Nicht Krankenversicherte können sich bis zum 31.12.2013 gesetzlich versichern, ohne dass ihnen Nachzahlungen drohen. Ein entsprechendes Gesetz ist zum 1.8.13 in Kraft getreten. Auch Menschen mit Beitragsschulden profitieren: Der Säumniszuschlag wurde von fünf auf ein Prozent gesenkt.
Auch in Brandenburg gibt es noch viele Menschen, die nicht krankenversichert sind. Häufig betroffen sind Selbstständige, die ihre Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen konnten und daher aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausschieden.
Am 01.08.2013 ist eine Regelung in Kraft getreten, die es diesen Nichtversicherten vorübergehend ermöglicht, ohne Nachzahlung zurück in die GKV zu kommen. Patientenberaterin Andrea Fabris: „Bis Ende 2013 können sich Nichtversicherte ohne Zusatzkosten gesetzlich versichern lassen. Von dieser Möglichkeit sollten Betroffene auf jeden Fall Gebrauch machen. Denn ab 2014 müssen sie wieder rückwirkend Beiträge zahlen, wenn sie in die GKV wollen.“
Menschen mit Beitragsschulden profitieren ebenfalls. Denn der Säumniszuschlag wurde von fünf auf ein Prozent gesenkt. Das bezieht sich sowohl auf die in der Vergangenheit gemachten sowie auf die zukünftigen Schulden.
Bei Fragen zu der gesetzlichen Neuregelung berät die Unabhängige Patientenberatung Deutschland in Potsdam: Babelsberger Straße 10-12, 14473 Potsdam, erreichbar unter den Telefonnummern 0331.2006560 | 0331.2015082 | 0331.2015084.
Auch für Privat Krankenversicherte verbessert sich mit dem neuen Gesetz einiges. Zu Fragen rund um die Private Krankenversicherung können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden. Weitere Infos unter www.vzb.de
Nicht Krankenversicherte können sich bis zum 31.12.2013 gesetzlich versichern, ohne dass ihnen Nachzahlungen drohen. Ein entsprechendes Gesetz ist zum 1.8.13 in Kraft getreten. Auch Menschen mit Beitragsschulden profitieren: Der Säumniszuschlag wurde von fünf auf ein Prozent gesenkt.
Auch in Brandenburg gibt es noch viele Menschen, die nicht krankenversichert sind. Häufig betroffen sind Selbstständige, die ihre Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen konnten und daher aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausschieden.
Am 01.08.2013 ist eine Regelung in Kraft getreten, die es diesen Nichtversicherten vorübergehend ermöglicht, ohne Nachzahlung zurück in die GKV zu kommen. Patientenberaterin Andrea Fabris: „Bis Ende 2013 können sich Nichtversicherte ohne Zusatzkosten gesetzlich versichern lassen. Von dieser Möglichkeit sollten Betroffene auf jeden Fall Gebrauch machen. Denn ab 2014 müssen sie wieder rückwirkend Beiträge zahlen, wenn sie in die GKV wollen.“
Menschen mit Beitragsschulden profitieren ebenfalls. Denn der Säumniszuschlag wurde von fünf auf ein Prozent gesenkt. Das bezieht sich sowohl auf die in der Vergangenheit gemachten sowie auf die zukünftigen Schulden.
Bei Fragen zu der gesetzlichen Neuregelung berät die Unabhängige Patientenberatung Deutschland in Potsdam: Babelsberger Straße 10-12, 14473 Potsdam, erreichbar unter den Telefonnummern 0331.2006560 | 0331.2015082 | 0331.2015084.
Auch für Privat Krankenversicherte verbessert sich mit dem neuen Gesetz einiges. Zu Fragen rund um die Private Krankenversicherung können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden. Weitere Infos unter www.vzb.de
Nicht Krankenversicherte können sich bis zum 31.12.2013 gesetzlich versichern, ohne dass ihnen Nachzahlungen drohen. Ein entsprechendes Gesetz ist zum 1.8.13 in Kraft getreten. Auch Menschen mit Beitragsschulden profitieren: Der Säumniszuschlag wurde von fünf auf ein Prozent gesenkt.
Auch in Brandenburg gibt es noch viele Menschen, die nicht krankenversichert sind. Häufig betroffen sind Selbstständige, die ihre Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen konnten und daher aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausschieden.
Am 01.08.2013 ist eine Regelung in Kraft getreten, die es diesen Nichtversicherten vorübergehend ermöglicht, ohne Nachzahlung zurück in die GKV zu kommen. Patientenberaterin Andrea Fabris: „Bis Ende 2013 können sich Nichtversicherte ohne Zusatzkosten gesetzlich versichern lassen. Von dieser Möglichkeit sollten Betroffene auf jeden Fall Gebrauch machen. Denn ab 2014 müssen sie wieder rückwirkend Beiträge zahlen, wenn sie in die GKV wollen.“
Menschen mit Beitragsschulden profitieren ebenfalls. Denn der Säumniszuschlag wurde von fünf auf ein Prozent gesenkt. Das bezieht sich sowohl auf die in der Vergangenheit gemachten sowie auf die zukünftigen Schulden.
Bei Fragen zu der gesetzlichen Neuregelung berät die Unabhängige Patientenberatung Deutschland in Potsdam: Babelsberger Straße 10-12, 14473 Potsdam, erreichbar unter den Telefonnummern 0331.2006560 | 0331.2015082 | 0331.2015084.
Auch für Privat Krankenversicherte verbessert sich mit dem neuen Gesetz einiges. Zu Fragen rund um die Private Krankenversicherung können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden. Weitere Infos unter www.vzb.de
Nicht Krankenversicherte können sich bis zum 31.12.2013 gesetzlich versichern, ohne dass ihnen Nachzahlungen drohen. Ein entsprechendes Gesetz ist zum 1.8.13 in Kraft getreten. Auch Menschen mit Beitragsschulden profitieren: Der Säumniszuschlag wurde von fünf auf ein Prozent gesenkt.
Auch in Brandenburg gibt es noch viele Menschen, die nicht krankenversichert sind. Häufig betroffen sind Selbstständige, die ihre Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen konnten und daher aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausschieden.
Am 01.08.2013 ist eine Regelung in Kraft getreten, die es diesen Nichtversicherten vorübergehend ermöglicht, ohne Nachzahlung zurück in die GKV zu kommen. Patientenberaterin Andrea Fabris: „Bis Ende 2013 können sich Nichtversicherte ohne Zusatzkosten gesetzlich versichern lassen. Von dieser Möglichkeit sollten Betroffene auf jeden Fall Gebrauch machen. Denn ab 2014 müssen sie wieder rückwirkend Beiträge zahlen, wenn sie in die GKV wollen.“
Menschen mit Beitragsschulden profitieren ebenfalls. Denn der Säumniszuschlag wurde von fünf auf ein Prozent gesenkt. Das bezieht sich sowohl auf die in der Vergangenheit gemachten sowie auf die zukünftigen Schulden.
Bei Fragen zu der gesetzlichen Neuregelung berät die Unabhängige Patientenberatung Deutschland in Potsdam: Babelsberger Straße 10-12, 14473 Potsdam, erreichbar unter den Telefonnummern 0331.2006560 | 0331.2015082 | 0331.2015084.
Auch für Privat Krankenversicherte verbessert sich mit dem neuen Gesetz einiges. Zu Fragen rund um die Private Krankenversicherung können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden. Weitere Infos unter www.vzb.de