Im Ringen um die Zukunft des Elbe-Elster-Klinikums gibt es einen personellen Paukenschlag: Der Erste Beigeordnete des Landkreises, Roland Neumann, legt den Vorsitz im Aufsichtsrat der Klinikum GmbH nieder. Das teilten Neumann und Landrat Marcel Schmidt gemeinsam mit. Als Grund nennt Neumann einen Rollenkonflikt zwischen seinem Ehrenamt an der Spitze des Aufsichtsrats und seiner hauptamtlichen Funktion als Vize des Landrats.
Erster Beigeordneter gibt den Vorsitz des Aufsichtsrates ab
Hintergrund ist eine unterschiedliche Rechtsauffassung in der Klinikdebatte. Neumann stellt klar, dass er die vom Landrat als Gesellschaftervertreter veranlasste Statusanalyse und die Abberufung des bisherigen Geschäftsführers respektiere – in seiner Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender aber eine andere Auffassung zur Frage vertrete, inwieweit das Gremium hätte beteiligt werden müssen. „Aus diesem Rollenkonflikt heraus habe ich mich entschieden, den Vorsitz des Aufsichtsrates niederzulegen“, so Neumann. Beide betonen, der Rücktritt stehe nicht im Zusammenhang mit der Abberufung des Geschäftsführers.
Landrat Schmidt bestätigte die unterschiedlichen Standpunkte: „Mir ist das bekannt, und unterschiedliche Auffassungen gehören zur Lebenswirklichkeit, mit der wir beide professionell umgehen.“ Er dankte Neumann für dessen bisherige Arbeit an der Spitze des Aufsichtsrats.
Fokus auf Finanzen und Gesundheitsversorgung
Beide Seiten verweisen zugleich auf die großen Aufgaben, vor denen der Landkreis steht. „Neben der schwierigen Situation mit den Kommunalfinanzen, dem Kreishaushalt und dem aufzustellenden Haushaltssicherungskonzept stellt die Sicherung der stationären Gesundheitsversorgung jetzt und in der Zukunft aktuell die größte Aufgabe dar“, so Schmidt. Als Kämmerer könne sich Neumann nun stärker auf die angespannte Finanzlage der kommenden Jahre konzentrieren.
Ein neuer Vorsitzender des Aufsichtsrats soll in der nächsten Sitzung des Gremiums gewählt werden. Zugleich kündigte die Landkreisspitze an, sich darüber zu verständigen, wie die Sicherung der stationären Gesundheitsversorgung künftig strukturell in der Kreisverwaltung verankert werden kann.
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Red. / Presseinformation




