförderung und Freizeitgestaltung bestellt, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Generell gilt: Kauf auf Rechnung ist besser als Vorauskasse. Denn so manches angebliche Schnäppchen kann sich im Nachhinein als Betrug entpuppen. Niemals sollten Zahlungsdaten oder Passwörter über ungesicherte WLAN-Netze gesendet werden. Diese könnten leicht abgefangen und von Kriminellen missbraucht werden. „Wenn es um das Bezahlen geht, sollte auf eine verschlüsselte Verbindung geachtet werden“, sagte die Ministerin. Diese ist leicht an der Buchstabenfolge „https“ im Eingabefeld des Internet-Browsers sowie an einem Vorhängeschloss-Symbol zu erkennen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten laut Tack genau prüfen, ob es sich um einen seriösen Händler handelt. Ein seriöser Online-Shop muss ein Impressum mit dem Namen des Inhabers oder Geschäftsführers anbieten, Kontaktdaten und eine vollständige Postadresse dürfen nicht fehlen. Anderenfalls haben Verbraucherinnen und Verbraucher später keinen Ansprechpartner für Gewährleistung und Garantie.
Denn, reißt der Riemen der neuen Tasche, gibt die Spielekonsole nach kurzer Zeit den Geist auf oder sind schon beim Auspacken Kratzer auf dem Display des neuen Tablets haben Verbraucherinnen und Verbraucher, egal ob sie online oder offline einkaufen, gesetzliche Gewährleistungsrechte. Käuferinnen und Käufer können verlangen, dass der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt oder einwandfreie Ersatzware ausgehändigt wird. Ist dies nicht möglich oder verweigern Händler ihre Mitwirkung, kann die Ware zurückgegeben und das Geld zurückgefordert oder der Kaufpreis gemindert werden. Der Kassenbon dient dabei zur Beweiserleichterung und hilft, Ansprüche unproblematisch einzufordern. Originalverpackungen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zwingend aufbewahren, da die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unabhängig davon sind, in welcher Verpackung ein Produkt zurück gebracht wird.
Darüber hinaus kann der Händler oder Hersteller auch freiwillig eine Garantie bieten. Diese besteht grundsätzlich neben den Gewährleistungsrechten. Ihr Umfang ist individuell. „Für Gewährleistungsrechte ist immer der Händler der erste Ansprechpartner. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht vom Händler an den Hersteller verweisen lassen“, so Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Foto: Wikipedia, CC 3.0 Lizenz

„Es gibt kein generelles Umtauschrecht für im Einzelhandel erworbene Produkte. Nur weil Farbe oder Größe nicht stimmen oder ein Geschenk nicht gefällt, müssen Händler die Ware nicht zurücknehmen. Wer mangelfreie Ware umtauschen möchte, ist auf die Kulanz der Händler angewiesen“, sagt Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Anders sieht es bei Online-Geschäften aus: Da sich das Produkt bei einer Online-Bestellung nicht wie im Geschäft überprüfen lässt, können Verbraucherinnen und Verbraucher die Ware innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgeben – auch wenn sie völlig in Ordnung ist.
Viele lokale Händler bieten ihren Kunden über das Gesetz hinaus ein freiwilliges Umtauschrecht. Der Anspruch besteht aber nur, wenn er vorher vereinbart wurde. Eine vom Händler unterschriebene Anmerkung auf der Rechnung oder dem Kassenzettel oder ein Foto eines Aushangs macht das vereinbarte Umtauschrecht beweisbar. Da diese Leistung freiwillig ist, bestimmt der Händler die Regeln. Auch ob Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld zurückerhalten oder nur einen Gutschein oder ob der Umtausch nur gegen Vorlage des Kassenbons erfolgt, kann der Händler festlegen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vorher informieren, damit es nicht nachher Ärger gibt“, so Tack.
Beim Online-Kauf können Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In manchen Fällen ist das Widerrufsrecht jedoch ausgeschlossen: Wurden verderbliche Waren bestellt, Artikel auf Kundenwunsch angefertigt oder eine Dienstleistung in den Bereichen Unterbringung, Beförderung und Freizeitgestaltung bestellt, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Generell gilt: Kauf auf Rechnung ist besser als Vorauskasse. Denn so manches angebliche Schnäppchen kann sich im Nachhinein als Betrug entpuppen. Niemals sollten Zahlungsdaten oder Passwörter über ungesicherte WLAN-Netze gesendet werden. Diese könnten leicht abgefangen und von Kriminellen missbraucht werden. „Wenn es um das Bezahlen geht, sollte auf eine verschlüsselte Verbindung geachtet werden“, sagte die Ministerin. Diese ist leicht an der Buchstabenfolge „https“ im Eingabefeld des Internet-Browsers sowie an einem Vorhängeschloss-Symbol zu erkennen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten laut Tack genau prüfen, ob es sich um einen seriösen Händler handelt. Ein seriöser Online-Shop muss ein Impressum mit dem Namen des Inhabers oder Geschäftsführers anbieten, Kontaktdaten und eine vollständige Postadresse dürfen nicht fehlen. Anderenfalls haben Verbraucherinnen und Verbraucher später keinen Ansprechpartner für Gewährleistung und Garantie.
Denn, reißt der Riemen der neuen Tasche, gibt die Spielekonsole nach kurzer Zeit den Geist auf oder sind schon beim Auspacken Kratzer auf dem Display des neuen Tablets haben Verbraucherinnen und Verbraucher, egal ob sie online oder offline einkaufen, gesetzliche Gewährleistungsrechte. Käuferinnen und Käufer können verlangen, dass der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt oder einwandfreie Ersatzware ausgehändigt wird. Ist dies nicht möglich oder verweigern Händler ihre Mitwirkung, kann die Ware zurückgegeben und das Geld zurückgefordert oder der Kaufpreis gemindert werden. Der Kassenbon dient dabei zur Beweiserleichterung und hilft, Ansprüche unproblematisch einzufordern. Originalverpackungen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zwingend aufbewahren, da die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unabhängig davon sind, in welcher Verpackung ein Produkt zurück gebracht wird.
Darüber hinaus kann der Händler oder Hersteller auch freiwillig eine Garantie bieten. Diese besteht grundsätzlich neben den Gewährleistungsrechten. Ihr Umfang ist individuell. „Für Gewährleistungsrechte ist immer der Händler der erste Ansprechpartner. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht vom Händler an den Hersteller verweisen lassen“, so Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Foto: Wikipedia, CC 3.0 Lizenz

„Es gibt kein generelles Umtauschrecht für im Einzelhandel erworbene Produkte. Nur weil Farbe oder Größe nicht stimmen oder ein Geschenk nicht gefällt, müssen Händler die Ware nicht zurücknehmen. Wer mangelfreie Ware umtauschen möchte, ist auf die Kulanz der Händler angewiesen“, sagt Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Anders sieht es bei Online-Geschäften aus: Da sich das Produkt bei einer Online-Bestellung nicht wie im Geschäft überprüfen lässt, können Verbraucherinnen und Verbraucher die Ware innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgeben – auch wenn sie völlig in Ordnung ist.
Viele lokale Händler bieten ihren Kunden über das Gesetz hinaus ein freiwilliges Umtauschrecht. Der Anspruch besteht aber nur, wenn er vorher vereinbart wurde. Eine vom Händler unterschriebene Anmerkung auf der Rechnung oder dem Kassenzettel oder ein Foto eines Aushangs macht das vereinbarte Umtauschrecht beweisbar. Da diese Leistung freiwillig ist, bestimmt der Händler die Regeln. Auch ob Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld zurückerhalten oder nur einen Gutschein oder ob der Umtausch nur gegen Vorlage des Kassenbons erfolgt, kann der Händler festlegen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vorher informieren, damit es nicht nachher Ärger gibt“, so Tack.
Beim Online-Kauf können Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In manchen Fällen ist das Widerrufsrecht jedoch ausgeschlossen: Wurden verderbliche Waren bestellt, Artikel auf Kundenwunsch angefertigt oder eine Dienstleistung in den Bereichen Unterbringung, Beförderung und Freizeitgestaltung bestellt, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Generell gilt: Kauf auf Rechnung ist besser als Vorauskasse. Denn so manches angebliche Schnäppchen kann sich im Nachhinein als Betrug entpuppen. Niemals sollten Zahlungsdaten oder Passwörter über ungesicherte WLAN-Netze gesendet werden. Diese könnten leicht abgefangen und von Kriminellen missbraucht werden. „Wenn es um das Bezahlen geht, sollte auf eine verschlüsselte Verbindung geachtet werden“, sagte die Ministerin. Diese ist leicht an der Buchstabenfolge „https“ im Eingabefeld des Internet-Browsers sowie an einem Vorhängeschloss-Symbol zu erkennen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten laut Tack genau prüfen, ob es sich um einen seriösen Händler handelt. Ein seriöser Online-Shop muss ein Impressum mit dem Namen des Inhabers oder Geschäftsführers anbieten, Kontaktdaten und eine vollständige Postadresse dürfen nicht fehlen. Anderenfalls haben Verbraucherinnen und Verbraucher später keinen Ansprechpartner für Gewährleistung und Garantie.
Denn, reißt der Riemen der neuen Tasche, gibt die Spielekonsole nach kurzer Zeit den Geist auf oder sind schon beim Auspacken Kratzer auf dem Display des neuen Tablets haben Verbraucherinnen und Verbraucher, egal ob sie online oder offline einkaufen, gesetzliche Gewährleistungsrechte. Käuferinnen und Käufer können verlangen, dass der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt oder einwandfreie Ersatzware ausgehändigt wird. Ist dies nicht möglich oder verweigern Händler ihre Mitwirkung, kann die Ware zurückgegeben und das Geld zurückgefordert oder der Kaufpreis gemindert werden. Der Kassenbon dient dabei zur Beweiserleichterung und hilft, Ansprüche unproblematisch einzufordern. Originalverpackungen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zwingend aufbewahren, da die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unabhängig davon sind, in welcher Verpackung ein Produkt zurück gebracht wird.
Darüber hinaus kann der Händler oder Hersteller auch freiwillig eine Garantie bieten. Diese besteht grundsätzlich neben den Gewährleistungsrechten. Ihr Umfang ist individuell. „Für Gewährleistungsrechte ist immer der Händler der erste Ansprechpartner. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht vom Händler an den Hersteller verweisen lassen“, so Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Foto: Wikipedia, CC 3.0 Lizenz

„Es gibt kein generelles Umtauschrecht für im Einzelhandel erworbene Produkte. Nur weil Farbe oder Größe nicht stimmen oder ein Geschenk nicht gefällt, müssen Händler die Ware nicht zurücknehmen. Wer mangelfreie Ware umtauschen möchte, ist auf die Kulanz der Händler angewiesen“, sagt Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Anders sieht es bei Online-Geschäften aus: Da sich das Produkt bei einer Online-Bestellung nicht wie im Geschäft überprüfen lässt, können Verbraucherinnen und Verbraucher die Ware innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgeben – auch wenn sie völlig in Ordnung ist.
Viele lokale Händler bieten ihren Kunden über das Gesetz hinaus ein freiwilliges Umtauschrecht. Der Anspruch besteht aber nur, wenn er vorher vereinbart wurde. Eine vom Händler unterschriebene Anmerkung auf der Rechnung oder dem Kassenzettel oder ein Foto eines Aushangs macht das vereinbarte Umtauschrecht beweisbar. Da diese Leistung freiwillig ist, bestimmt der Händler die Regeln. Auch ob Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld zurückerhalten oder nur einen Gutschein oder ob der Umtausch nur gegen Vorlage des Kassenbons erfolgt, kann der Händler festlegen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vorher informieren, damit es nicht nachher Ärger gibt“, so Tack.
Beim Online-Kauf können Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In manchen Fällen ist das Widerrufsrecht jedoch ausgeschlossen: Wurden verderbliche Waren bestellt, Artikel auf Kundenwunsch angefertigt oder eine Dienstleistung in den Bereichen Unterbringung, Beförderung und Freizeitgestaltung bestellt, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Generell gilt: Kauf auf Rechnung ist besser als Vorauskasse. Denn so manches angebliche Schnäppchen kann sich im Nachhinein als Betrug entpuppen. Niemals sollten Zahlungsdaten oder Passwörter über ungesicherte WLAN-Netze gesendet werden. Diese könnten leicht abgefangen und von Kriminellen missbraucht werden. „Wenn es um das Bezahlen geht, sollte auf eine verschlüsselte Verbindung geachtet werden“, sagte die Ministerin. Diese ist leicht an der Buchstabenfolge „https“ im Eingabefeld des Internet-Browsers sowie an einem Vorhängeschloss-Symbol zu erkennen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten laut Tack genau prüfen, ob es sich um einen seriösen Händler handelt. Ein seriöser Online-Shop muss ein Impressum mit dem Namen des Inhabers oder Geschäftsführers anbieten, Kontaktdaten und eine vollständige Postadresse dürfen nicht fehlen. Anderenfalls haben Verbraucherinnen und Verbraucher später keinen Ansprechpartner für Gewährleistung und Garantie.
Denn, reißt der Riemen der neuen Tasche, gibt die Spielekonsole nach kurzer Zeit den Geist auf oder sind schon beim Auspacken Kratzer auf dem Display des neuen Tablets haben Verbraucherinnen und Verbraucher, egal ob sie online oder offline einkaufen, gesetzliche Gewährleistungsrechte. Käuferinnen und Käufer können verlangen, dass der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt oder einwandfreie Ersatzware ausgehändigt wird. Ist dies nicht möglich oder verweigern Händler ihre Mitwirkung, kann die Ware zurückgegeben und das Geld zurückgefordert oder der Kaufpreis gemindert werden. Der Kassenbon dient dabei zur Beweiserleichterung und hilft, Ansprüche unproblematisch einzufordern. Originalverpackungen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zwingend aufbewahren, da die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unabhängig davon sind, in welcher Verpackung ein Produkt zurück gebracht wird.
Darüber hinaus kann der Händler oder Hersteller auch freiwillig eine Garantie bieten. Diese besteht grundsätzlich neben den Gewährleistungsrechten. Ihr Umfang ist individuell. „Für Gewährleistungsrechte ist immer der Händler der erste Ansprechpartner. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht vom Händler an den Hersteller verweisen lassen“, so Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Foto: Wikipedia, CC 3.0 Lizenz

„Es gibt kein generelles Umtauschrecht für im Einzelhandel erworbene Produkte. Nur weil Farbe oder Größe nicht stimmen oder ein Geschenk nicht gefällt, müssen Händler die Ware nicht zurücknehmen. Wer mangelfreie Ware umtauschen möchte, ist auf die Kulanz der Händler angewiesen“, sagt Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Anders sieht es bei Online-Geschäften aus: Da sich das Produkt bei einer Online-Bestellung nicht wie im Geschäft überprüfen lässt, können Verbraucherinnen und Verbraucher die Ware innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgeben – auch wenn sie völlig in Ordnung ist.
Viele lokale Händler bieten ihren Kunden über das Gesetz hinaus ein freiwilliges Umtauschrecht. Der Anspruch besteht aber nur, wenn er vorher vereinbart wurde. Eine vom Händler unterschriebene Anmerkung auf der Rechnung oder dem Kassenzettel oder ein Foto eines Aushangs macht das vereinbarte Umtauschrecht beweisbar. Da diese Leistung freiwillig ist, bestimmt der Händler die Regeln. Auch ob Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld zurückerhalten oder nur einen Gutschein oder ob der Umtausch nur gegen Vorlage des Kassenbons erfolgt, kann der Händler festlegen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vorher informieren, damit es nicht nachher Ärger gibt“, so Tack.
Beim Online-Kauf können Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In manchen Fällen ist das Widerrufsrecht jedoch ausgeschlossen: Wurden verderbliche Waren bestellt, Artikel auf Kundenwunsch angefertigt oder eine Dienstleistung in den Bereichen Unterbringung, Beförderung und Freizeitgestaltung bestellt, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Generell gilt: Kauf auf Rechnung ist besser als Vorauskasse. Denn so manches angebliche Schnäppchen kann sich im Nachhinein als Betrug entpuppen. Niemals sollten Zahlungsdaten oder Passwörter über ungesicherte WLAN-Netze gesendet werden. Diese könnten leicht abgefangen und von Kriminellen missbraucht werden. „Wenn es um das Bezahlen geht, sollte auf eine verschlüsselte Verbindung geachtet werden“, sagte die Ministerin. Diese ist leicht an der Buchstabenfolge „https“ im Eingabefeld des Internet-Browsers sowie an einem Vorhängeschloss-Symbol zu erkennen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten laut Tack genau prüfen, ob es sich um einen seriösen Händler handelt. Ein seriöser Online-Shop muss ein Impressum mit dem Namen des Inhabers oder Geschäftsführers anbieten, Kontaktdaten und eine vollständige Postadresse dürfen nicht fehlen. Anderenfalls haben Verbraucherinnen und Verbraucher später keinen Ansprechpartner für Gewährleistung und Garantie.
Denn, reißt der Riemen der neuen Tasche, gibt die Spielekonsole nach kurzer Zeit den Geist auf oder sind schon beim Auspacken Kratzer auf dem Display des neuen Tablets haben Verbraucherinnen und Verbraucher, egal ob sie online oder offline einkaufen, gesetzliche Gewährleistungsrechte. Käuferinnen und Käufer können verlangen, dass der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt oder einwandfreie Ersatzware ausgehändigt wird. Ist dies nicht möglich oder verweigern Händler ihre Mitwirkung, kann die Ware zurückgegeben und das Geld zurückgefordert oder der Kaufpreis gemindert werden. Der Kassenbon dient dabei zur Beweiserleichterung und hilft, Ansprüche unproblematisch einzufordern. Originalverpackungen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zwingend aufbewahren, da die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unabhängig davon sind, in welcher Verpackung ein Produkt zurück gebracht wird.
Darüber hinaus kann der Händler oder Hersteller auch freiwillig eine Garantie bieten. Diese besteht grundsätzlich neben den Gewährleistungsrechten. Ihr Umfang ist individuell. „Für Gewährleistungsrechte ist immer der Händler der erste Ansprechpartner. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht vom Händler an den Hersteller verweisen lassen“, so Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Foto: Wikipedia, CC 3.0 Lizenz

„Es gibt kein generelles Umtauschrecht für im Einzelhandel erworbene Produkte. Nur weil Farbe oder Größe nicht stimmen oder ein Geschenk nicht gefällt, müssen Händler die Ware nicht zurücknehmen. Wer mangelfreie Ware umtauschen möchte, ist auf die Kulanz der Händler angewiesen“, sagt Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Anders sieht es bei Online-Geschäften aus: Da sich das Produkt bei einer Online-Bestellung nicht wie im Geschäft überprüfen lässt, können Verbraucherinnen und Verbraucher die Ware innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgeben – auch wenn sie völlig in Ordnung ist.
Viele lokale Händler bieten ihren Kunden über das Gesetz hinaus ein freiwilliges Umtauschrecht. Der Anspruch besteht aber nur, wenn er vorher vereinbart wurde. Eine vom Händler unterschriebene Anmerkung auf der Rechnung oder dem Kassenzettel oder ein Foto eines Aushangs macht das vereinbarte Umtauschrecht beweisbar. Da diese Leistung freiwillig ist, bestimmt der Händler die Regeln. Auch ob Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld zurückerhalten oder nur einen Gutschein oder ob der Umtausch nur gegen Vorlage des Kassenbons erfolgt, kann der Händler festlegen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vorher informieren, damit es nicht nachher Ärger gibt“, so Tack.
Beim Online-Kauf können Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In manchen Fällen ist das Widerrufsrecht jedoch ausgeschlossen: Wurden verderbliche Waren bestellt, Artikel auf Kundenwunsch angefertigt oder eine Dienstleistung in den Bereichen Unterbringung, Beförderung und Freizeitgestaltung bestellt, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Generell gilt: Kauf auf Rechnung ist besser als Vorauskasse. Denn so manches angebliche Schnäppchen kann sich im Nachhinein als Betrug entpuppen. Niemals sollten Zahlungsdaten oder Passwörter über ungesicherte WLAN-Netze gesendet werden. Diese könnten leicht abgefangen und von Kriminellen missbraucht werden. „Wenn es um das Bezahlen geht, sollte auf eine verschlüsselte Verbindung geachtet werden“, sagte die Ministerin. Diese ist leicht an der Buchstabenfolge „https“ im Eingabefeld des Internet-Browsers sowie an einem Vorhängeschloss-Symbol zu erkennen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten laut Tack genau prüfen, ob es sich um einen seriösen Händler handelt. Ein seriöser Online-Shop muss ein Impressum mit dem Namen des Inhabers oder Geschäftsführers anbieten, Kontaktdaten und eine vollständige Postadresse dürfen nicht fehlen. Anderenfalls haben Verbraucherinnen und Verbraucher später keinen Ansprechpartner für Gewährleistung und Garantie.
Denn, reißt der Riemen der neuen Tasche, gibt die Spielekonsole nach kurzer Zeit den Geist auf oder sind schon beim Auspacken Kratzer auf dem Display des neuen Tablets haben Verbraucherinnen und Verbraucher, egal ob sie online oder offline einkaufen, gesetzliche Gewährleistungsrechte. Käuferinnen und Käufer können verlangen, dass der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt oder einwandfreie Ersatzware ausgehändigt wird. Ist dies nicht möglich oder verweigern Händler ihre Mitwirkung, kann die Ware zurückgegeben und das Geld zurückgefordert oder der Kaufpreis gemindert werden. Der Kassenbon dient dabei zur Beweiserleichterung und hilft, Ansprüche unproblematisch einzufordern. Originalverpackungen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zwingend aufbewahren, da die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unabhängig davon sind, in welcher Verpackung ein Produkt zurück gebracht wird.
Darüber hinaus kann der Händler oder Hersteller auch freiwillig eine Garantie bieten. Diese besteht grundsätzlich neben den Gewährleistungsrechten. Ihr Umfang ist individuell. „Für Gewährleistungsrechte ist immer der Händler der erste Ansprechpartner. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht vom Händler an den Hersteller verweisen lassen“, so Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Foto: Wikipedia, CC 3.0 Lizenz

Ähnliche Artikel

Bundespolizei intensiviert stationäre Grenzkontrollen zu Polen

Bundespolizei intensiviert stationäre Grenzkontrollen zu Polen

14. Mai 2025

An allen Grenzübergängen zu Polen führt die Bundespolizei derzeit intensive stationäre Kontrollen durch. Ziel der Maßnahmen ist die Bekämpfung illegaler...

Arbeitgeberbewertungen als Wegweiser im Berufsleben

Arbeitgeberbewertungen als Wegweiser im Berufsleben

14. Mai 2025

Arbeitgeberbewertungen sind ein zentrales Element der modernen Arbeitswelt. Sie bieten Transparenz über Unternehmensstrukturen und Arbeitsbedingungen. In Berlin, einem wirtschaftlichen Knotenpunkt,...

Effizient mähen: Welcher Rasenmäher passt zu Ihrer Grünfläche?

Effizient mähen: Welcher Rasenmäher passt zu Ihrer Grünfläche?

14. Mai 2025

Ein gepflegter Rasen erfordert nicht nur regelmäßige Pflege, sondern auch die Wahl des passenden Rasenmähers. Die Auswahl hängt von verschiedenen...

Präzision und Effizienz in der industriellen Fertigung

Präzision und Effizienz in der industriellen Fertigung

14. Mai 2025

Moderne Laserschweißgeräte bieten hohe Präzision, Effizienz und Materialeinsparung in der industriellen Fertigung. Sie sind in vielen Branchen einsetzbar, insbesondere in...

  • Newsticker
  • Meistgelesen

Newsticker

Flohmarkt-Flair kehrt zurück auf Sprembergs Marktplatz

16:36 Uhr | 14. Mai 2025 | 71 Leser

Cottbuser Kita-Olympiade begeisterte knapp 600 Kids aus 18 Kitas

15:58 Uhr | 14. Mai 2025 | 231 Leser

Hundesport auf Topniveau: Meisterschaftstage in Lauchhammer

15:06 Uhr | 14. Mai 2025 | 153 Leser

Herzberger Tennisclub startet fulminant in die neue Saison

14:58 Uhr | 14. Mai 2025 | 25 Leser

Sichere Querung: Neue Bedarfsampel für Fußgänger in Lübben in Betrieb

14:05 Uhr | 14. Mai 2025 | 137 Leser

Alkoholisierte Fahrradfahrerin bei Unfall in Klettwitz verletzt

13:24 Uhr | 14. Mai 2025 | 116 Leser

Meistgelesen

Pyrotechnik beim Auswärtsspiel: DFB verurteilt Energie Cottbus

11.Mai 2025 | 11.9k Leser

Schwerer Mopedunfall in Fürstlich Drehna fordert ein Todesopfer

12.Mai 2025 | 5.2k Leser

Relegation in eigener Hand! Energie Cottbus gewinnt Ostduell in Rostock

10.Mai 2025 | 4.7k Leser

Vollversammlung entlässt Geschäftsführung der Handwerkskammer Cottbus

09.Mai 2025 | 4.6k Leser

46-jährige Motorradfahrerin nach Unfall in Eisenhüttenstadt gestorben

12.Mai 2025 | 4.5k Leser

Strandpromenade Cottbus ist zurück! Neue Speisen, Mai-Aktion & Fußball

12.Mai 2025 | 3.4k Leser

Digitale Beilagen

VideoNews

Cottbus | Grundstein für neues Wohnhaus in Nähe Viehmarkt gelegt. 18 Wohnungen entstehen
Now Playing
Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Cottbus | 12. Kita-Olympiade im Sportzentrum mit knapp 600 Kids aus 18 Kitas
Now Playing
Am Sportzentrum in #Cottbus fand heute bereits zum 12. Mal die traditionelle Kita-Olympiade statt. Über 600 Kinder aus 18 Kitas nahmen teil. Damit soll sich die Teilnehmerzahl im Vergleich zu ...den Vorjahren verdoppelt haben. Ziel der Veranstaltung ist es, Kinder schon früh spielerisch für Bewegung und Sport zu begeistern sowie ihr Interesse an Sportvereinen zu wecken. An vier Stationen – Schlägellauf, Ball-Ziel-Wurf, Seilüberspringen und an der Koordinationsleiter – konnten die Kids ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen. Mit einer Kita-Medaille wurde der sportliche Tag am Nachmittag dann abgeschlossen.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
Cottbus | Schadstoffahne bereitet sich aus - Grundwasserentnahme in Gebiet verboten
Now Playing
Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
zu allen Videos




  • Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin

No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
  • Videonews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausbildung
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Lausitzer Tiere
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • Mediadaten
  • Karriere
  • Impressum
  • Datenschutz

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin