Das Oberlandesgericht Hamburg hat acht Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremistischen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zu Haftstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren verurteilt. Nach Angaben des Gerichts ging es unter anderem um versuchten Mord, Brandstiftung und die Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Für die Lausitz ist das Urteil besonders relevant: Zu den abgeurteilten Taten gehört neben dem Brandanschlag auf das Kulturhaus „Kultberg“ in Altdöbern auch ein geplanter Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Senftenberg.
Urteil nach monatelangem Prozess
Das Oberlandesgericht Hamburg sprach am Mittwoch sieben mutmaßliche Mitglieder sowie einen Unterstützer der rechtsextremistischen Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“ schuldig. Nach übereinstimmenden Berichten von Deutschlandfunk und Tagesschau verhängte das Gericht Jugendstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren. Ein 15-jähriger Angeklagter aus Hessen erhielt eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Verurteilten wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Da mehrere Angeklagte zur Tatzeit minderjährig waren, fand das Verfahren seit März überwiegend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Lediglich die Urteilsverkündung war öffentlich.
Anschläge in Altdöbern und Senftenberg Teil des Verfahrens
Zu den abgeurteilten Taten gehört auch der Brandanschlag auf das bewohnte Kulturhaus „Kultberg“ in Altdöbern im Oktober 2024. Nach Überzeugung des Gerichts und der Bundesanwaltschaft wurde das Gebäude in Brand gesetzt. Menschen kamen dabei nicht zu Schaden, das Kulturhaus brannte jedoch vollständig aus.
Ebenfalls Bestandteil des Verfahrens war ein geplanter Brandanschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft in Senftenberg. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sollte die Tat Anfang 2025 verübt werden. Sie konnte jedoch durch die vorherige Festnahme der Tatverdächtigen verhindert werden.
Darüber hinaus verübte die Gruppe nach Überzeugung des Gerichts einen versuchten Brandanschlag auf eine Asylunterkunft im thüringischen Schmölln. Außerdem griffen Mitglieder mehrfach Männer an, die sie für pädophil hielten. Laut Gericht kamen bei den Brand- und Sprengstoffanschlägen keine Menschen zu Schaden, was nach Einschätzung der Anklage lediglich glücklichen Umständen zu verdanken war.
Ermittlungen führten zu bundesweiten Festnahmen
Bereits im Mai 2025 hatte die Bundesanwaltschaft mehrere mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung bei einer bundesweiten Razzia festnehmen lassen. Damals erfolgte auch eine Festnahme im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Weitere Durchsuchungen und Festnahmen gab es unter anderem in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen.
Die Bundesanwaltschaft wirft der spätestens im Frühjahr 2024 gegründeten Gruppierung vor, durch Brand- und Sprengstoffanschläge auf Geflüchtete und politische Gegner Angst zu verbreiten und die demokratische Ordnung anzugreifen. Die Ermittlungen wurden vom Bundeskriminalamt gemeinsam mit mehreren Landeskriminalämtern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt.
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Red. / Deutschlandfunk, Tagesschau, Bundesanwaltschaft




